5853/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Mag. Ewald Stadler, Herbert Scheibner, Wolfgang
Jung, Wilfried Tilg
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Ankündigung des Bundesministers für Inneres bezüglich Erteilung eines
abschlägigen Bescheids über die Durchfuhr ungarischer Truppenübungsteilnehmer zu einer
NATO - Übung in Norditalien
Medienberichten ist zu entnehmen, daß Ungarn ein Ansuchen um eine
Durchfuhrgenehmigung zu einem NATO - Manöver in Norditalien an das Bundesministerium
für Inneres gerichtet hat.
Nachdem das Innenministerium mit Schreiben vom 18. Februar 1999 der ungarischen
Botschaft seine ablehnende Haltung übermittelte und empfahl, das Transit - Ansuchen
zurückzuziehen, verzichtete Ungarn auf den Antrag.
Die ablehnende Haltung das Bundesministeriums für Inneres gegenüber dem ungarischen
Ansuchen begründet der Innenminister mit der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramtes vom 22. Jänner 1999, wonach lediglich nur dann keine Einwände
bestünden, wenn es sich um eine Übung im Rahmen der UNO oder der NATO - ,,partnership
for peace“ handle.
Während der Innenminister einen Verstoß gegen Neutralität und Kriegsmaterialiengesetz
befürchtet, weisen Sie Presseberichten zufolge daraufhin, daß Österreich selber an derartigen
Übungen teilnehme und Sie keinen Grund sehen, einem befreundeten Staat die Durchfuhr
geringen Materials und Truppenübungsteilnehmer zu verweigern.
Auch im NATO - Hauptquartier zeigte man sich enttäuscht, inwieweit diese Haltung zum Geist
der NATO - ,,partnership for peace“ passe, der Österreich ja angehöre.
Zudem habe Österreich für die Rettungs - und Evakuierungsmaßnahmen bei den
Lawinenunglücken in Tirol ohne Bedenken NATO - Hubschrauber angefordert, wenige Tage
bevor ein ungarisches Mini - Kontingent durch Österreich fahren wollte, um an einer
Evakuierungsübung teilzunehmen.
Über den Anlaßfall hinaus wird Ungarn als NATO - Vollmitglied zur ,,NATO - Exklave“, da
von den übrigen NATO - Ländern vor allem durch Österreich abgeschnitten.
Bei permanenter Verweigerung von Durchfuhr - und Überfluggenehmigungen an Ungarn ist
eine Verschlechterung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich
einerseits, den NATO - Staaten und Ungarn andererseits zu befürchten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
nachfolgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie Übungen zwischen einem NATO - Staat und Österreich für
neutralitätsgefährdend, auch wenn sie nicht im Rahmen der NATO - ,,partnership for peace“
stattfinden?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wie beurteilen Sie inhaltlich und moralisch das Ansuchen Österreichs um die Hilfestellung
von bundesdeutschen und amerikanischen NATO - Hubschraubern bei Bergungs - und
Evakuierungsmaßnahmen nach den Lawinenkatastrophen in Tirol, während Ungarn die
Durchreise zu ebensolchen Übungen nach Norditalien verweigert wurde?
3. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen Osterreich,
den NATO - Staaten und Ungarn, welche aus der Ankündigung eines abschlägigen Bescheids
seitens des Bundesministeriums für Inneres betreffend die Durchfuhr ungarischer
Truppenübungseinheiten erwachsen, besonders auch im Hinblick auf die von der gesamten
Bundesregierung propagierte EU - Osterweiterung?
4. In welcher Weise ist es für Sie vorstellbar, daß Ungarn mit anderen NATO - Mitgliedern
kommuniziert?
5. Befürchten Sie Auswirkungen auf das Verhältnis und die Kooperationsbereitschaft
zwischen dem österreichischen Bundesheer und den Armeen befreundeter NATO - Staaten?
Wenn ja, welche?