5796/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Staatlicher Rundfunk und Fernsehen

 

Der ORF wird durch die Medienpolitik der Koalitionsparteien trotz aller

Lippenbekenntnisse zur Rundfunkliberalisierung privilegiert. Dies hat sich auch bei

der jüngst beschlossenen ORF - Novelle wiederum bestätigt, indem der Status eines

privilegierten Rundfunksenders durch die Ausweitung der Werbezeiten und die

andauernde Blockade der Zulassung eines terrestrischen Privatfernsehens in Österreich

beibehalten wurde.

 

Laut Statistik beträgt der Anteil des im ORF - Jugendhörfünk Ö3 gesendeten

"Austropop” nur 4,65% aller gesendeten Musikstücke, was die Frage, ob dadurch der

gesetzliche Programmauftrag die österreichische Identität zu fördern erfüllt wird,

aktualisiert.

 

Laut Gesetz sind dieselben, in beiden Programmen als Werbeblock angekündigten

Werbesendungen parallel zu schalten, um nicht mehrfach gezählt zu werden. Durch

die ständige Nichteinhaltung von Sendezeiten im ORF, werden die Fernsehzuschauer

beim Nichtgefallen des beginnenden Programmes einerseits dazu gezwungen,

dieselben Werbesendungen zeitlich versetzt, am zweiten Sender erneut zu

konsumieren, und andererseits wird dem Gesetz nicht entsprochen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundeskanzler die nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Soll Ihrer Meinung nach ein staatlich privilegierter, öffentlich rechtlicher

    Rundfunkanbieter wie der ORF die österreichische Identität unterstützen und

    fördern?

                Wenn ja, wodurch?

                Wenn nein, warum nicht?

 

2. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß der Anteil an gesendetem "Austropop” und

    anderen österreichischer Interpreten im Jugendprogramm Ö3 nur 4,65% des

    Musikprogrammangebotes beträgt?

            Wenn ja, warum?

            Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen Anteil

            zu erhöhen?

3. Halten Sie bei einem Bestehenbleiben des Anteiles von 4,65% an gesendeten

    österreichischen Interpreten die staatliche Privilegierung weiterhin für

    gerechtfertigt?

            Wenn ja; warum?

 

4. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die im österreichischen ORF Fernsehen als

    Werbeblock angekündigten Werbesendungen dem Gesetz entsprechend parallel

    geschaltet werden?

            Wenn ja, auf welche Weise?

            Wenn nein, warum nicht?