5797/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Apfelbeck
und Kollegen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Prüfung der Österreichischen Osthilfe
Die Praxis der österreichischen Bundesregierung, Förderungsmittel in Millionenhöhe
mehr oder weniger ohne Konzept, ohne Koordination und nahezu ohne ausreichende
Kontrolle zu vergeben, ist durch den jüngsten Spendenskandal der Organisation World
Vision, zu deren Vorstandsmitgliedern auch der EU - Abgeordnete der ÖVP Karl Habsburg
Lothringen sowie andere OVP Funktionäre zählten, wieder in den Blickpunkt des
öffentlichen Interesses gerückt.
Auch World Vision erhielt von mehreren Mitgliedern der Bundesregierung, so vom
Bundeskanzler und vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten mehrfach
Bundesförderungen in Millionenhöhe zur Durchführung von verschiedenen Projekten.
Unter diesen geförderten Projekten erreichte ein vom Bundeskanzler mit 10 Mio. S
Steuergeld gefördertes Projekt im Rahmen der Österreichischen Osthilfe den größten
Umfang.
Die österreichische Osthilfe war bereits im Jahr 1993 Gegenstand einer Prüfung durch
den Rechnungshof (Nachtrag zum Tätigkeitsbericht, Verwaltungsjahr 1993). Der
Rechnungshof hat damals in seinem Bericht bereits eingangs folgendes vermerkt:
“Die nicht vorhersehbare Öffnung der Ostgrenzen veranlaßte die österreichische
Bundesregierung, durch Nahrungs- und Medikamentenlieferungen sowie sonstige
Sofortmaßnahmen im möglichen Rahmen zu helfen. In weiterer Folge wurden diese
Hilfsmaßnahmen auf Strukturförderungen ausgedehnt.
Den Förderungsausgaben für die Osthilfemaßnahmen Österreichs ermangelte es einer
gesetzlichen Grundlage. Auch fehlte in der Anfangsphase eine koordinierte Planung. Ein
Konzept für
alle betroffenen Ministerien war bis Ende 1994 noch nicht erstellt.
Die Kontrolle über die Verteilung der Hilfsgüter vor Ort blieb im großen und ganzen den
privaten Hilfsorganisationen überlassen; eine Kontrolle des BKA vor Ort über den
zweckentsprechenden Einsatz der Mittel erfolgte nicht. Vielfach fehlten
Empfangsbestätigungen und Aufzeichnungen.
Die Aufbau - und Ablauforganisation innerhalb des BKA war verbesserungsbedürftig.”
In den Schlußbemerkungen fand der Rechnungshof folgende kritische Worte:
“Dem RH ist bewußt, daß solche Hilfsmaßnahmen nur wirksam sind, wenn sie rasch
durchgeführt werden. Gerade unter diesem Gesichtspunkt und im Hinblick darauf, daß
die österreichische Bundesregierung nicht das erste Mal solche Hilfsmaßnahmen setzte
und sich das BKA überdies bei der Durchführung auf diesem Gebiet bewährter
Hilfsorganisationen bediente, sah sich der RH veranlaßt, zusammenfassend folgende
Empfehlungen abzugeben, um künftig eine reibungslosere Abwicklung von
Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten:
(1) Die materiell - gesetzliche Grundlage wäre zeitgerecht anzustreben.
(2) Für die budgetäre Bedeckung wäre rechtzeitig vorzusorgen.
(3) Durch die zeitgerechte Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderungsdurchführung
und Abrechnung wären Unklarheiten und Unsicherheiten bei den
Förderungsnehmern zu vermeiden.
(4) Das BKA hätte den ihm zukommenden Koordinationsaufgaben bei
Förderungsmaßnahmen durch andere Gebietskörperschaften sowie andere
interessierte Stellen wirksamer nachzukommen.
(5) Das BKA sollte durch eine Umstrukturierung der Zuständigkeiten für eine
reibungslose, leicht durchschaubare und effiziente Aufbau- und Ablauforganisation
sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen einschließlich der Abrechnung
vorsorgen.
(6) Den Hilfsmaßnahmen sollten rechtzeitig erstellte und aktuell gehaltene
Förderungskonzepte zugrundegelegt werden.
(7) Die ordnungsgemäße Durchführung der Hilfsmaßnahmen sollte durch eine sinnvolle
Kontrolle vor Ort sichergestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes
folgende
ANFRAGE
1. Trifft es zu, daß der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung der österreichischen
Osthilfe auch ein von der Organisation World Vision durchgeführtes Projekt geprüft
hat?
2. Welche Überlegungen bzw. welches Konzept der Osthilfe waren nach Auffassung
des Rechnungshofes für die Auswahl dieses Projektes und die Entscheidung zur
Förderung maßgebend?
3. Waren diese Überlegungen bzw. Konzepte in nachvollziehbarer Weise
dokumentiert?
Wenn nein, welche Mängel wurden insbesondere festgestellt?
4. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, eine
materiell - gesetzliche Grundlage für Förderungen zu empfehlen?
5. Wurde dieser Empfehlung seitens der Bundesregierung bereits entsprochen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
6. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?
Wenn ja, warum?
7. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, die
Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderungsdurchführung und Abwicklung zu
empfehlen?
8. Wurde dieser Empfehlung seitens der Bundesregierung bereits vollinhaltlich
entsprochen?
9. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, dem
Bundeskanzleramt Koordinationsmaßnahmen betreffend Förderungen durch
Bundesstellen sowie andere Gebietskörperschaften zu empfehlen?
10. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
11. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?
Wenn ja, warum?
12. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, dem
Bundeskanzleramt zu empfehlen, durch eine Umstrukturierung der Zuständigkeiten
für eine reibungslose, leicht durchschaubare und effiziente Aufbau- und
Ablauforganisation sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen einschließlich der
Abrechnung vorzusorgen?
13. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
14. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?
Wenn ja, warum?
15. Welche Erwägungen waren seitens des Rechnungshofes dafür maßgebend, die
Erstellung von Förderungskonzepten zu empfehlen?
16. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Erwägungen waren von seiten des Rechnungshofes dafür maßgebend, die
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Hilfsmaßnahmen durch eine
sinnvolle Kontrolle vor Ort zu empfehlen?
18. Wurde dieser Empfehlung bereits vollinhaltlich entsprochen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
19. Hält der Rechnungshof an dieser Empfehlung fest?
Wenn nein, warum nicht?
20. Kann die bisherige Umsetzung der Empfehlungen aus der Sicht des Rechnungshofes
als zufriedenstellend bezeichnet werden?