5777/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Versagen des AMS Wien

 

Die Anzahl der Notstandshilfebezieher steigt in Wien stetig an. Im

Dezember 1997 hatte Wien 33.057 Notstandshilfebezieher zu verzeichnen, im

September 1998 37.959. Österreichweit gab es im September 1998 92.364

Notstandshilfebezieher. Der Anteil Wiens an den Notstandshilfebeziehern

betrug 41,09 %. Dieser Prozentsatz ist weit überproportional, da Wien nur 19%

Bevölkerungsanteil an der Gesamtbevölkerung Österreichs hat. Im Bereich der

Arbeitslosengeldbezieher wies Wien im September 1998 24.080 Bezieher auf, in

Gesamtösterreich waren 87.602 zu verzeichnen. Der Anteil Wiens an den

Arbeitslosengeldbeziehern betrug somit 27,48 % von Gesamtösterreich. Der

Anteil Wiens an Arbeitslosengeldbeziehern ist zwar ebenso höher als der

Bevölkerungsanteil Wiens in bezug auf Gesamtösterreich, er ist aber bei weitem

nicht so überhöht wie im Bereich der Notstandshilfe. Dieser Befund läßt den

Schluß zu, daß das AMS Wien zu Lasten der

Arbeitslosenversicherungsbeitragszahler und zugunsten des Landes Wien

Notstandshilfe zuerkennt, um das Budget Wiens zu entlasten. Eine vorsichtige

Hochrechnung beziffert diese Umverteilung zu Lasten der

Arbeitslosenversicherungsbeitragszahler und zugunsten Wiens mit fast 1,6 Mrd.

Schilling pro Jahr. Diese Berechnung resultiert aus folgenden Annahmen: wenn

Wien den gleichen Anteil von Notstandshilfebeziehern hätte wie im

österreichischen Durchschnitt, wären dies 19.719 statt 37.959 ein Minus von

18.240. Nimmt man nun für diese 18.240 Notstandshilfeempfänger die

durchschnittliche Notstandshilfehöhe von S 7.200,- pro Monat an, so ergibt das

Einsparungen von 131,328.000 Mio. S pro Monat. Dies ergibt einen

Umverteilungseffekt von 1,576 Mrd. pro Jahr zu Lasten der Beitragszahler der

Arbeitslosenversicherung. Um diese Summe könnte man den

Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken und damit Arbeitgeber und

Arbeitnehmer entlasten.

 

Das Versagen des AMS Wien ist aber auch im Kampf gegen den Mißbrauch von

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe dadurch belegbar, daß Wien zwar 41,09 %

aller Notstandshilfebezieher und 27,48 % aller Arbeitslosengeldbezieher

aufweist, bei der Verhängung von Sanktionen jedoch nur einen Anteil von

13,5 %. Oberösterreich hingegen hat bloß einen Anteil von 13,4 % an

Arbeitslosengeldbeziehern und von 9,7 % an Notstandshilfebeziehern

österreichweit. Bei den Sanktionen für Mißbräuche im Bereich des

Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe hat Oberösterreich hingegen einen

Anteil von über 22 %. Diese Zahlen sprechen für sich und machen es

notwendig, daß die zuständige Bundesministerin möglichst rasch Maßnahmen

setzt, um das AMS Wien zu einer analogen Vorgangsweise, wie dies bereits in

Oberösterreich der Fall ist, zu bringen.

 

Eine Gesamtübersicht der Arbeitslosen - bzw. Notstandshilfebezieher in

Österreich zeigt im September 1998 folgendes Bild:

 

 

BL

Bev.abs.

Bev.%

ALO %

NH %

Sanktionen

 

Bgld.

    276.000

    3,41 %

   2,76 %

   2,38 %

   3,24 %

Kärnten

    564.000

    6,98 %

   7,74 %

   6,10 %

   7,82 %

 1.530.000

  18,95 %

 16,26 %

 15,98 %

 19,96 %

 1,378.000

  17,07 %

 13,44 %

   9,69 %

 22,03 %

Sbg.

    511.000

    6,33 %

   6,38 %

   2,42 %

   6,26 %

Stmk.

 1,206.000

  14,94 %

 13,53 %

  16,33 %

 15,36 %

Tirol

    662.000

    8,23 %

  8,24 %

    3,48 %

   9,09 %

Vbg.

    345.000

    4,27 %

   4,17 %

    2,53 %

   3,54 %

Wien

 1.600.000

   19,82 %

 27,48 %

  41,09 %

 12,70 %

 

 

 

 

 

 

GESAMT

 8.072.000

 100

 100

 100

 100

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Was werden Sie unternehmen, um die Praxis des AMS Wien abzustellen,

    wonach Sozialhilfefälle in der Notstandshilfe verbleiben und damit den

    Beitragszahlern fast 1,6 Mrd. Schilling Kosten pro Jahr entstehen?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit das AMS Wien in der

    Sanktionspraxis gegenüber dem Mißbrauch von Arbeitslosengeld und

    Notstandshilfe sich dem Vorbild des AMS Oberösterreich annähert und

    somit gleiche Einsparungen für den Beitragszahler wie dieses erzielt?

 

3. Stimmen die Berechnungen, daß nach einem durchschnittlichen

    Funktionieren des AMS Wien so wie in den anderen Bundesländern, der

    Arbeitslosenversicherung fast 1,6 Mrd. S pro Jahr mehr zur Verfügung stehen

    würden?

 

4. Um wieviel Prozentpunkte könnte man sodann den

    Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken und damit die Beitragszahler -

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber - entlasten?