5794/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend unzumutbare Regelungen beim Arbeitsmarktservice
Nach einem Bericht der “Kronen Zeitung” vom 23. Dezember 1998 herrschen beim
Arbeitsmarktservice (AMS) unzumutbare Regelungen. Wie die Zeitung berichtete, wurde
Herr Hans Peter H. aus Linz arbeitslos. Um seine Jobchancen zu erhöhen, machte der
zweifache Vater die Meisterprüfung.
In diesen fünf Monaten bekam der Mann keine Arbeitslosenunterstützung, weil er ja nicht
vermittelbar war. Diese Vorgangsweise ist unerklärlich, weil Arbeitslose im Rahmen von
Umschulungen sehr wohl eine finanzielle Unterstützung erhalten. Bei der Weiterbildung (wie
im konkreten Fall bei der Meisterprüfling) verweigert die AMS aber die Gewährung von
finanziellen Mitteln.
Auch nach der Ausbildung bekam Herr H. immer noch keine AMS - Unterstützung. Denn er
hat sich mit dem Meisterbrief in der Hand bei einer Firma beworben, wurde aber abgewiesen,
weil ein Meister für das Unternehmen zu teuer war. Viel schlimmer war die Reaktion des
Arbeitsmarktservice. Wegen “Arbeitsvereitelung” wurde das Arbeitslosengeld für weitere
sechs Wochen gestrichen.
Die Begründung des Arbeitsmarktservice lautete: Herr H. hat “das Zustandekommen des
Beschäftigungsverhältnisses vereitelt”, weil er beim Vorstellungsgespräch seinen Meisterbrief
erwähnte.
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
folgende schriftliche
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der in der “Kronen Zeitung” geschilderte Vorfall bekannt?
2. Wie interpretieren Sie das Verhalten des Arbeitsmarktservice im konkreten Fall?
3. Ist das Verhalten des AMS korrekt?
4. Warum erhalten Arbeitslose bei der Weiterbildung (wie im konkreten Fall bei der
Meisterprüfung) keine Arbeitslosen - Unterstützung?
5. Warum gibt es hier unterschiedliche Regelungen, denn bei der Umschulung erhalten
Arbeitslose sehr wohl eine finanzielle Unterstützung?
6. Halten Sie es für sinnvoll, daß die Weiterbildung von Arbeitslosen über das
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gefördert wird?
7. Wenn ja, gibt es bereits entsprechende Verhandlungen?
8. Warum hätte Herr H. aus Linz beim ersten Vorstellungsgespräch verschweigen sollen,
daß er den Meisterbrief hat?
9. Auf welche rechtlichen Grundlagen beruft sich das AMS in seiner Begründung, daß Herr
H. das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses vereitelt hat?
10. Teilen Sie die Meinung, daß Herr H. das Zustandekommen des
Beschäftigungsverhältnisses vereitelt hat?
11. Was hätte Herr H. sonst tun sollen?
12. Werden Sie die Vorgangsweise des Linzer AMS überprüfen?