5846/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Jugendgefährdung durch Satanismus
Im aktuellen Sicherheitsbericht findet zwar der Satanismus - da es sich hier um
keine strafbare Tätigkeit handelt - keine Erwähnung, dennoch zeigen Vorfälle in der
letzten Zeit, daß vor allem Jugendliche sich zu Teufelskulten und ähnlichem
hingezogen fühlen.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage
1. Wie schätzen Sie die Jugendgefährdung durch den Satanismus ein?
2. Welche rechtlichen Präventionsmaßnahmen sind gegen den Satanismus
möglich und welche werden angewendet?
3. Können anhand von Statistiken oder sonstigen Aufzeichnungen
Zusammenhänge zwischen dem Bestand derartiger Gruppen und der
Begehung strafrechtlich relevanter Tatbestände festgestellt werden
gegebenenfalls welche Zusammenhänge?