5856/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Kundmachung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG)
Mit BGBl. I Nr. 36/1999, ausgegeben am 15. Jänner 1999, wurde das MinroG kundgemacht. Dieses etwa 70
Seiten umfassende Gesetz enthält wichtige Neuerungen für den österreichischen Bergbau. Mit BGBl. I 38/1999,
ausgegeben am 19. Jänner 1999, wurde das MinroG nochmals kundgemacht, wobei in einer Fußnote folgendes
angemerkt ist. “Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 36/1999.” (siehe Beilagen)
Nachdem die unterfertigten Abgeordneten überzeugt sind, daß diese doppelte Kundmachung auf einer
eklatanten Fehlleistung einer dafür zuständigen Regierungsstelle beruht, stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgende
ANFRAGE
1. Wodurch unterscheiden sich die beiden kundgemachten Fassungen des MinroG?
2. Welche Rechtsgrundlagen sind für die zweifache Kundmachung maßgebend?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die lapidare Feststellung: “Diese Kundmachung ersetzt die
Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.”?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß die dargestellte Vorgangsweise allen Bestrebungen zur Schaffung von
Rechtssicherheit entgegenläuft?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wer ist für diese Fehlleistung verantwortlich?
6. Hat diese Fehlleistung für die Verantwortlichen Konsequenzen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche zusätzlichen Kosten sind durch diese doppelte Kundmachung entstanden?
8. Ist Ihnen bewußt, daß diese zusätzlichen Kosten, unabhängig davon, in welchen Bereichen sie angefallen
sind, letztendlich vom Steuerzahler zu bezahlen sind?
9. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, um ähnliche Fehileistungen für die Zukunft auszuschließen?
Die Beilagen BGBl. I Nr. 36/1999 sowie BGBl. I Nr. 38/1999 konnte nicht gescannt werden !!!