5821/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mietwucher bei Dienst- und Naturalwohnungen

 

Durch die 1. Dienstrechts - Novelle 1998, BGBl. I Nr. 123/1998, wurden die Mieten für

Dienst- und Naturalwohnungen wesentlich angehoben. Darüber hinaus wurden die

Mieten für Pensionisten und Hinterbliebene rückwirkend mit Wirksamkeit vom 1. Juli

1998 noch weiter um durchschnittlich mehr als 20.000,- S jährlich erhöht, was in vielen

Fällen als nahezu existenzbedrohend angesehen werden muß.

 

Es zeigt sich einmal mehr exemplarisch, daß es den Koalitionsparteien auch bei dieser

Änderung des § 24a des Gehaltsgesetzes 1956 nicht um eine sachgerechte Lösung

gegangen ist sondern nur um eine weitere Belastung der betroffenen Personen. Dazu

kommt, daß diese durch die rückwirkende Erhöhung entstandene enorme

Mehrbelastung für die Betroffenen in keiner Weise vorhersehbar war.

 

Dies wird auch in den Erläuternden Bemerkungen (1258 d.B.) zugegeben, indem zu den

zu erwartenden finanziellen Auswirkungen folgendes ausgeführt wird.

 

“Das BM für Landesverteidigung hat ermittelt, daß in den vom Ressort angemieteten

Wohnungen die “Pensionisten” monatlich 1.714,96 S gestützt werden. Die Stützung ist

jener Betrag, den das Ressort zu den Mieten für diese Naturalwohnungen zuschießt,

weil die Grundvergütungen nicht die Höhe der Mieten erreichen. Nach Inkrafttreten der

geplanten GG - Novelle würde bei den Pensionisten die komplette Stützung wegfallen.

Das bedeutet jährlich bundesweite Mehreinnahmen bei angenommenen 1.800

Naturalwohnungen für Beamte des Ruhestandes von rund 37 Millionen Schilling.”

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß durch die 1. Dienstrechts - Novelle 1998 für die Mieter von

    Dienst- und Naturalwohnungen, die in aller Regel nicht zu den Großverdienern

    zählen, eine enorme Mehrbelastung eingetreten ist?

    Wenn ja, seit wann?

 

2. Wie können Sie eine derartige Mehrbelastung mit Ihrer sozialdemokratischen

    Gesinnung vereinbaren?

 

3. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, diese massiven Erhöhungen der

    Grundvergütungen für die aktiven Bediensteten sowie für die Pensionisten und die

    Hinterbliebenen vorzunehmen?

 

4. Wie viele Dienst- und Naturalwohnungen sind durch diese Maßnahme bundesweit

    betroffen und in wie vielen Fällen handelt es sich bei den Bewohnern um aktive

    Bedienstete, um Pensionisten und um Hinterbliebene?

 

5. Wie viele angemietete Wohnungen sind durch diese Maßnahme bundesweit

    betroffen und in wie vielen Fällen handelt es sich bei den Bewohnern um aktive

    Bedienstete, um Pensionisten und um Hinterbliebene?

 

6. Können Sie es verantworten, die Mietbelastung für die Pensionisten und

    Hinterbliebenen von einem Tag zum anderen um durchschnittlich mehr als 20.000 S

    pro Jahr zu erhöhen?

    Wenn ja, warum?

 

7. Werden Sie Maßnahmen setzen, um zumindest Härtefällen die massiven

    Mehrbelastungen zu ersparen?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie dafür eintreten, die dargestellten Mehrbelastungen durch eine

    Novellierung der maßgebenden Bestimmungen wieder rückgängig zu machen?

    Wenn ja, wann und welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?

    Wenn nein, warum nicht?