5785/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Überflüge über die Republik Österreich durch ausländische Militär - Jets

 

Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers (4422/AB; XX:GP) vom 09.09.1998 zu

Folge, ist man bei der bisherigen Vollzugspraxis für Anträge zu einer

Überfluggenehmigung für Militärjets davon ausgegangen, daß „ausländische

Militärflugzeuge mit Standardbewaffnung keiner Bewilligung nach dem

Kriegsmaterialgesetz bedürfen. Für den Einflug, Ausflug und landungslosen Überflug

ausländischer Staatsluftfahrzeuge ist eine Bewilligung nach § 2 der

Grenzübefflugsverordnung, BGBl. Nr.249/1977, i.d.g.F., erforderlich. Handelt es sich um

ein ausländisches Militärflugzeug, ist die Bewilligung auf der Basis eines auf

diplomatischem Wege einzubringenden Antrages von der Austro Control GmbH mit

Zustimmung des BmLV zu erteilen.

Überflüge von Militärflugzeugen mit darüber hinausgehender Bewaffnung sind nach den

Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes zu beurteilen.“

 

Dem Verteidigungsmimsterium zu Folge gibt es monatlich rund 3500 Anträge auf

Überfluggenehmigungen für Militär - Jets. 2.500 davon werden genehmigt. Diese Überflüge

finden statt, ohne daß die dafür üblichen Überfluggebühren an die Austro - Control bezahlt

werden.

 

Das Beispiel eines Überfluges einer Staffel deutscher Tornado - Bomber am 22.Jänner 1999

zeigt, welche Manipulationen in Zusammenhang mit derartigen Überfluggenehmigungen

inzwischen getrieben werden. Dieser Überflug steht eindeutig im Zusammenhang mit den

Manövern der Nato in Albanien und Mazedonien. Die acht Tornados waren von

Deutschland als Nato - Verband zum Luftwaffenstützpunkt in Aviano verlegt worden. Der

Antrag auf eine Überfluggenehmigung durch die deutsche Regierung spiegelte vor, daß es

sich bei den Tornados um Flugzeuge unter OSZE - Auftrag handle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.         Wieviele Überflüge durch Militärflugzeuge gab es im Jahr 1998?

2.         Nach welchen gesetzlichen Regelungen wurden diese Überflüge beantragt?

3.         Wieviele Überflüge wurden nach welchen Bestimmungen abgelehnt?

4.         Wurden im vergangenen Jahr Überflüge von Militärflugzeugen nach dem

            Kriegsmaterialgesetz beantragt?

5.         Wieviele wurden davon genehmigt und wieviele wurden abgelehnt?

6.         Für die Nutzung des österreichischen Luftraumes muß eine Gebühr bezahlt                    werden.

            Werden diese Gebühren von jenen Staaten, Militärbündnissen oder         Organisationen,

            denen die Militärflugzeuge gehören, in Zukunft refundiert, wie es für zivile

            Luftfahrtgesellschaften selbstverständlich ist?

7.         Wenn ja: Wie hoch werden die Einnahmen aus Gebühren von Militärjets sein, die

            noch ausständig sind?

8.         Wenn nein: In wievielen und welchen Fällen wurden diese Gebühren auf welcher

            rechtlichen Grundlage nicht verrechnet und mit welcher Begründung bzw., wer hat

            die Gebühren an Stelle der Antragsteller bezahlt?

9.         Sind der Republik durch den Entfall derartiger Gebühren Einnahmen entgangen und in

            welcher Höhe?

10.       Nach welchen Bestimmungen gab es für den Überflug von acht Tornados am

            22.Jänner 1999 eine Genehmigung?

11.       Erachten Sie eine Überfluggenehmigung für Militärflugzeuge für Kampfeinsätze            in

            Südosteuropa mit dem Neutralitätsgesetz bzw. mit dem Kriegsmaterialgesetz für

            vereinbar, solange kein Sicherheitsratsbeschluß der UNO für eine derartige

            Militärmission beschlossen wurde?