5791/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schmidt, Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Berichtspflicht Österreichs zu wichtigen Konventionen der Vereinten

Nationen

 

Österreich ist verpflichtet, zu wichtigen Konventionen der Vereinten Nationen (VN),

wie sie in den folgenden Fragen aufgelistet werden, in periodischen Abständen

Berichte über die Umsetzung dieser Konventionen in rechtlicher und praktischer

Hinsicht vorzulegen. Diese werden dann von einem durch die VN eingesetzten

Expertinnen - und Expertengremium in öffentlicher Sitzung diskutiert und bewertet.

Danach werden gegenüber den Mitgliedstaaten, somit auch Österreich, Bewertungen

angegeben.

 

Obwohl das Berichtssystem, zum Teil zu Recht, als sehr bürokratisch kritisiert wird,

kann aus den Berichten doch ein guter Überblick über die grund- und

menschenrechtliche Situation in den Mitgliedstaaten herausgelesen werden. Schon

alleine wegen der Vorbildwirkung auf Staaten, die die Konventionen nicht

zufriedenstellend erfüllen, wäre es daher nötig, daß ein Land wie Österreich, das

angeblich im Vergleich zu anderen hohe Menschenrechtsstandards besitzt, diese

Berichte zu den vorgegebenen Terminen abliefert. Dies ist jedoch in zunehmendem

Maße nicht der Fall. Daraus kann man schließen, daß Österreich selbst in einigen

Bereichen Probleme hat, die Konventionstexte zu erfüllen.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.

 

1. Aus welchem Grund wurde der am 9.4.1998 fällige Bericht zum "UN - Pakt über

    bürgerliche und politische Rechte" bisher nicht vorgelegt? Wann wird dies

    geschehen?

 

2. Aus welchem Grund wurde der am 30.6.1997 fällige Bericht zum "UN - Pakt über

    wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bisher nicht vorgelegt? Wann wird

    dies geschehen?

 

3. Aus welchem Grund wurden die bereits am 27.8.1992 und 27.8.1996 fälligen

    Berichte zur "UN - Antifolterkonvention" bisher nicht vorgelegt? Wann wird dies

    geschehen?

 

4. Der nächste Bericht zur „UN - Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen“ ist

    am 30.4.1999 fällig. Wird er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte

    Bericht mit sechs Jahren Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?

5. Der nächste Bericht zur "UN - Kinderrechtskonvention" ist am 4.9.1999 fällig. Wird

    er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte Bericht mit zwei Jahren

    Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Der nächste Bericht zur „UN - Konvention gegen Rassendiskriminierung“ ist am

    8.6.1999 fällig. Wird er rechtzeitig vorgelegt werden, nachdem der letzte Bericht

    mit fünf Jahren Verspätung vorgelegt wurde? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Haben Sie die bisher vorgelegten Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht

    bzw. werden Sie dies tun? Wenn ja. in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

 

8. Planen Sie, sich gegenüber den Vereinten Nationen für eine Änderung der

    Berichtspflichten einzusetzen? Wenn ja, in welcher Form?