5807/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Verleih von Skiausrüstungen - Sicherheitserhebung der AK - Salzburg
Es boomt in Österreichs Skiregionen der Verleih von Skiausrüstungen: Inländische wie
ausländische Skiurlauber nehmen aus Kostengründen zunehmend Leihangebote in Anspruch.
Rund zwei Millionen ÖsterreicherInnen fahren Ski, etwa 20.000 verunglücken dabei jedes
Jahr beim Wintersport Nr. 1, einschließlich ausländischer Skifahrer sogar rund 80.000. Auf
mindestens 10 % dieser Unglücksfälle fallen Knieverletzungen, Schienbein - oder
Knöchelbrüche.
Unausgereifte Grundtechniken (Fehleinschätzung des eigenen Könnens), Unkenntnis der
Pistenregeln sowie mangelhafte Ausrüstung bzw. untaugliche, fehlerhaft oder falsch
eingestellte Skibindungen sind die Hauptgründe für die zunehmenden Skiunfälle. Dies hat
bereits eine Studie von „Sicher Leben“ aufgezeigt. Bei 46 % der Skiunfälle öffnet die
Bindung nicht, bei 10 % löst sich der Ski zu früh. Bei falscher Bindungseinstellung riskieren
Skifahrer Verleztungen um ein Drittel mehr als bei fachgerechter Einstellung.
Die Konsumentenberatungen der Arbeiterkammern sind daher inbesondere dann mit
Anfragen konfrontiert, wenn eine Fehleinstellung der Bindung durch den Händler oder eine
Verleihfirma vorliegt. Hier gilt es jeweils abzuklären, ob Schadenersatzansprüche gestellt
werden können.
Aus diesem Grund hat die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte
für Salzburg mit dem Verein „Freizeit + Sport Club Union Salzburg“ eine
Sicherheitserhebung bei 40 gewerblichen Verleihfirmen durchgeführt, die Skiausrüstungen
verleihen: Es wurden 40 Skiausrüstungen, davon 32 im Land Salzburg entliehen. Aus dem
steirischen Ennstal wurden 4 Ausrüstungen, aus Tirol 2 Ausrüstungen und 2 bayrische
Ausrüstungen getestet. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Bei der Sicherheitsbewertung
fielen 21 von 40
Betrieben (also mehr als 50 %) glatt durch! Die Bindungseinstellung war in
einigen Betrieben absolut unverantwortlich und so manche Skiausrüstung gehört auf den
Materialfliedhof und nicht in einen gewerblichen Verleih.“
Darüberhinaus werden kaum Versicherungen (Haftpflicht -, Unfall- sowie
Diebstahlsversicherung) beim Verleih angeboten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen werden Sie zur Hebung der Sicherheit auf Österreichs Skipisten
sowie zum Schutz der Konsumenten (Entleiher) vor Irreführung und Täuschung
vorschlagen?
2. Werden Sie eine Verordnung nach § 69 Gewerbeordnung 1973 i.d.F. 1998 vorlegen
(Betriebseinrichtung, elektronisches Prüfgerät, Qualifikation der Mitarbeiter, usw.)