5763/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesministerfür Landesverteidigung

 

betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von

Abgeordneten der Grünen

 

Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der

Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type

Sturmgewehr 58 demoliert. Von den Anfragestellern konnte aber nicht festgestellt

werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige, vollautomatische

Gewehre oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.

 

Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November

1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der

Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich

verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer

Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister

oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler

Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem

Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der

Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,

richten

 

die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1) Liegen dem Verteidigungsministerium Informationen vor, daß Mitglieder der

Grünen, u.a. Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem

Parlamentsgebäude Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?

 

2) Stammen diese Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres?

2) Stammen diese Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres?

Wenn nein, ist Ihnen bekannt, welchen Ursprung diese Waffen haben?

Wenn nein, wurden diese Sturmgewehre nach Österreich eingeführt und wenn

ja, auf welchem Wege?

Wenn ja, auf welchem Wege kamen diese Bundesheer - Waffen in den Besitz

von Vertretern der Grünen?

Wenn ja, wieviele Sturmgewehre der Type StG 58 wurden Vertretern der

Grünen veräußert?

 

3) Wurden auch an andere Privatpersonen Sturmgewehre der Type StG 58

veräußert?

Wenn ja, an wen und wieviele Gewehre wurden veräußert?

 

4) Wurden die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude unbrauchbar

gemachten Waffen der Type StG 58, wie in dem Zeitungsartikel der Krone vom

23.12.1998 (siehe Beilage) behauptet, “ordnungsgemäß demilitarisiert”?

 

5) Was ist unter “ordnungsgemäßer Demilitarisierung” zu verstehen?

Ist für den Erwerb von demilitarisierten Kriegsmaterial ein Verfahren nach dem

Kriegsmaterialgesetz notwendig?

Wenn ja, haben die Personen die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

Sturmgewehre der Type StG 58 unbrauchbar machten ein solches Verfahren

beantragt?

 

6) Wurde den Personen, die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben, eine behördliche Genehmigung

erteilt?

Wenn ja, von welcher Behörde für welchen Zweck?

 

7) Wird aufgrund der Demonstration der Grünen am 23.12.1998 vor dem

Parlamentsgebäude auf weitere Verkäufe von Waffen aus den Beständen des

Bundesheeres verzichtet werden?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

 

8) Ist das BMLV mit der derzeitigen Rechtslage bezüglich des Verkaufs von, vom

Bundesheer nicht mehr gebrauchtem, Kriegsmaterial zufrieden?

Wenn ja, welche Vorteile bietet das derzeitige Kriegsmaterialgesetz?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

 

9) Wird von Seiten des BMLV eine diesbezügliche Gesetzesänderung angestrebt?

 

 

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