5761/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von

Abgeordneten der Grünen

 

Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der

Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type

Sturmgewehr 58 demoliert. Von den Anfragestellern konnte aber nicht festgestellt

werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige, vollautomatische

Gewehre, oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.

 

Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November

1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der

Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich

verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer

Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister,

oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler

Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem

Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der

Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,

richten

 

die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1) Liegen dem Justizministerium Informationen vor, daß Mitglieder der Grünen,

u.a. Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem

Parlamentsgebäude Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?

 

2) Wurde betreffend dieser vermuteten Rechtsverletzung von Seiten der

Staatsanwaltschaft Erhebungen eingeleitet?

2) Wurde betreffend dieser vermuteten Rechtsvertetzung von Seiten der

Staatsanwaltschaft Erhebungen eingeleitet?

Wenn ja, wie sieht zur Zeit der Stand dieser Erhebungen aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

3) Sind diese Erhebungen bereits eingestellt worden?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

4) Welche Rechtsnormen wurden durch die am 23.12.1998 vor dem

Parlamentsgebäude durchgeführte “Unbrauchbarmachung” von

Sturmgewehren der Type StG 58 berührt bzw. verletzt?

 

5) Wieviele vollautomatische Sturmgewehre der Type StG 58 wurden zum

Zwecke der “Unbrauchbarmachung” am 23.12.1998 von Mitgliedern der

Grünen verwendet?

 

6) In welchem Zustand befanden sich die StG 58 vor und nach der am

23.12.1998 durchgeführten ,, Unbrauchbarmachung”?

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!