5793/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Abkommen zwischen der Ärztekammer für Oberösterreich und der

Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse

 

Die Ärztekammer für Oberösterreich und die Oberösterreichische

Gebietskrankenkasse haben sich kurz vor Ablauf des Jahres 1998 über einen

Honorarabschluß ab 1.1.1998 geeinigt und dies an alle Vertragsärzte

(ausgenommen Vertragsfachärzte für Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde)

ausgeschrieben.

In diesem Schreiben heißt es in Punkt 4:

 

4. Bonus für Senkung der Medikamentekosten

 

Aufgrund der exorbitanten Ausgabensteigerung der Kasse im Bereich der Heilmittel

wurde zwischen Ärztekammer und Kasse vereinbart, durch gemeinsame

Aktivitäten dieser Entwicklung entgegenzusteuern und damit gleichzeitig zusätzliche

Mittel in die Honorierung der vertragsärztuchen Tätigkeiten umzuschichten.

 

Im Detail wurde folgendes vereinbart:

 

Steigen die Medikamentekosten pro Verordnung im Kalendeqahr 1999 gegenüber

dem Kalenderjahr 1998 in einem genngeren Ausmaß als 1998 gegenüber 1997, wird

die monetär bewertete Differenz zwischen dem Steigerungsprozentsatz 1998/1997

und dem Steigerungsprozentsatz 1999/1998 im Verhältnis 1/3 zu 213 zugunsten der

Ärzteschaft aufgeteilt.

1/3 des Differenzbetra ges wird den OÖ Vertragsärzten als einmaliger

Auszahlungsbetrag für das Kalenderjahr 1999 ausgeschüttet, wobei die Aufteilung so

erfolgen soll, daß die Auswirkungen nach Möglichkeit unmittelbar bei den betroffenen

Fachgruppen bzw. Bezirken wirksam wird.

1/3 des Differenzbetrages wird an die OÖ Vertragsärzte tarifwirksam (ab 1.1.1999)

für zuwendungsmedizinische Leistungen ausgeschüttet.

 

Die Ärztekammer für OÖ und die OÖ Gebietskrankenkasse werden umgehend einen

Katalog mit konkreten Maßnahmen (z.B. Verschreibungsrichtlinien; begleitende

Beobachtung der Medikamentekostenentwicklung durch eine paritätisch besetzte

Sachverständigengruppe; Information an Bezirksärzte- und Fach gruppenvertreter

über Verschreibungsgewohnheiten) ausarbeiten, die Ihnen helfen sollen, wirksame

und. medizinisch vertretbare Einsparungen im Bereich der Medikamentekosten zu

erzielen.

 

Zusammengefaßt bedeutet das, daß die Ärzte in Oberösterreich für

Diskontbehandlungen an den Einsparungen mit 2/3 beteiligt werden sollen und durch

diesen Anreiz die Gefahr besteht, daß die Gesundheit des Patienten dabei auf der

Strecke bleibt. Oder mit anderen Worten: Die Aufteilung der Einsparungen erfolgt

nach folgendem Schlüssel: 1/3 GKK, 2/3 Ärzteschaft und 0/3 Beitragszahler!

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihrem Ressort, als oberster Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger,

    oben in Kursivschrift angeführter Ausschnitt aus einem Schreiben der

    Ärztekammer für Oberösterreich und der Oberösterreichischen

    Gebietskrankenkasse bekannt?

 

2. Ist Ihrem Ressort oben angeführtes Verhandlungsergebnis bekannt und

    befinden Sie dieses Verhandlungsergebnis als akzeptabel?

 

3. Existieren derartige Abkommen zwischen Ärztekammer und

    Gebietskrankenkasse auch in anderen Bundesländern?

 

4. Gab es bereits Auszahlungen an die Ärzteschaft aufgrund derartiger in Geltung

    stehender Abkommen?

 

5. Sehen auch Sie in diesem Abkommen die Gefahr einer "Diskontbehandlung”

    und daß die Gesundheit der Patienten dabei auf der Strecke bleiben könnte?

   Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?

   Wenn nein, warum nicht?

 

6. Sind auch Sie der Meinung, daß mögliche Einsparungen im

   Medikamentensektor den Patienten und Beitragszahlern zugute kommen sollen,

   z.B. durch niedrigere Rezeptgebühren?

   Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zugunsten der Patienten und

   Beitragszahler können Sie sich vorstellen?

   Wenn nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie, als oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger,

    versuchen auf oben angeführte Vertragspartner einzuwirken, um ihr

    Verhandlungsergebnis umzugestalten?

    Wenn nein, warum nicht?

 

8. Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, daß die Krankenkasse die Ärzteschaft an den

Einsparungen im Arzneimittelsektor monetär beteiligt?