5762/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung., DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von
Abgeordneten der Grünen
Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der
Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type
Sturmgewehr 58 demoliert. Es konnte von den Anfragestellern aber nicht
festgestellt werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige,
vollautomatische Gewehre oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.
Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November
1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der
Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich
verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer
Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister
oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler
Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem
Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der
Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,
richten
die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1) Liegen Ihrem Ministerium Informationen vor, daß Mitglieder der Grünen, u.a.
Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude
Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?
2) Welche Rechtsnormen wurden durch die am 23.12.1998 vor dem
Parlamentsgebäude durchgeführte “Unbrauchbarmachung” von Kriegsmaterial
berührt bzw.
verletzt?
3) Wurde den betreffenden Personen laut § 18 WaffG mit Ihrem Einvernehmen
eine Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung erteilt?
4) Wieviele vollautomatische Sturmgewehre der Type StG 58 wurden zum Zwecke
der “Unbrauchbarmachung” am 23.12.1998 von Mitgliedern der Grünen
verwendet?
5) Ist das Innenministerium in Besitz von Informationen darüber, ob Mitglieder der
Grünen weitere Sturmgewehre der Type StG 58 bzw. andere Waffen,
insbesondere nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom
22.11.1997 betreffend Kriegsmaterial (BGBl. 624/77), besitzen?
Wenn ja, ist Ihr Ministerium im Besitz von Informationen, wo diese Waffen
gelagert werden?
Wenn ja, welche Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant, um diesen
rechtswidrigen Zustand zu beenden und die betreffenden Personen zur
Verantwortung zu ziehen?
6) Gibt es Hinweise, daß die am 23.12.1998 verwendeten Sturmgewehre aus
Beständen des Bundesheeres stammen?
Wenn nein, ist bekannt welchen Ursprung diese Waffen haben?
Wenn nein, wurden diese Gewehre nach Österreich eingeführt und wenn ja,
legal oder illegal?
Wenn ja, auf welchem Wege kamen diese Bundesheer - Waffen in den Besitz
von Vertretern der Grünen?
7) Wurden die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude unbrauchbar
gemachten Waffen der Type StG 58, wie in dem Zeitungsartikel der Krone
vom 23.12.1998 (siehe Beilage) von Nationalratsabgeordneter Petrovic
behauptet, “ordnungsgemäß demilitarisiert”?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden diese Sturmgewehre durch wen
demilitarisiert?
Wer war bis zum Zeitpunkt der Demilitarisierung Besitzer und/oder Eigentümer
dieser Sturmgewehre?
8) Was ist unter “ordnungsgemäßer Demilitarisierung” zu verstehen?
Ist für den Erwerb von demilitarisierten Kriegsmaterial ein Verfahren nach dem
Kriegsmaterialgesetz notwendig?
Wenn ja, haben die Personen die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude
Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten ein solches Verfahren beantragt?
9) Wurde den Personen, die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude
Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten, eine behördliche Genehmigung
erteilt?
Wenn ja, von welcher Behörde für welchen Zweck?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!