5771/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Hygieneverordnung
Ab 1. März 1999 wird mittels Hygieneverordnung die entsprechende Richtlinie der EU aus
dem Jahre 1993 umgesetzt. Bei extremer Auslegung der Möglichkeiten droht verschiedenen
gastronomischen Kleinbetrieben der Konkurs. Zeltfeste und die Sozialeinrichtung “Essen
auf Rädern” sind ebenfalls stark betroffen. Tatsächlich ist die EU - Verordnung “sehr weit
gefaßt”: Die meisten Regelungen beinhalten Formulierungen wie “erforderlichenfalls”, in
“angemessener Form” oder “gegebenenfalls” (etwa bei eigenen Waschbecken für
Lebensmittel oder “Umkleideschleusen”). Das ergebe “große Spielräume im Vollzug”.
Damit sei vieles, bis zur Betriebssperre, allein von der “Interpretation des
Lebensmittelinspektors” abhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Leitlinien ähnlich der für Großküchen planen Sie zur Umsetzung der
Hygienerichtlinien?
2. Werden Sie die Länder zur Herausgabe von Landesrichtlinien veranlassen? Wenn ja,
warum? Wenn nein, warum nicht?
3. In welcher Form werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Kleingastronomie, speziell
Buffets durch die Hygieneverordnung nicht in ihrer Existenz gefährdet werden?
4. Werden Sie bei der Ausarbeitung der Verordnung auch die Situation der
Sozialeinrichtung “Essen auf Rädern” im Hinblick auf die Serviertemperatur von Suppen
berücksichtigen?
5. Sind Sie bereit, im Zusammenhang mit nationalen Spezialitäten wie z. B. Gulasch oder
Beuschl Ausnahmeregelungen von der Warmhaltezeitbeschränkung einzuräumen?
6. In welcher Form gedenken Sie die Dokumentationspflicht in der Gastronomie zu
verankern, soll es einen Leitfaden wie für Großküchen geben?