5832/J XX.GP

 

                                      ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Rezeptgebührenbefreiung

 

 

§ 136 ASVG bzw. die analogen Ausführungen in den anderen Sozialversicherungsgesetzen

regeln, daß die Versicherungsträger “bei Vorliegen einer besonderen sozialen

Schutzbedürftigkeit des Versicherten nach Maßgabe der vom Hauptverband hiezu

erlassenen Richtlinien von der Einhebung der Rezeptgebühr” absehen können.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie haben sich die vorn Hauptverband festgesetzten Kriterien bzw. Einkommens -

    grenzen für die Befreiung von der Rezeptgebühr innerhalb der letzten 10 Jahre

    entwickelt ?

 

2. Wieviele Personen bzw. Ehepaare bzw. Personen mit überdurchschnittlichen Ausgaben

    infolge von Leiden und Gebrechen wurden innerhalb der letzten 10 Jahre von den

    einzelnen Versicherungsträgern von der Rezeptgebühr befreit (bitte um                 Aufschlüsselung

    nach Jahren) ?