5763/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesministerfür Landesverteidigung
betreffend illegalem Waffen - und Kriegsmaterialienbesitz von
Abgeordneten der Grünen
Laut Berichten in Presse und Fernsehen haben am 23.12.1998 Abgeordnete der
Grünen nach eigener Aussage vor dem Parlamentsgebäude Waffen der Type
Sturmgewehr 58 demoliert. Von den Anfragestellern konnte aber nicht festgestellt
werden, ob es sich bei diesen Waffen um funktionstüchtige, vollautomatische
Gewehre oder demilitarisiertes Kriegsmaterial handelte.
Nach der Definition der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November
1977 (BGBl. 624) gelten Sturmgewehre jedenfalls als Kriegsmaterial, und der
Besitz von Kriegsmaterial durch private Personen ist in Österreich grundsätzlich
verboten. Um als Privater Kriegsmaterial legal besitzen zu dürfen, bedarf es einer
Genehmigung des Verteidigungsministers in Einvernehmen mit dem Innenminister
oder einer ordnungsgemäß durchgeführten Demilitarisierung. Einziger legaler
Besitzer von Waffen der Type StG 58 ist in Österreich nach allgemeinem
Wissensstand das Bundesheer. Da es völlig unerklärlich ist, wie Vertreter der
Grünen rechtmäßig und legal in den Besitz von Kriegsmaterial kommen können,
richten
die unterfertigten Abgeordneten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1) Liegen dem Verteidigungsministerium Informationen vor, daß Mitglieder der
Grünen, u.a. Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem
Parlamentsgebäude Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?
2) Stammen diese
Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres?
2) Stammen diese Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres?
Wenn nein, ist Ihnen bekannt, welchen Ursprung diese Waffen haben?
Wenn nein, wurden diese Sturmgewehre nach Österreich eingeführt und wenn
ja, auf welchem Wege?
Wenn ja, auf welchem Wege kamen diese Bundesheer - Waffen in den Besitz
von Vertretern der Grünen?
Wenn ja, wieviele Sturmgewehre der Type StG 58 wurden Vertretern der
Grünen veräußert?
3) Wurden auch an andere Privatpersonen Sturmgewehre der Type StG 58
veräußert?
Wenn ja, an wen und wieviele Gewehre wurden veräußert?
4) Wurden die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude unbrauchbar
gemachten Waffen der Type StG 58, wie in dem Zeitungsartikel der Krone vom
23.12.1998 (siehe Beilage) behauptet, “ordnungsgemäß demilitarisiert”?
5) Was ist unter “ordnungsgemäßer Demilitarisierung” zu verstehen?
Ist für den Erwerb von demilitarisierten Kriegsmaterial ein Verfahren nach dem
Kriegsmaterialgesetz notwendig?
Wenn ja, haben die Personen die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude
Sturmgewehre der Type StG 58 unbrauchbar machten ein solches Verfahren
beantragt?
6) Wurde den Personen, die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude
Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben, eine behördliche Genehmigung
erteilt?
Wenn ja, von welcher Behörde für welchen Zweck?
7) Wird aufgrund der Demonstration der Grünen am 23.12.1998 vor dem
Parlamentsgebäude auf weitere Verkäufe von Waffen aus den Beständen des
Bundesheeres verzichtet werden?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
8) Ist das BMLV mit der derzeitigen Rechtslage bezüglich des Verkaufs von, vom
Bundesheer nicht mehr gebrauchtem, Kriegsmaterial zufrieden?
Wenn ja, welche Vorteile bietet das derzeitige Kriegsmaterialgesetz?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
9) Wird von Seiten des BMLV eine diesbezügliche Gesetzesänderung angestrebt?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!