5852/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Dr. Harald Ofner, Dr. Martin Graf, Edith Haller.

Helmut Haigermoser

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Unterstützung von Südtirolern, welche von italienischen Gerichten entgegen den

Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden

 

In den 60er Jahren wurden in Italien Südtiroler zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt1 die

teilweise noch aufrecht sind.

 

Dies gilt heute insbesonders für jene Südtiroler, welche wegen angeblicher Blutverbrechen in

Abwesenheit von italienischen Gerichten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden.

Eingehende Untersuchungen und Gerichtsverfahren in Österreich, auch unter Beteiligung und

Ladung der italienischen Seite, ergaben jedoch zweifelsfrei, daß in jedem Einzelfall der

Vorwurf der Blutverbrechen unbegründet war.

Aufgrund zahlreicher Erkenntnisse bundesdeutscher Höchstgerichte (BVG, BGH) und des

Verwaltungsgerichtshofes der Republik Österreich u.a. vom 11. Dezember 1985

(Zlen. 85/01/0166, 85/01/0185) verstießen diese Südtirol - Prozesse vor italienischen Gerichten

gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, vor allem dadurch, daß die Angeklagten

nicht zur Hauptverhandlung geladen wurden, sowie weder die Anklageschrift oder das Urteil

zugestellt erhielten.

Insbesonders das Bundesministerium für Justiz hat dies im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt den Behörden der Bundesrepublik Deutschland im Auslieferungsverfahren

Italiens gegen den österreichischen Staatsbürger Kienesberger nachgewiesen.

Infolgedessen lieferten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich keine in

Italien verurteilten Südtiroler aus. Vielmehr kam es zu Löschungen italienischer Urteile aus

dem österreichischen Strafregister (u.a. Bescheid des BMI Zl.: 54 041/35 - II/13/86).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Ihnen Fälle von Südtirolern bekannt, welche laut den Erkenntnissen bundesdeutscher

    Höchstgerichte und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes von italienischen

    Gerichten entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden?

 

2. Wurden seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Maßnahmen

    ergriffen, um auf die italienische Seite einzuwirken, diese Urteile, welche unter Verstoß der

    Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt wurden, aufzuheben bzw. die betreffenden

    verurteilten Südtiroler zu amnestieren?

    Wenn, ja, wann, welche und mit welchem Erfolg?

    Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Schritte gedenken Sie hinkünftig in diesem Sinne zu ergreifen?

 

4. Ist die Republik Österreich gegebenenfalls bereit, für alle Betroffenen Schritte beim

    Europäischen Gerichtshof zu unternehmen bzw. zu unterstützen und zwar mit dem Ziel der

    Aufhebung der menschenrechtswidrigen italienischen Urteile?

   

    Wenn nein, warum nicht?