5761/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von
Abgeordneten der Grünen
Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der
Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type
Sturmgewehr 58 demoliert. Von den Anfragestellern konnte aber nicht festgestellt
werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige, vollautomatische
Gewehre, oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.
Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November
1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der
Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich
verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer
Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister,
oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler
Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem
Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der
Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,
richten
die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1) Liegen dem Justizministerium Informationen vor, daß Mitglieder der Grünen,
u.a. Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem
Parlamentsgebäude Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?
2) Wurde betreffend dieser vermuteten Rechtsverletzung von Seiten der
Staatsanwaltschaft
Erhebungen eingeleitet?
2) Wurde betreffend dieser vermuteten Rechtsvertetzung von Seiten der
Staatsanwaltschaft Erhebungen eingeleitet?
Wenn ja, wie sieht zur Zeit der Stand dieser Erhebungen aus?
Wenn nein, warum nicht?
3) Sind diese Erhebungen bereits eingestellt worden?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
4) Welche Rechtsnormen wurden durch die am 23.12.1998 vor dem
Parlamentsgebäude durchgeführte “Unbrauchbarmachung” von
Sturmgewehren der Type StG 58 berührt bzw. verletzt?
5) Wieviele vollautomatische Sturmgewehre der Type StG 58 wurden zum
Zwecke der “Unbrauchbarmachung” am 23.12.1998 von Mitgliedern der
Grünen verwendet?
6) In welchem Zustand befanden sich die StG 58 vor und nach der am
23.12.1998 durchgeführten ,, Unbrauchbarmachung”?
Anlage konnte nicht gescannt werden!!