5791/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schmidt, Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Berichtspflicht Österreichs zu wichtigen Konventionen der Vereinten
Nationen
Österreich ist verpflichtet, zu wichtigen Konventionen der Vereinten Nationen (VN),
wie sie in den folgenden Fragen aufgelistet werden, in periodischen Abständen
Berichte über die Umsetzung dieser Konventionen in rechtlicher und praktischer
Hinsicht vorzulegen. Diese werden dann von einem durch die VN eingesetzten
Expertinnen - und Expertengremium in öffentlicher Sitzung diskutiert und bewertet.
Danach werden gegenüber den Mitgliedstaaten, somit auch Österreich, Bewertungen
angegeben.
Obwohl das Berichtssystem, zum Teil zu Recht, als sehr bürokratisch kritisiert wird,
kann aus den Berichten doch ein guter Überblick über die grund- und
menschenrechtliche Situation in den Mitgliedstaaten herausgelesen werden. Schon
alleine wegen der Vorbildwirkung auf Staaten, die die Konventionen nicht
zufriedenstellend erfüllen, wäre es daher nötig, daß ein Land wie Österreich, das
angeblich im Vergleich zu anderen hohe Menschenrechtsstandards besitzt, diese
Berichte zu den vorgegebenen Terminen abliefert. Dies ist jedoch in zunehmendem
Maße nicht der Fall. Daraus kann man schließen, daß Österreich selbst in einigen
Bereichen Probleme hat, die Konventionstexte zu erfüllen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.
1. Aus welchem Grund wurde der am 9.4.1998 fällige Bericht zum "UN - Pakt über
bürgerliche und politische Rechte" bisher nicht vorgelegt? Wann wird dies
geschehen?
2. Aus welchem Grund wurde der am 30.6.1997 fällige Bericht zum "UN - Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bisher nicht vorgelegt? Wann wird
dies geschehen?
3. Aus welchem Grund wurden die bereits am 27.8.1992 und 27.8.1996 fälligen
Berichte zur "UN - Antifolterkonvention" bisher nicht vorgelegt? Wann wird dies
geschehen?
4. Der nächste Bericht zur „UN - Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen“ ist
am 30.4.1999 fällig. Wird er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte
Bericht mit sechs Jahren
Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?
5. Der nächste Bericht zur "UN - Kinderrechtskonvention" ist am 4.9.1999 fällig. Wird
er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte Bericht mit zwei Jahren
Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?
6. Der nächste Bericht zur „UN - Konvention gegen Rassendiskriminierung“ ist am
8.6.1999 fällig. Wird er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte Bericht
mit fünf Jahren Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?
7. Haben Sie die bisher vorgelegten Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
bzw. werden Sie dies tun? Wenn ja. in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
8. Planen Sie, sich gegenüber den Vereinten Nationen für eine Änderung der
Berichtspflichten einzusetzen? Wenn ja, in welcher Form?