5769/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Ausschank von Schnaps in Buschenschanken, Jausenstationen
Bäuerliche Betriebe dürfen zwar Schnaps herstellen, diesen aber nur literweise verkaufen
und nicht ausschenken. Von dieser Regelung besonders betroffen sind Buschenschanken und
Jausenstationen.
Besonders in Zeiten, wo den bäuerlichen Betrieben zur Existenzsicherung ihrer Betriebe
unternehmerisches Denken suggeriert wird, wäre es notwendig, diese zusätzlichen
Einkommensmöglichkeiten zuzulassen. Die Zulässigkeit der Verabreichung von
selbsterzeugtem Branntwein sollte daher in der Gewerbeordnung klargestellt werden und in
den Landesbuschenschank - Gesetzen ihr Gegenstück finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie begründen Sie die derzeitige Regelung, wonach Schnaps in bäuerlichen
Betrieben, Buschenschanken und Jausenstationen nur literweise verkauft, nicht aber
ausgeschenkt werden darf?
2. Denken Sie daran, bei der nächsten Reform der Gewerbeordnung die Zulässigkeit der
Verabreichung von selbsterzeugtem Branntwein in der Gewerbeordnung
sicherzustellen und dem oben angeführten Anliegen Rechnung zu tragen? Wenn nein,
wie begründen Sie das?