5797/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Apfelbeck

und Kollegen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Prüfung der Österreichischen Osthilfe

 

Die Praxis der österreichischen Bundesregierung, Förderungsmittel in Millionenhöhe

mehr oder weniger ohne Konzept, ohne Koordination und nahezu ohne ausreichende

Kontrolle zu vergeben, ist durch den jüngsten Spendenskandal der Organisation World

Vision, zu deren Vorstandsmitgliedern auch der EU - Abgeordnete der ÖVP Karl Habsburg

Lothringen sowie andere OVP Funktionäre zählten, wieder in den Blickpunkt des

öffentlichen Interesses gerückt.

 

Auch World Vision erhielt von mehreren Mitgliedern der Bundesregierung, so vom

Bundeskanzler und vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten mehrfach

Bundesförderungen in Millionenhöhe zur Durchführung von verschiedenen Projekten.

Unter diesen geförderten Projekten erreichte ein vom Bundeskanzler mit 10 Mio. S

Steuergeld gefördertes Projekt im Rahmen der Österreichischen Osthilfe den größten

Umfang.

 

Die österreichische Osthilfe war bereits im Jahr 1993 Gegenstand einer Prüfung durch

den Rechnungshof (Nachtrag zum Tätigkeitsbericht, Verwaltungsjahr 1993). Der

Rechnungshof hat damals in seinem Bericht bereits eingangs folgendes vermerkt:

 

“Die nicht vorhersehbare Öffnung der Ostgrenzen veranlaßte die österreichische

Bundesregierung, durch Nahrungs- und Medikamentenlieferungen sowie sonstige

Sofortmaßnahmen im möglichen Rahmen zu helfen. In weiterer Folge wurden diese

Hilfsmaßnahmen auf Strukturförderungen ausgedehnt.

 

Den Förderungsausgaben für die Osthilfemaßnahmen Österreichs ermangelte es einer

gesetzlichen Grundlage. Auch fehlte in der Anfangsphase eine koordinierte Planung. Ein

Konzept für alle betroffenen Ministerien war bis Ende 1994 noch nicht erstellt.

Die Kontrolle über die Verteilung der Hilfsgüter vor Ort blieb im großen und ganzen den

privaten Hilfsorganisationen überlassen; eine Kontrolle des BKA vor Ort über den

zweckentsprechenden Einsatz der Mittel erfolgte nicht. Vielfach fehlten

Empfangsbestätigungen und Aufzeichnungen.

 

Die Aufbau - und Ablauforganisation innerhalb des BKA war verbesserungsbedürftig.”

In den Schlußbemerkungen fand der Rechnungshof folgende kritische Worte:

“Dem RH ist bewußt, daß solche Hilfsmaßnahmen nur wirksam sind, wenn sie rasch

durchgeführt werden. Gerade unter diesem Gesichtspunkt und im Hinblick darauf, daß

die österreichische Bundesregierung nicht das erste Mal solche Hilfsmaßnahmen setzte

und sich das BKA überdies bei der Durchführung auf diesem Gebiet bewährter

Hilfsorganisationen bediente, sah sich der RH veranlaßt, zusammenfassend folgende

Empfehlungen abzugeben, um künftig eine reibungslosere Abwicklung von

Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten:

 

(1) Die materiell - gesetzliche Grundlage wäre zeitgerecht anzustreben.

 

(2) Für die budgetäre Bedeckung wäre rechtzeitig vorzusorgen.

 

(3) Durch die zeitgerechte Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderungsdurchführung

      und Abrechnung wären Unklarheiten und Unsicherheiten bei den

      Förderungsnehmern zu vermeiden.

 

(4) Das BKA hätte den ihm zukommenden Koordinationsaufgaben bei

      Förderungsmaßnahmen durch andere Gebietskörperschaften sowie andere

       interessierte Stellen wirksamer nachzukommen.

 

(5) Das BKA sollte durch eine Umstrukturierung der Zuständigkeiten für eine

     reibungslose, leicht durchschaubare und effiziente Aufbau- und Ablauforganisation

     sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen einschließlich der Abrechnung

     vorsorgen.

(6) Den Hilfsmaßnahmen sollten rechtzeitig erstellte und aktuell gehaltene

     Förderungskonzepte zugrundegelegt werden.

 

(7) Die ordnungsgemäße Durchführung der Hilfsmaßnahmen sollte durch eine sinnvolle

      Kontrolle vor Ort sichergestellt werden.

      Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes

      folgende

 

ANFRAGE

 

1. Trifft es zu, daß der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung der österreichischen

    Osthilfe auch ein von der Organisation World Vision durchgeführtes Projekt geprüft

    hat?

 

2. Welche Überlegungen bzw. welches Konzept der Osthilfe waren nach Auffassung

   des Rechnungshofes für die Auswahl dieses Projektes und die Entscheidung zur

   Förderung maßgebend?

 

3. Waren diese Überlegungen bzw. Konzepte in nachvollziehbarer Weise

    dokumentiert?

    Wenn nein, welche Mängel wurden insbesondere festgestellt?

 

4. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, eine

    materiell - gesetzliche Grundlage für Förderungen zu empfehlen?

 

5. Wurde dieser Empfehlung seitens der Bundesregierung bereits entsprochen?

    Wenn ja, wann?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?

    Wenn ja, warum?

7. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, die

    Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderungsdurchführung und Abwicklung zu

    empfehlen?

 

8. Wurde dieser Empfehlung seitens der Bundesregierung bereits vollinhaltlich

    entsprochen?

 

9. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, dem

    Bundeskanzleramt Koordinationsmaßnahmen betreffend Förderungen durch

    Bundesstellen sowie andere Gebietskörperschaften zu empfehlen?

 

10. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?

      Wenn ja, auf welche Weise?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?

     Wenn ja, warum?

 

12. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, dem

     Bundeskanzleramt zu empfehlen, durch eine Umstrukturierung der Zuständigkeiten

     für eine reibungslose, leicht durchschaubare und effiziente Aufbau- und

     Ablauforganisation sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen einschließlich der

     Abrechnung vorzusorgen?

 

13. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?

      Wenn ja, auf welche Weise?

      Wenn nein, warum nicht?

 

14. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?

     Wenn ja, warum?

 

15. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, die

      Erstellung von Förderungskonzepten zu empfehlen?

16. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?

      Wenn ja, auf welche Weise?

      Wenn nein, warum nicht?

 

17. Welche Erwägungen waren von seiten des Rechnungshofes dafür maßgebend, die

      Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Hilfsmaßnahmen durch eine

      sinnvolle Kontrolle vor Ort zu empfehlen?

 

18. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?

      Wenn ja, auf welche Weise?

      Wenn nein, warum nicht?

 

19. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?

      Wenn nein, warum nicht?

 

20. Kann die bisherige Umsetzung der Empfehlungen aus der Sicht des Rechnungshofes

      als zufriedenstellend bezeichnet werden?