5840/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend
Rückführung österreichischer Kulturgüter aus dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion
Es ist weitgehend bekannt, daß sich in der ehemaligen Sowjetunion Kunstschätze
österreichischer Herkunft befinden. Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten bestätigt, daß detaillierte Listen von in den Kriegswirren des Jahres
1945 in die damalige Sowjetunion “verbrachten” Kulturgüter vorhanden sind.
Seit Jahren werden Österreichs Vertreter vertröstet mit dem Hinweis auf “notwendige
Gesetze”, die in Ausarbeitung seien und derartige Ansprüche regeln sollen. Gesetze
wurden vom russischen Parlament dahingehend beschlossen, daß alle Kulturgüter, die
sich im Ereignis des Zweiten Weltkriegs auf russischem Gebiet befinden, als
“Ausgleich für die während des Krieges erlittenen Verluste” betrachtet werden -
unabhängig davon, in welchem Besitz sich die Gegenstände heute befinden und wie sie
in diesen Besitz gekommen sind.
Österreich wurde und wird von der Moskauer Deklaration als nicht kriegführendes,
sondern als okkupiertes Land angesehen. Die nach Rußland “verbrachten”
österreichischen Kulturgegenstände können somit nicht als Kriegsbeute oder sogar als
Kriegszahlungen betrachtet werden. Seit nunmehr über 50 Jahren weigert sich Rußland
unter verschiedensten Vorwänden österreichische Kulturgüter den rechtmäßigen
Eigentümern zurückzugeben.
Nachdem der Bundeskanzler den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten als
zuständig erklärt hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß sämtliche
von der damaligen Besatzungsmacht Sowjetunion zu Unrecht ins Ausland
verbrachten
Kulturgüter rückgestellt werden?
2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen um die österreichischen Kulturgüter
den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, damit “gleiches Recht für alle” gilt.?
3. Wann werden Sie in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit den zuständigen in -
und ausländischen Ministerien und Behörden aufnehmen?
4. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?