5861/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend steuerliche Abzugsfähigkeit für schwerbehinderte Familienangehörige
Die Anschaffung einer Wohnung wird von der Finanzverwaltung als eine
Vermögensumschichtung - auch bei Anschaffung durch bzw. für Behinderte - und daher
nicht abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung betrachtet. Anders verhält es sich bei
einer steuerlichen Geltendmachung von Mehrkosten für eine behindertengerechte
Bauausführung, zum Beispiel für Niveaugleichheit der Böden, behindertengerechte
Sanitäreinrichtungen, rollstuhlfeste Bodenbeläge und dergleichen mehr.
Nun kommt es gelegentlich vor, daß Eltern durch Anschaffung einer Wohnung für ihr
behindertes Kind Vorsorge treffen müssen, weil eine solche Wohnung aus Gründen einer
weiterführenden Schulausbildung, aber auch wegen einer Berufsausbildung an einem
anderen als dem Wohnort, angekauft und behindertengerecht adaptiert werden muß. Zum
Beispiel gibt es nur im Raum Wien AHS, die einen integrierten Unterricht anbieten. In diesen
Fällen müssen die Kinder in einem Heim untergebracht werden, was die Allgemeinheit
zumeist mit hohen Kosten belastet.
Auf der anderen Seite werden aber die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim
oder in einer ähnlichen Institution als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die derzeitige
Situation stellt für Familien mit einem schwerbehinderten Kind eine große Benachteiligung
dar, die darüber hinaus mit dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 7 B-VG in Kollision gerät.
Die nachstehenden Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie stehen Sie zur geschilderten Problematik in steuerrechtlicher Hinsicht, bzw. wo
ziehen Sie die Grenzen für die Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für
Aufwendungen für behinderte Menschen?
2. Sehen Sie für den beschriebenen Fall eine steuerliche Analogie mit der derzeitig
legitimen Absetzbarkeit von Unterbringungskosten für eine Pflegeheim - Betreuung
gegeben?
3. Sehen Sie andere Möglichkeiten, die teilweise unzumutbar hohen Aufwendungen für
behinderte Familienangehörige zu deren (Chancen->Gleichstellung steuerlich stärker zu
berücksichtigen?