5861/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend steuerliche Abzugsfähigkeit für schwerbehinderte Familienangehörige

 

Die Anschaffung einer Wohnung wird von der Finanzverwaltung als eine

Vermögensumschichtung - auch bei Anschaffung durch bzw. für Behinderte - und daher

nicht abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung betrachtet. Anders verhält es sich bei

einer steuerlichen Geltendmachung von Mehrkosten für eine behindertengerechte

Bauausführung, zum Beispiel für Niveaugleichheit der Böden, behindertengerechte

Sanitäreinrichtungen, rollstuhlfeste Bodenbeläge und dergleichen mehr.

 

Nun kommt es gelegentlich vor, daß Eltern durch Anschaffung einer Wohnung für ihr

behindertes Kind Vorsorge treffen müssen, weil eine solche Wohnung aus Gründen einer

weiterführenden Schulausbildung, aber auch wegen einer Berufsausbildung an einem

anderen als dem Wohnort, angekauft und behindertengerecht adaptiert werden muß. Zum

Beispiel gibt es nur im Raum Wien AHS, die einen integrierten Unterricht anbieten. In diesen

Fällen müssen die Kinder in einem Heim untergebracht werden, was die Allgemeinheit

zumeist mit hohen Kosten belastet.

 

Auf der anderen Seite werden aber die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim

oder in einer ähnlichen Institution als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die derzeitige

Situation stellt für Familien mit einem schwerbehinderten Kind eine große Benachteiligung

dar, die darüber hinaus mit dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 7 B-VG in Kollision gerät.

 

Die nachstehenden Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1. Wie stehen Sie zur geschilderten Problematik in steuerrechtlicher Hinsicht, bzw. wo

    ziehen Sie die Grenzen für die Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für

    Aufwendungen für behinderte Menschen?

 

2. Sehen Sie für den beschriebenen Fall eine steuerliche Analogie mit der derzeitig

    legitimen Absetzbarkeit von Unterbringungskosten für eine Pflegeheim - Betreuung

    gegeben?

 

3. Sehen Sie andere Möglichkeiten, die teilweise unzumutbar hohen Aufwendungen für

    behinderte Familienangehörige zu deren (Chancen->Gleichstellung steuerlich stärker zu

    berücksichtigen?