5771/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Hygieneverordnung

 

Ab 1. März 1999 wird mittels Hygieneverordnung die entsprechende Richtlinie der EU aus

dem Jahre 1993 umgesetzt. Bei extremer Auslegung der Möglichkeiten droht verschiedenen

gastronomischen Kleinbetrieben der Konkurs. Zeltfeste und die Sozialeinrichtung “Essen

auf Rädern” sind ebenfalls stark betroffen. Tatsächlich ist die EU - Verordnung “sehr weit

gefaßt”: Die meisten Regelungen beinhalten Formulierungen wie “erforderlichenfalls”, in

“angemessener Form” oder “gegebenenfalls” (etwa bei eigenen Waschbecken für

Lebensmittel oder “Umkleideschleusen”). Das ergebe “große Spielräume im Vollzug”.

Damit sei vieles, bis zur Betriebssperre, allein von der “Interpretation des

Lebensmittelinspektors” abhängig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Leitlinien ähnlich der für Großküchen planen Sie zur Umsetzung der

    Hygienerichtlinien?

 

2. Werden Sie die Länder zur Herausgabe von Landesrichtlinien veranlassen? Wenn ja,

    warum? Wenn nein, warum nicht?

 

3. In welcher Form werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Kleingastronomie, speziell

    Buffets durch die Hygieneverordnung nicht in ihrer Existenz gefährdet werden?

 

4. Werden Sie bei der Ausarbeitung der Verordnung auch die Situation der

    Sozialeinrichtung “Essen auf Rädern” im Hinblick auf die Serviertemperatur von Suppen

    berücksichtigen?

 

5. Sind Sie bereit, im Zusammenhang mit nationalen Spezialitäten wie z. B. Gulasch oder

    Beuschl Ausnahmeregelungen von der Warmhaltezeitbeschränkung einzuräumen?

 

6. In welcher Form gedenken Sie die Dokumentationspflicht in der Gastronomie zu

    verankern, soll es einen Leitfaden wie für Großküchen geben?