5793/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Abkommen zwischen der Ärztekammer für Oberösterreich und der
Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse
Die Ärztekammer für Oberösterreich und die Oberösterreichische
Gebietskrankenkasse haben sich kurz vor Ablauf des Jahres 1998 über einen
Honorarabschluß ab 1.1.1998 geeinigt und dies an alle Vertragsärzte
(ausgenommen Vertragsfachärzte für Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde)
ausgeschrieben.
In diesem Schreiben heißt es in Punkt 4:
4. Bonus für Senkung der Medikamentekosten
Aufgrund der exorbitanten Ausgabensteigerung der Kasse im Bereich der Heilmittel
wurde zwischen Ärztekammer und Kasse vereinbart, durch gemeinsame
Aktivitäten dieser Entwicklung entgegenzusteuern und damit gleichzeitig zusätzliche
Mittel in die Honorierung der vertragsärztuchen Tätigkeiten umzuschichten.
Im Detail wurde folgendes vereinbart:
Steigen die Medikamentekosten pro Verordnung im Kalendeqahr 1999 gegenüber
dem Kalenderjahr 1998 in einem genngeren Ausmaß als 1998 gegenüber 1997, wird
die monetär bewertete Differenz zwischen dem Steigerungsprozentsatz 1998/1997
und dem Steigerungsprozentsatz 1999/1998 im Verhältnis 1/3 zu 213 zugunsten der
Ärzteschaft aufgeteilt.
1/3 des Differenzbetra ges wird den OÖ Vertragsärzten als einmaliger
Auszahlungsbetrag für das Kalenderjahr 1999 ausgeschüttet, wobei die Aufteilung so
erfolgen soll, daß die Auswirkungen nach Möglichkeit unmittelbar bei den betroffenen
Fachgruppen bzw. Bezirken wirksam wird.
1/3 des Differenzbetrages wird an die OÖ Vertragsärzte tarifwirksam (ab 1.1.1999)
für zuwendungsmedizinische Leistungen ausgeschüttet.
Die Ärztekammer für OÖ und die OÖ Gebietskrankenkasse werden umgehend einen
Katalog mit konkreten Maßnahmen (z.B. Verschreibungsrichtlinien; begleitende
Beobachtung der Medikamentekostenentwicklung durch eine paritätisch besetzte
Sachverständigengruppe; Information an Bezirksärzte- und Fach gruppenvertreter
über Verschreibungsgewohnheiten) ausarbeiten, die Ihnen helfen sollen, wirksame
und. medizinisch vertretbare Einsparungen im Bereich der Medikamentekosten zu
erzielen.
Zusammengefaßt bedeutet das, daß die Ärzte in Oberösterreich für
Diskontbehandlungen an den Einsparungen mit 2/3 beteiligt werden sollen und durch
diesen Anreiz die Gefahr besteht, daß die Gesundheit des Patienten dabei auf der
Strecke bleibt. Oder mit anderen Worten: Die Aufteilung der Einsparungen erfolgt
nach folgendem Schlüssel: 1/3 GKK, 2/3
Ärzteschaft und 0/3 Beitragszahler!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihrem Ressort, als oberster Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger,
oben in Kursivschrift angeführter Ausschnitt aus einem Schreiben der
Ärztekammer für Oberösterreich und der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse bekannt?
2. Ist Ihrem Ressort oben angeführtes Verhandlungsergebnis bekannt und
befinden Sie dieses Verhandlungsergebnis als akzeptabel?
3. Existieren derartige Abkommen zwischen Ärztekammer und
Gebietskrankenkasse auch in anderen Bundesländern?
4. Gab es bereits Auszahlungen an die Ärzteschaft aufgrund derartiger in Geltung
stehender Abkommen?
5. Sehen auch Sie in diesem Abkommen die Gefahr einer "Diskontbehandlung”
und daß die Gesundheit der Patienten dabei auf der Strecke bleiben könnte?
Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Sind auch Sie der Meinung, daß mögliche Einsparungen im
Medikamentensektor den Patienten und Beitragszahlern zugute kommen sollen,
z.B. durch niedrigere Rezeptgebühren?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zugunsten der Patienten und
Beitragszahler können Sie sich vorstellen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie, als oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger,
versuchen auf oben angeführte Vertragspartner einzuwirken, um ihr
Verhandlungsergebnis umzugestalten?
Wenn nein, warum nicht?
8. Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, daß die Krankenkasse die Ärzteschaft an den
Einsparungen im Arzneimittelsektor monetär beteiligt?