5862/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend nicht eingelöste Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit den Rettungs- bzw.
Bergungskosten nach dem Unglück von Lassing
Unter dem Eindruck des tragischen Bergwerkunglücks von Lassing kam es seitens der
Bundesregierung zu vollmundigen Versprechungen, sämtliche Rettungs - bzw.
Bergungsmaßnahmen der Unglücksopfer zu finanzieren und die Angehörigen der Opfer sowie
den Ort Lassing selbst angemessen zu entschädigen. So hat etwa Bundeskanzler Klima am 24.
September 1998 nach dem Ministerrat betont, daß die Bergung der Verunglückten “am
zweckmäßigsten und am schnellsten erfolgen” müsse, so die APA - Meldung 0377 v. 24.09.98.
Infolge dieser Zusagen tauchten Verbindlichkeiten auf, die teilweise nicht eingelöst und
nunmehr zwischen Bund und Land Steiermark hin - und hergeschoben werden.
Medienberichten zufolge sei zwischen Ihnen und der steiermärkischen Landeshauptfrau
Waltraud Klasnic ein Streit über die Bezahlung verschiedener Kosten ausgebrochen. Um
“einen Schaden am Image von Österreich abzuwenden”, so der Online - Dienst der “Kleinen
Zeitung” vom 20. Februar d. J. habe z.B. die steiermärkische Landesregierung beschlossen,
den Betrag von 2,1 Millionen Schilling vorzufinanzieren, der von der Deutschen
Montantechnik für deren Einsatz nach dem Grubenunglück eingefordert wird dies
offensichtlich im Hinblick auf Ihre diesbezüglichen Finanzierungszusagen. Nun sei die
Landesregierung “überrascht”, daß das Wirtschaftsministerium diesen Betrag nicht
übernehmen wolle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. An welche Rechnungsleger wurden bisher welche Beträge im Zusammenhang mit dem
Grubenunglück in Lassing bezahlt?
2. Wer war jeweils der Auftraggeber oder Besteller von Leistungen, für die Rechnungen
gelegt wurden?
Bitte tabellarisch aufzählen!
3. Für welche Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing
bisher gelegt wurden, hat Ihr Ressort die Begleichung verweigert und an welchen
Auftraggeber oder Besteller weitergeleitet?
4. Wurde Ihr Versprechen, den Betroffenen die beschädigten Häuser auch zu ersetzen,
umgesetzt?
Wenn ja, wurden Ersatzhäuser gebaut?
Wenn ja, wer hat diese Ersatzhäuser finanziert?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es richtig, daß Sie die Begleichung von Bergungskosten mit dem Argument abgelehnt
haben, daß die von Frau Landeshauptfrau Klasnic angeforderte Bergungsfirma von Ihrem
Ministerium nicht gebraucht oder beansprucht worden sei?
Um welche Firma handelt es sich?
6. Frau Klasnic verweist auf das Protokoll einer Einsatzbesprechung, die im Zuge des
Grubenunglücks vom 18. Juli des Vorjahres stattgefunden habe, während der Sie mit
Bundeskanzler Klima und Innenminister Schlögl vereinbart hätten, daß der Bund die
Rettungskosten vorfinanzieren werde.
Ist es richtig, daß Sie eine derartige Zusage getroffen haben?
7. Sie haben mehrfach die Absicht bekundet die Bergung der toten Bergleute durchzuführen
zu lassen.
Schließen Sie sich der Aussage von Bundeskanzler Klima vom 24. September des
Vorjahres an, wonach die Bergung der Verunglückten “am zweckmäßigsten und am
schnellsten erfolgen” müsse?
Wenn ja, welchen Zeithorizont haben Sie für eine solche “schnellste” Bergung ins Auge
gefaßt?
8. Ist es richtig, daß Sie der Berufung der NMW gegen die von der Bergbehörde
ausgewählte Bergungsvariante stattgegeben und damit eine Zeitverzögerung bewußt in
Kauf genommen haben?
Wie ist dies mit der Zusage vom Bundeskanzler und von Ihnen vereinbar?
9. Ist schon eine Entscheidung darüber gefallen, welche der drei nunmehrigen in einer
Vorstudie der Naintscher Mineralwerke ins Auge gefaßten Bergevarianten realisiert
werden soll?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, bis wann ist unter Berücksichtigung Ihrer Zusagen mit einer Entscheidung zu
rechnen?
10. Lassen sich die Gesamtkosten der Bergemaßnahmen aufgrund vorliegender Angebote
bereits genauer eingrenzen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, bis wann ist mit einem genauen Betrag zu rechnen?
11. Wer trägt die Kosten?
Gibt es insbesondere einen Aufteilungsschlüssel zwischen Bund Lind Land Steiermark und
welche Beträge sind Ihrer Einschätzung nach auf dem Regreßweg einbringbar?