5859/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Mag. Ewald Stadler, Herbert Scheibner, Wolfgang

Jung, Wilfried Tilg

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ankündigung eines abschlägigen Bescheids über die Durchfuhr ungarischer

Truppenübungsteilnehmer zu einer NATO - Übung in Norditalien

 

Medienberichten ist zu entnehmen, daß Ungarn ein Ansuchen um eine

Durchfuhrgenehmigung zu einem NATO - Manöver in Norditalien an das Bundesministerium

für Inneres gerichtet hat.

Nachdem das Innenministerium mit Schreiben vom 18. Februar 1999 der ungarischen

Botschaft seine ablehnende Haltung übermittelte und empfahl, das Transit - Ansuchen

zurückzuziehen, verzichtete Ungarn auf den Antrag.

 

Die ablehnende Haltung das Bundesministeriums für Inneres gegenüber dem ungarischen

Ansuchen begründen Sie mit der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des

Bundeskanzleramtes vom 22. Jänner 1999, wonach lediglich nur dann keine Einwände

bestünden, wenn es sich um eine Übung im Rahmen der UNO oder der NATO -,,partnership

for peace” handle.

Während Sie einen Verstoß gegen Neutralität und Kriegsmaterialiengesetz befürchteten, weist

der Bundesminister für Landesverteidigung den Presseberichten zufolge daraufhin, daß

Österreich selber an derartigen Übungen teilnehme und er keinen Grund sehe, einem

befreundeten Staat die Durchfuhr geringen Materials und Truppenübungsteilnehmer zu

verweigern.

Auch im NATO - Hauptquartier zeigte man sich enttäuscht, inwieweit diese Haltung zum Geist

der NATO -,,partnership for peace” passe, der Österreich ja angehöre.

Zudem habe Österreich für die Rettungs - und Evakuierungsmaßnahmen bei den

Lawinenunglücken in Tirol ohne Bedenken NATO - Hubschrauber angefordert, wenige Tage

bevor ein ungarisches Mini - Kontingent durch Österreich fahren wollte, um an eine

Evakuierungsübung teilzunehmen.

 

Über den Anlaßfall hinaus wird Ungarn als NATO - Vollmitglied zur ,,NATO - Exklave”, da

von den übrigen NATO - Ländern vor allem durch Österreich abgeschnitten.

Bei permanenter Verweigerung von Durchfuhr - und Überfluggenehmigungen an Ungarn ist

eine Verschlechterung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich

einerseits, den NATO - Staaten und Ungarn andererseits zu befürchten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

nachfolgende

 

                                                               ANFRAGE:

 

1. Halten Sie Übungen zwischen einem NATO  - Staat und Österreich für

    neutralitätsgefährdend, auch wenn sie nicht im Rahmen der NATO - ,,partnership for peace"

    stattfinden?

    Wenn ja, warum?

Wenn nein, weshalb meinten Sie im Falle der Übung zwischen Ungarn und dem NATO -

Mitglied Italien eine Neutralitätsgefährdung durch die Durchfuhr ungarischer Truppenteile

und Kriegsmaterial zu erkennen, die bei einer NATO -,,partnership for peace” - Übung nicht

gegeben wäre?

 

2. Wie beurteilen Sie inhaltlich und moralisch das Ansuchen Österreichs um die Hilfestellung

    von bundesdeutschen und amerikanischen NATO - Hubschraubern bei Bergungs - und

    Evakuierungsmaßnahmen nach den Lawinenkatastrophen in Tirol, während Ungarn die

    Durchreise zu ebensolchen Übungen nach Norditalien verweigert wurde?

 

3. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich,

    den NATO - Staaten und Ungarn, welche aus der Ankündigung eines abschlägigen Bescheids

    seitens des Bundesministeriums für Inneres über die Durchfuhr ungarischer

    Truppenübungseinheiten erwachsen, besonders auch im Hinblick auf die von der gesamten

    Bundesregierung propagierte EU - Osterweiterung?

 

4. Wie gedenken Sie hinkünftig nach einer NATO - Vollmitgliedschaft Ungarns bei ähnlichen

    Anträgen zu entscheiden?

 

5. In welcher Weise ist es für Sie vorstellbar, daß Ungarn mit anderen NATO - Mitgliedern

    kommuniziert?