5852/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Dr. Harald Ofner, Dr. Martin Graf, Edith Haller.
Helmut Haigermoser
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Unterstützung von Südtirolern, welche von italienischen Gerichten entgegen den
Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden
In den 60er Jahren wurden in Italien Südtiroler zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt1 die
teilweise noch aufrecht sind.
Dies gilt heute insbesonders für jene Südtiroler, welche wegen angeblicher Blutverbrechen in
Abwesenheit von italienischen Gerichten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden.
Eingehende Untersuchungen und Gerichtsverfahren in Österreich, auch unter Beteiligung und
Ladung der italienischen Seite, ergaben jedoch zweifelsfrei, daß in jedem Einzelfall der
Vorwurf der Blutverbrechen unbegründet war.
Aufgrund zahlreicher Erkenntnisse bundesdeutscher Höchstgerichte (BVG, BGH) und des
Verwaltungsgerichtshofes der Republik Österreich u.a. vom 11. Dezember 1985
(Zlen. 85/01/0166, 85/01/0185) verstießen diese Südtirol - Prozesse vor italienischen Gerichten
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, vor allem dadurch, daß die Angeklagten
nicht zur Hauptverhandlung geladen wurden, sowie weder die Anklageschrift oder das Urteil
zugestellt erhielten.
Insbesonders das Bundesministerium für Justiz hat dies im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt den Behörden der Bundesrepublik Deutschland im Auslieferungsverfahren
Italiens gegen den österreichischen Staatsbürger Kienesberger nachgewiesen.
Infolgedessen lieferten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich keine in
Italien verurteilten Südtiroler aus. Vielmehr kam es zu Löschungen italienischer Urteile aus
dem österreichischen Strafregister (u.a. Bescheid des BMI Zl.: 54 041/35 - II/13/86).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen Fälle von Südtirolern bekannt, welche laut den Erkenntnissen bundesdeutscher
Höchstgerichte und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes von italienischen
Gerichten entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden?
2. Wurden seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Maßnahmen
ergriffen, um auf die italienische Seite einzuwirken, diese Urteile, welche unter Verstoß der
Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt wurden, aufzuheben bzw. die betreffenden
verurteilten Südtiroler zu amnestieren?
Wenn, ja, wann, welche und mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schritte gedenken Sie hinkünftig in diesem Sinne zu ergreifen?
4. Ist die Republik Österreich gegebenenfalls bereit, für alle Betroffenen Schritte beim
Europäischen Gerichtshof zu unternehmen bzw. zu unterstützen und zwar mit dem Ziel der
Aufhebung der menschenrechtswidrigen italienischen Urteile?
Wenn nein, warum nicht?