5796/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Staatlicher Rundfunk und Fernsehen
Der ORF wird durch die Medienpolitik der Koalitionsparteien trotz aller
Lippenbekenntnisse zur Rundfunkliberalisierung privilegiert. Dies hat sich auch bei
der jüngst beschlossenen ORF - Novelle wiederum bestätigt, indem der Status eines
privilegierten Rundfunksenders durch die Ausweitung der Werbezeiten und die
andauernde Blockade der Zulassung eines terrestrischen Privatfernsehens in Österreich
beibehalten wurde.
Laut Statistik beträgt der Anteil des im ORF - Jugendhörfünk Ö3 gesendeten
"Austropop” nur 4,65% aller gesendeten Musikstücke, was die Frage, ob dadurch der
gesetzliche Programmauftrag die österreichische Identität zu fördern erfüllt wird,
aktualisiert.
Laut Gesetz sind dieselben, in beiden Programmen als Werbeblock angekündigten
Werbesendungen parallel zu schalten, um nicht mehrfach gezählt zu werden. Durch
die ständige Nichteinhaltung von Sendezeiten im ORF, werden die Fernsehzuschauer
beim Nichtgefallen des beginnenden Programmes einerseits dazu gezwungen,
dieselben Werbesendungen zeitlich versetzt, am zweiten Sender erneut zu
konsumieren, und andererseits wird dem Gesetz nicht entsprochen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundeskanzler die nachstehende
ANFRAGE:
1. Soll Ihrer Meinung nach ein staatlich privilegierter, öffentlich rechtlicher
Rundfunkanbieter wie der ORF die österreichische Identität unterstützen und
fördern?
Wenn ja, wodurch?
Wenn nein, warum nicht?
2. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß der Anteil an gesendetem "Austropop” und
anderen österreichischer Interpreten im Jugendprogramm Ö3 nur 4,65% des
Musikprogrammangebotes beträgt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen Anteil
zu
erhöhen?
3. Halten Sie bei einem Bestehenbleiben des Anteiles von 4,65% an gesendeten
österreichischen Interpreten die staatliche Privilegierung weiterhin für
gerechtfertigt?
Wenn ja; warum?
4. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die im österreichischen ORF Fernsehen als
Werbeblock angekündigten Werbesendungen dem Gesetz entsprechend parallel
geschaltet werden?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?