5822/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Mietwucher bei Dienst- und Naturalwohnungen
Durch die 1. Dienstrechts - Novelle 1998, BGBl. I Nr. 123/1998, wurden die Mieten für
Dienst- und Naturalwohnungen wesentlich angehoben. Darüber hinaus wurden die
Mieten für Pensionisten und Hinterbliebene rückwirkend mit Wirksamkeit vom 1. Juli
1998 noch weiter um durchschnittlich mehr als 20.000,- S jährlich erhöht, was in vielen
Fällen als nahezu existenzbedrohend angesehen werden muß.
Es zeigt sich einmal mehr exemplarisch, daß es den Koalitionsparteien auch bei dieser
Änderung des § 24a des Gehaltsgesetzes 1956 nicht um eine sachgerechte Lösung
gegangen ist sondern nur um eine weitere Belastung der betroffenen Personen. Dazu
kommt, daß diese durch die rückwirkende Erhöhung entstandene enorme
Mehrbelastung für die Betroffenen in keiner Weise vorhersehbar war.
Dies wird auch in den Erläuternden Bemerkungen (1258 d.B.) zugegeben, indem zu den
zu erwartenden finanziellen Auswirkungen folgendes ausgeführt wird.
“Das BM für Landesverteidigung hat ermittelt, daß in den vom Ressort angemieteten
Wohnungen die “Pensionisten” monatlich 1.714,96 S gestützt werden. Die Stützung ist
jener Betrag, den das Ressort zu den Mieten für diese Naturalwohnungen zuschießt,
weil die Grundvergütungen nicht die Höhe der Mieten erreichen. Nach Inkrafttreten der
geplanten GG - Novelle würde bei den Pensionisten die komplette Stützung wegfallen.
Das bedeutet jährlich bundesweite Mehreinnahmen bei angenommenen 1.800
Naturalwohnungen
für Beamte des Ruhestandes von rund 37 Millionen Schilling.”
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung die nachstehende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen bekannt, daß durch die 1. Dienstrechts - Novelle 1998 für die Mieter von
Dienst- und Naturalwohnungen Ihres Ressorts, die in aller Regel nicht zu den
Großverdienern zählen, eine enorme Mehrbelastung eingetreten ist?
Wenn ja, seit wann?
2. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, diese massiven Erhöhungen der
Grundvergütungen für die aktiven Bediensteten sowie für die Pensionisten und die
Hinterbliebenen vorzunehmen?
3. Wie viele Dienst- und Naturalwohnungen sowie angemietete Wohnungen Ihres
Ressorts sind durch diese Maßnahme betroffen und in wie vielen Fällen handelt es
sich bei den Bewohnern um aktive Bedienstete, um Pensionisten und um
Hinterbliebene?
4. Können Sie es verantworten, die Mietbelastung für die Pensionisten und
Hinterbliebenen von einem Tag zum anderen um durchschnittlich mehr als 20.000 S
pro Jahr zu erhöhen?
Wenn ja, warum?
5. Werden Sie Maßnahmen setzen, um zumindest Härtefällen die massiven
Mehrbelastungen zu ersparen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie dafür eintreten, die dargestellten Mehrbelastungen durch eine
Novellierung der maßgebenden Bestimmungen wieder rückgängig zu machen?
Wenn ja, wann und welche Konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?