5785/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überflüge über die Republik Österreich durch ausländische Militär - Jets
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers (4422/AB; XX:GP) vom 09.09.1998 zu
Folge, ist man bei der bisherigen Vollzugspraxis für Anträge zu einer
Überfluggenehmigung für Militärjets davon ausgegangen, daß „ausländische
Militärflugzeuge mit Standardbewaffnung keiner Bewilligung nach dem
Kriegsmaterialgesetz bedürfen. Für den Einflug, Ausflug und landungslosen Überflug
ausländischer Staatsluftfahrzeuge ist eine Bewilligung nach § 2 der
Grenzübefflugsverordnung, BGBl. Nr.249/1977, i.d.g.F., erforderlich. Handelt es sich um
ein ausländisches Militärflugzeug, ist die Bewilligung auf der Basis eines auf
diplomatischem Wege einzubringenden Antrages von der Austro Control GmbH mit
Zustimmung des BmLV zu erteilen.
Überflüge von Militärflugzeugen mit darüber hinausgehender Bewaffnung sind nach den
Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes zu beurteilen.“
Dem Verteidigungsmimsterium zu Folge gibt es monatlich rund 3500 Anträge auf
Überfluggenehmigungen für Militär - Jets. 2.500 davon werden genehmigt. Diese Überflüge
finden statt, ohne daß die dafür üblichen Überfluggebühren an die Austro - Control bezahlt
werden.
Das Beispiel eines Überfluges einer Staffel deutscher Tornado - Bomber am 22.Jänner 1999
zeigt, welche Manipulationen in Zusammenhang mit derartigen Überfluggenehmigungen
inzwischen getrieben werden. Dieser Überflug steht eindeutig im Zusammenhang mit den
Manövern der Nato in Albanien und Mazedonien. Die acht Tornados waren von
Deutschland als Nato - Verband zum Luftwaffenstützpunkt in Aviano verlegt worden. Der
Antrag auf eine Überfluggenehmigung durch die deutsche Regierung spiegelte vor, daß es
sich bei den Tornados um Flugzeuge unter OSZE - Auftrag handle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Überflüge durch Militärflugzeuge gab es im Jahr 1998?
2. Nach welchen gesetzlichen Regelungen wurden diese Überflüge beantragt?
3. Wieviele
Überflüge wurden nach welchen Bestimmungen abgelehnt?
4. Wurden im vergangenen Jahr Überflüge von Militärflugzeugen nach dem
Kriegsmaterialgesetz beantragt?
5. Wieviele wurden davon genehmigt und wieviele wurden abgelehnt?
6. Für die Nutzung des österreichischen Luftraumes muß eine Gebühr bezahlt werden.
Werden diese Gebühren von jenen Staaten, Militärbündnissen oder Organisationen,
denen die Militärflugzeuge gehören, in Zukunft refundiert, wie es für zivile
Luftfahrtgesellschaften selbstverständlich ist?
7. Wenn ja: Wie hoch werden die Einnahmen aus Gebühren von Militärjets sein, die
noch ausständig sind?
8. Wenn nein: In wievielen und welchen Fällen wurden diese Gebühren auf welcher
rechtlichen Grundlage nicht verrechnet und mit welcher Begründung bzw., wer hat
die Gebühren an Stelle der Antragsteller bezahlt?
9. Sind der Republik durch den Entfall derartiger Gebühren Einnahmen entgangen und in
welcher Höhe?
10. Nach welchen Bestimmungen gab es für den Überflug von acht Tornados am
22.Jänner 1999 eine Genehmigung?
11. Erachten Sie eine Überfluggenehmigung für Militärflugzeuge für Kampfeinsätze in
Südosteuropa mit dem Neutralitätsgesetz bzw. mit dem Kriegsmaterialgesetz für
vereinbar, solange kein Sicherheitsratsbeschluß der UNO für eine derartige
Militärmission beschlossen wurde?