5794/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend unzumutbare Regelungen beim Arbeitsmarktservice

 

Nach einem Bericht der “Kronen Zeitung” vom 23. Dezember 1998 herrschen beim

Arbeitsmarktservice (AMS) unzumutbare Regelungen. Wie die Zeitung berichtete, wurde

Herr Hans Peter H. aus Linz arbeitslos. Um seine Jobchancen zu erhöhen, machte der

zweifache Vater die Meisterprüfung.

In diesen fünf Monaten bekam der Mann keine Arbeitslosenunterstützung, weil er ja nicht

vermittelbar war. Diese Vorgangsweise ist unerklärlich, weil Arbeitslose im Rahmen von

Umschulungen sehr wohl eine finanzielle Unterstützung erhalten. Bei der Weiterbildung (wie

im konkreten Fall bei der Meisterprüfling) verweigert die AMS aber die Gewährung von

finanziellen Mitteln.

Auch nach der Ausbildung bekam Herr H. immer noch keine AMS - Unterstützung. Denn er

hat sich mit dem Meisterbrief in der Hand bei einer Firma beworben, wurde aber abgewiesen,

weil ein Meister für das Unternehmen zu teuer war. Viel schlimmer war die Reaktion des

Arbeitsmarktservice. Wegen “Arbeitsvereitelung” wurde das Arbeitslosengeld für weitere

sechs Wochen gestrichen.

Die Begründung des Arbeitsmarktservice lautete: Herr H. hat “das Zustandekommen des

Beschäftigungsverhältnisses vereitelt”, weil er beim Vorstellungsgespräch seinen Meisterbrief

erwähnte.

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende schriftliche

 

ANFRAGE

 

1. Ist Ihnen der in der “Kronen Zeitung” geschilderte Vorfall bekannt?

2. Wie interpretieren Sie das Verhalten des Arbeitsmarktservice im konkreten Fall?

3. Ist das Verhalten des AMS korrekt?

4. Warum erhalten Arbeitslose bei der Weiterbildung (wie im konkreten Fall bei der

    Meisterprüfung) keine Arbeitslosen - Unterstützung?

5. Warum gibt es hier unterschiedliche Regelungen, denn bei der Umschulung erhalten

    Arbeitslose sehr wohl eine finanzielle Unterstützung?

6. Halten Sie es für sinnvoll, daß die Weiterbildung von Arbeitslosen über das

    Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gefördert wird?

7. Wenn ja, gibt es bereits entsprechende Verhandlungen?

8. Warum hätte Herr H. aus Linz beim ersten Vorstellungsgespräch verschweigen sollen,    

    daß er den Meisterbrief hat?

9. Auf welche rechtlichen Grundlagen beruft sich das AMS in seiner Begründung, daß Herr 

    H. das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses vereitelt hat?

10. Teilen Sie die Meinung, daß Herr H. das Zustandekommen des

     Beschäftigungsverhältnisses vereitelt hat?

11. Was hätte Herr H. sonst tun sollen?

12. Werden Sie die Vorgangsweise des Linzer AMS überprüfen?