5846/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Jugendgefährdung durch Satanismus

 

Im aktuellen Sicherheitsbericht findet zwar der Satanismus - da es sich hier um

keine strafbare Tätigkeit handelt - keine Erwähnung, dennoch zeigen Vorfälle in der

letzten Zeit, daß vor allem Jugendliche sich zu Teufelskulten und ähnlichem

hingezogen fühlen.

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

Anfrage

 

1. Wie schätzen Sie die Jugendgefährdung durch den Satanismus ein?

 

2. Welche rechtlichen Präventionsmaßnahmen sind gegen den Satanismus

    möglich und welche werden angewendet?

 

3. Können anhand von Statistiken oder sonstigen Aufzeichnungen

    Zusammenhänge zwischen dem Bestand derartiger Gruppen und der

    Begehung strafrechtlich relevanter Tatbestände festgestellt werden

    gegebenenfalls welche Zusammenhänge?