5859/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Mag. Ewald Stadler, Herbert Scheibner, Wolfgang
Jung, Wilfried Tilg
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ankündigung eines abschlägigen Bescheids über die Durchfuhr ungarischer
Truppenübungsteilnehmer zu einer NATO - Übung in Norditalien
Medienberichten ist zu entnehmen, daß Ungarn ein Ansuchen um eine
Durchfuhrgenehmigung zu einem NATO - Manöver in Norditalien an das Bundesministerium
für Inneres gerichtet hat.
Nachdem das Innenministerium mit Schreiben vom 18. Februar 1999 der ungarischen
Botschaft seine ablehnende Haltung übermittelte und empfahl, das Transit - Ansuchen
zurückzuziehen, verzichtete Ungarn auf den Antrag.
Die ablehnende Haltung das Bundesministeriums für Inneres gegenüber dem ungarischen
Ansuchen begründen Sie mit der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramtes vom 22. Jänner 1999, wonach lediglich nur dann keine Einwände
bestünden, wenn es sich um eine Übung im Rahmen der UNO oder der NATO -,,partnership
for peace” handle.
Während Sie einen Verstoß gegen Neutralität und Kriegsmaterialiengesetz befürchteten, weist
der Bundesminister für Landesverteidigung den Presseberichten zufolge daraufhin, daß
Österreich selber an derartigen Übungen teilnehme und er keinen Grund sehe, einem
befreundeten Staat die Durchfuhr geringen Materials und Truppenübungsteilnehmer zu
verweigern.
Auch im NATO - Hauptquartier zeigte man sich enttäuscht, inwieweit diese Haltung zum Geist
der NATO -,,partnership for peace” passe, der Österreich ja angehöre.
Zudem habe Österreich für die Rettungs - und Evakuierungsmaßnahmen bei den
Lawinenunglücken in Tirol ohne Bedenken NATO - Hubschrauber angefordert, wenige Tage
bevor ein ungarisches Mini - Kontingent durch Österreich fahren wollte, um an eine
Evakuierungsübung teilzunehmen.
Über den Anlaßfall hinaus wird Ungarn als NATO - Vollmitglied zur ,,NATO - Exklave”, da
von den übrigen NATO - Ländern vor allem durch Österreich abgeschnitten.
Bei permanenter Verweigerung von Durchfuhr - und Überfluggenehmigungen an Ungarn ist
eine Verschlechterung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich
einerseits, den NATO - Staaten und Ungarn andererseits zu befürchten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
nachfolgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie Übungen zwischen einem NATO - Staat und Österreich für
neutralitätsgefährdend, auch wenn sie nicht im Rahmen der NATO - ,,partnership for peace"
stattfinden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, weshalb meinten Sie im Falle der Übung zwischen Ungarn und dem NATO -
Mitglied Italien eine Neutralitätsgefährdung durch die Durchfuhr ungarischer Truppenteile
und Kriegsmaterial zu erkennen, die bei einer NATO -,,partnership for peace” - Übung nicht
gegeben wäre?
2. Wie beurteilen Sie inhaltlich und moralisch das Ansuchen Österreichs um die Hilfestellung
von bundesdeutschen und amerikanischen NATO - Hubschraubern bei Bergungs - und
Evakuierungsmaßnahmen nach den Lawinenkatastrophen in Tirol, während Ungarn die
Durchreise zu ebensolchen Übungen nach Norditalien verweigert wurde?
3. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich,
den NATO - Staaten und Ungarn, welche aus der Ankündigung eines abschlägigen Bescheids
seitens des Bundesministeriums für Inneres über die Durchfuhr ungarischer
Truppenübungseinheiten erwachsen, besonders auch im Hinblick auf die von der gesamten
Bundesregierung propagierte EU - Osterweiterung?
4. Wie gedenken Sie hinkünftig nach einer NATO - Vollmitgliedschaft Ungarns bei ähnlichen
Anträgen zu entscheiden?
5. In welcher Weise ist es für Sie vorstellbar, daß Ungarn mit anderen NATO - Mitgliedern
kommuniziert?