5807/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Verleih von Skiausrüstungen - Sicherheitserhebung der AK - Salzburg

 

Es boomt in Österreichs Skiregionen der Verleih von Skiausrüstungen: Inländische wie

ausländische Skiurlauber nehmen aus Kostengründen zunehmend Leihangebote in Anspruch.

Rund zwei Millionen ÖsterreicherInnen fahren Ski, etwa 20.000 verunglücken dabei jedes

Jahr beim Wintersport Nr. 1, einschließlich ausländischer Skifahrer sogar rund 80.000. Auf

mindestens 10 % dieser Unglücksfälle fallen Knieverletzungen, Schienbein - oder

Knöchelbrüche.

 

Unausgereifte Grundtechniken (Fehleinschätzung des eigenen Könnens), Unkenntnis der

Pistenregeln sowie mangelhafte Ausrüstung bzw. untaugliche, fehlerhaft oder falsch

eingestellte Skibindungen sind die Hauptgründe für die zunehmenden Skiunfälle. Dies hat

bereits eine Studie von „Sicher Leben“ aufgezeigt. Bei 46 % der Skiunfälle öffnet die

Bindung nicht, bei 10 % löst sich der Ski zu früh. Bei falscher Bindungseinstellung riskieren

Skifahrer Verleztungen um ein Drittel mehr als bei fachgerechter Einstellung.

 

Die Konsumentenberatungen der Arbeiterkammern sind daher inbesondere dann mit

Anfragen konfrontiert, wenn eine Fehleinstellung der Bindung durch den Händler oder eine

Verleihfirma vorliegt. Hier gilt es jeweils abzuklären, ob Schadenersatzansprüche gestellt

werden können.

 

Aus diesem Grund hat die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte

für Salzburg mit dem Verein „Freizeit + Sport Club Union Salzburg“ eine

Sicherheitserhebung bei 40 gewerblichen Verleihfirmen durchgeführt, die Skiausrüstungen

verleihen: Es wurden 40 Skiausrüstungen, davon 32 im Land Salzburg entliehen. Aus dem

steirischen Ennstal wurden 4 Ausrüstungen, aus Tirol 2 Ausrüstungen und 2 bayrische

Ausrüstungen getestet. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Bei der Sicherheitsbewertung

fielen 21 von 40 Betrieben (also mehr als 50 %) glatt durch! Die Bindungseinstellung war in

einigen Betrieben absolut unverantwortlich und so manche Skiausrüstung gehört auf den

Materialfliedhof und nicht in einen gewerblichen Verleih.“

Darüberhinaus werden kaum Versicherungen (Haftpflicht -, Unfall- sowie

Diebstahlsversicherung) beim Verleih angeboten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen werden Sie zur Hebung der Sicherheit auf Österreichs Skipisten

    sowie zum Schutz der Konsumenten (Entleiher) vor Irreführung und Täuschung

    vorschlagen?

 

2. Werden Sie eine Verordnung nach § 69 Gewerbeordnung 1973 i.d.F. 1998 vorlegen

    (Betriebseinrichtung, elektronisches Prüfgerät, Qualifikation der Mitarbeiter, usw.)