5762/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung., DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von

Abgeordneten der Grünen

 

Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der

Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type

Sturmgewehr 58 demoliert. Es konnte von den Anfragestellern aber nicht

festgestellt werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige,

vollautomatische Gewehre oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.

 

Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November

1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der

Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich

verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer

Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister

oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler

Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem

Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der

Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,

richten

 

die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1) Liegen Ihrem Ministerium Informationen vor, daß Mitglieder der Grünen, u.a.

Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?

 

2) Welche Rechtsnormen wurden durch die am 23.12.1998 vor dem

Parlamentsgebäude durchgeführte “Unbrauchbarmachung” von Kriegsmaterial

berührt bzw. verletzt?

3) Wurde den betreffenden Personen laut § 18 WaffG mit Ihrem Einvernehmen

eine Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung erteilt?

 

4) Wieviele vollautomatische Sturmgewehre der Type StG 58 wurden zum Zwecke

der “Unbrauchbarmachung” am 23.12.1998 von Mitgliedern der Grünen

verwendet?

 

5) Ist das Innenministerium in Besitz von Informationen darüber, ob Mitglieder der

Grünen weitere Sturmgewehre der Type StG 58 bzw. andere Waffen,

insbesondere nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom

22.11.1997 betreffend Kriegsmaterial (BGBl. 624/77), besitzen?

Wenn ja, ist Ihr Ministerium im Besitz von Informationen, wo diese Waffen

gelagert werden?

Wenn ja, welche Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant, um diesen

rechtswidrigen Zustand zu beenden und die betreffenden Personen zur

Verantwortung zu ziehen?

 

6) Gibt es Hinweise, daß die am 23.12.1998 verwendeten Sturmgewehre aus

Beständen des Bundesheeres stammen?

Wenn nein, ist bekannt welchen Ursprung diese Waffen haben?

Wenn nein, wurden diese Gewehre nach Österreich eingeführt und wenn ja,

legal oder illegal?

Wenn ja, auf welchem Wege kamen diese Bundesheer - Waffen in den Besitz

von Vertretern der Grünen?

 

7) Wurden die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude unbrauchbar

gemachten Waffen der Type StG 58, wie in dem Zeitungsartikel der Krone

vom 23.12.1998 (siehe Beilage) von Nationalratsabgeordneter Petrovic

behauptet, “ordnungsgemäß demilitarisiert”?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden diese Sturmgewehre durch wen

demilitarisiert?

Wer war bis zum Zeitpunkt der Demilitarisierung Besitzer und/oder Eigentümer

dieser Sturmgewehre?

 

8) Was ist unter “ordnungsgemäßer Demilitarisierung” zu verstehen?

Ist für den Erwerb von demilitarisierten Kriegsmaterial ein Verfahren nach dem

Kriegsmaterialgesetz notwendig?

Wenn ja, haben die Personen die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten ein solches Verfahren beantragt?

 

9) Wurde den Personen, die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten, eine behördliche Genehmigung

erteilt?

Wenn ja, von welcher Behörde für welchen Zweck?

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!