5758/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Günther Leiner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend ,,Berufsausweis für diplomierte Angehörige der gehobenen
medizinisch - technischen Dienste"
Laut § 5 des MTD - Gesetzes (BGBl. Nr. 460/1992) ist Personen, die gemäß § 3
zur Ausübung eines gehobenen medizinisch - technischen Dienstes berechtigt
sind, ein Berufsausweis, der die betreffende Berufsbezeichnung enthält,
auszustellen.
Der Bundesminister für Gesundheit hat nähere Bestimmungen über Form und
Inhalt der Berufsausweise durch Verordnung festzulegen. Eine solche
Verordnung wurde jedoch bis heute nicht erlassen, obwohl das MTD - Gesetz am
1 .September 1992 in Kraft getreten ist.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für
Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1) Ist Ihnen bekannt, dass diplomierte Angehörige der gehobenen medizinisch -
technischen Dienste seit sieben Jahren auf ihre Berufsausweise warten?
2) Warum haben Sie die genannte Verordnung noch nicht erlassen?
3) Wann werden Sie die Verordnung erlassen, um den Angehörigen der
gehobenen medizinisch - technischen Dienste die Ausstellung eines mit
Lichtbild versehenen Berufsausweises (analog dem im Ärztegesetz 1984
vorgesehenen Ärzteausweises) zu ermöglichen?