5769/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Ausschank von Schnaps in Buschenschanken, Jausenstationen

 

 

Bäuerliche Betriebe dürfen zwar Schnaps herstellen, diesen aber nur literweise verkaufen

und nicht ausschenken. Von dieser Regelung besonders betroffen sind Buschenschanken und

Jausenstationen.

 

Besonders in Zeiten, wo den bäuerlichen Betrieben zur Existenzsicherung ihrer Betriebe

unternehmerisches Denken suggeriert wird, wäre es notwendig, diese zusätzlichen

Einkommensmöglichkeiten zuzulassen. Die Zulässigkeit der Verabreichung von

selbsterzeugtem Branntwein sollte daher in der Gewerbeordnung klargestellt werden und in

den Landesbuschenschank - Gesetzen ihr Gegenstück finden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie begründen Sie die derzeitige Regelung, wonach Schnaps in bäuerlichen

    Betrieben, Buschenschanken und Jausenstationen nur literweise verkauft, nicht aber

    ausgeschenkt werden darf?

 

2. Denken Sie daran, bei der nächsten Reform der Gewerbeordnung die Zulässigkeit der

    Verabreichung von selbsterzeugtem Branntwein in der Gewerbeordnung

    sicherzustellen und dem oben angeführten Anliegen Rechnung zu tragen? Wenn nein,

    wie begründen Sie das?