5839/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend

 

Gerichtsgebühren bei Firmenbuchangelegenheiten

 

Aus dem beigefügten Anhang ist zu entnehmen, daß wegen geringfügigen Änderungen

im Firmenbuch vom Gericht stark überhöhte Gebühren eingehoben werden. Aber nicht

nur bei Firmenbuchänderungen, sondern auch bei Neueintragungen werden

überzogene Gebühren verrechnet. Die hohen Verwaltungsabgaben schwächen nicht

nur denn Wirtschaftsstandort Österreich, sie behindern auch - Firmenneugründungen

und - übernahmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Sind Sie auch der Meinung, daß der Gebührenwildwuchs in Österreich, besonders

    des aufgezeigten Falls, mitverantwortlich für die schwierige Betriebsneugründung

    und -übernahme ist?

         Landesgericht Salzburg

         5010 Salzburg, Rudolfsplatz 2, Postfach 522

         0662/8043 - 0 DVR: 0550884                                                                      Seite 1 von 1

 

 

                                                                                                              Bei allen Eingaben und

                                                                                                              Anfragen FN - Nummer und

                                                                                                              Fr - Zahl angeben.

 

 

Antrag auf Änderung

eingelangt am 1.10.1998                                                                                                   7. Oktober 1998

 

 

Z A H L U N G S A U F F O R D E R U N G

 

In der Firmenbuchsache mit der Firmenbuchnummer

 

 

    sind die nachfolgend aufgegliederten Gerichtsgebühren gemäß Tarifpost 10 I

    Gerichtsgebührengesetz angefallen.

 

 

Eingabengebühr................................................................. 400,-

Bekanntmachungsgebühr................................................ 1.500,-

_________________________________________________________

Eintragungsgebühren für Neueintragungen,

Änderungen oder Löschungen betreffend

    Einreichung des Jahresabschlusses ................................100,-

                                                                                              -------------

Summe .............................................................................2.000,-

entrichtete Gebühr ................................................................. 0,-

                                                                                              -------------

zu zahlender Gesamtbetrag........................................ ATS 2.000,-

                                                                                              ========

 

Es wird ersucht, diesen Betrag binnen 14 Tagen auf das Postscheckkonto

5450.806 dieses Gerichtes einzuzahlen. Ein Erlagschein ist angeschlossen.

 

 

Landesgericht Salzburg

Geschäftsabteilung 24

 

VB Susanne Schwabl

(Kostenbeamtin)

 

                                              

 

                                                               WICHTIGE HINWEISE

Einwendungen     Sollten Sie der Auffassung sein, daß die Zahlungsaufforderung

                               nach Höhe und Umfang unrichtig ist, können Sie diese binnen 14

                               Tagen zurücksenden und Einwendungen erheben.

Zahlungsauftrag Wenn der Betrag nicht rechtzeitig entrichtet wird, wird das

                               Gericht - allenfalls unter Berücksichtigung Ihrer Einwendun -

                               gen - einen Zahlungsauftrag erlassen) aufgrund dessen

                               Exekution geführt werden kann. Bitte beachten Sie, daß die

                               Erlassung eines Zahlungsauftrages mit weiteren Kosten

                               verbunden wäre.