5758/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Günther Leiner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend ,,Berufsausweis für diplomierte Angehörige der gehobenen

medizinisch - technischen Dienste"

 

Laut § 5 des MTD - Gesetzes (BGBl. Nr. 460/1992) ist Personen, die gemäß § 3

zur Ausübung eines gehobenen medizinisch - technischen Dienstes berechtigt

sind, ein Berufsausweis, der die betreffende Berufsbezeichnung enthält,

auszustellen.

Der Bundesminister für Gesundheit hat nähere Bestimmungen über Form und

Inhalt der Berufsausweise durch Verordnung festzulegen. Eine solche

Verordnung wurde jedoch bis heute nicht erlassen, obwohl das MTD - Gesetz am

1 .September 1992 in Kraft getreten ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für

Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

                        Anfrage:

 

1) Ist Ihnen bekannt, dass diplomierte Angehörige der gehobenen medizinisch -

    technischen Dienste seit sieben Jahren auf ihre Berufsausweise warten?

 

2) Warum haben Sie die genannte Verordnung noch nicht erlassen?

 

3) Wann werden Sie die Verordnung erlassen, um den Angehörigen der

    gehobenen medizinisch - technischen Dienste die Ausstellung eines mit

    Lichtbild versehenen Berufsausweises (analog dem im Ärztegesetz 1984

    vorgesehenen Ärzteausweises) zu ermöglichen?