5840/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend

 

Rückführung österreichischer Kulturgüter aus dem Gebiet der ehemaligen

Sowjetunion

 

 

Es ist weitgehend bekannt, daß sich in der ehemaligen Sowjetunion Kunstschätze

österreichischer Herkunft befinden. Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten bestätigt, daß detaillierte Listen von in den Kriegswirren des Jahres

1945 in die damalige Sowjetunion “verbrachten” Kulturgüter vorhanden sind.

 

Seit Jahren werden Österreichs Vertreter vertröstet mit dem Hinweis auf “notwendige

Gesetze”, die in Ausarbeitung seien und derartige Ansprüche regeln sollen. Gesetze

wurden vom russischen Parlament dahingehend beschlossen, daß alle Kulturgüter, die

sich im Ereignis des Zweiten Weltkriegs auf russischem Gebiet befinden, als

“Ausgleich für die während des Krieges erlittenen Verluste” betrachtet werden -

unabhängig davon, in welchem Besitz sich die Gegenstände heute befinden und wie sie

in diesen Besitz gekommen sind.

 

Österreich wurde und wird von der Moskauer Deklaration als nicht kriegführendes,

sondern als okkupiertes Land angesehen. Die nach Rußland “verbrachten”

österreichischen Kulturgegenstände können somit nicht als Kriegsbeute oder sogar als

Kriegszahlungen betrachtet werden. Seit nunmehr über 50 Jahren weigert sich Rußland

unter verschiedensten Vorwänden österreichische Kulturgüter den rechtmäßigen

Eigentümern zurückzugeben.

 

Nachdem der Bundeskanzler den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten als

zuständig erklärt hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß sämtliche

    von der damaligen Besatzungsmacht Sowjetunion zu Unrecht ins Ausland

    verbrachten Kulturgüter rückgestellt werden?

2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen um die österreichischen Kulturgüter

    den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, damit “gleiches Recht für alle” gilt.?

 

3. Wann werden Sie in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit den zuständigen in -

    und ausländischen Ministerien und Behörden aufnehmen?

 

4. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?