5862/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend nicht eingelöste Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit den Rettungs- bzw.

Bergungskosten nach dem Unglück von Lassing

 

 

Unter dem Eindruck des tragischen Bergwerkunglücks von Lassing kam es seitens der

Bundesregierung zu vollmundigen Versprechungen, sämtliche Rettungs - bzw.

Bergungsmaßnahmen der Unglücksopfer zu finanzieren und die Angehörigen der Opfer sowie

den Ort Lassing selbst angemessen zu entschädigen. So hat etwa Bundeskanzler Klima am 24.

September 1998 nach dem Ministerrat betont, daß die Bergung der Verunglückten “am

zweckmäßigsten und am schnellsten erfolgen” müsse, so die APA - Meldung 0377 v. 24.09.98.

 

Infolge dieser Zusagen tauchten Verbindlichkeiten auf, die teilweise nicht eingelöst und

nunmehr zwischen Bund und Land Steiermark hin - und hergeschoben werden.

Medienberichten zufolge sei zwischen Ihnen und der steiermärkischen Landeshauptfrau

Waltraud Klasnic ein Streit über die Bezahlung verschiedener Kosten ausgebrochen. Um

“einen Schaden am Image von Österreich abzuwenden”, so der Online - Dienst der “Kleinen

Zeitung” vom 20. Februar d. J. habe z.B. die steiermärkische Landesregierung beschlossen,

den Betrag von 2,1 Millionen Schilling vorzufinanzieren, der von der Deutschen

Montantechnik für deren Einsatz nach dem Grubenunglück eingefordert wird dies

offensichtlich im Hinblick auf Ihre diesbezüglichen Finanzierungszusagen. Nun sei die

Landesregierung “überrascht”, daß das Wirtschaftsministerium diesen Betrag nicht

übernehmen wolle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

 

1. An welche Rechnungsleger wurden bisher welche Beträge im Zusammenhang mit dem

    Grubenunglück in Lassing bezahlt?

 

2. Wer war jeweils der Auftraggeber oder Besteller von Leistungen, für die Rechnungen

    gelegt wurden?

    Bitte tabellarisch aufzählen!

 

3. Für welche Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing

    bisher gelegt wurden, hat Ihr Ressort die Begleichung verweigert und an welchen

    Auftraggeber oder Besteller weitergeleitet?

 

4. Wurde Ihr Versprechen, den Betroffenen die beschädigten Häuser auch zu ersetzen,

    umgesetzt?

    Wenn ja, wurden Ersatzhäuser gebaut?

     Wenn ja, wer hat diese Ersatzhäuser finanziert?

     Wenn nein, warum nicht?

 

5.  Ist es richtig, daß Sie die Begleichung von Bergungskosten mit dem Argument abgelehnt

     haben, daß die von Frau Landeshauptfrau Klasnic angeforderte Bergungsfirma von Ihrem

     Ministerium nicht gebraucht oder beansprucht worden sei?

     Um welche Firma handelt es sich?

 

6. Frau Klasnic verweist auf das Protokoll einer Einsatzbesprechung, die im Zuge des

    Grubenunglücks vom 18. Juli des Vorjahres stattgefunden habe, während der Sie mit

    Bundeskanzler Klima und Innenminister Schlögl vereinbart hätten, daß der Bund die

    Rettungskosten vorfinanzieren werde.

    Ist es richtig, daß Sie eine derartige Zusage getroffen haben?

 

7. Sie haben mehrfach die Absicht bekundet die Bergung der toten Bergleute durchzuführen

    zu lassen.

    Schließen Sie sich der Aussage von Bundeskanzler Klima vom 24. September des

    Vorjahres an, wonach die Bergung der Verunglückten “am zweckmäßigsten und am

     schnellsten erfolgen” müsse?

     Wenn ja, welchen Zeithorizont haben Sie für eine solche “schnellste” Bergung ins Auge

     gefaßt?

 

8. Ist es richtig, daß Sie der Berufung der NMW gegen die von der Bergbehörde

    ausgewählte Bergungsvariante stattgegeben und damit eine Zeitverzögerung bewußt in

    Kauf genommen haben?

    Wie ist dies mit der Zusage vom Bundeskanzler und von Ihnen vereinbar?

 

9. Ist schon eine Entscheidung darüber gefallen, welche der drei nunmehrigen in einer

    Vorstudie der Naintscher Mineralwerke ins Auge gefaßten Bergevarianten realisiert

    werden soll?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, bis wann ist unter Berücksichtigung Ihrer Zusagen mit einer Entscheidung zu

    rechnen?

 

10. Lassen sich die Gesamtkosten der Bergemaßnahmen aufgrund vorliegender Angebote

      bereits genauer eingrenzen?

      Wenn ja, in welcher Höhe?

      Wenn nein, bis wann ist mit einem genauen Betrag zu rechnen?

 

11. Wer trägt die Kosten?

      Gibt es insbesondere einen Aufteilungsschlüssel zwischen Bund Lind Land Steiermark und

      welche Beträge sind Ihrer Einschätzung nach auf dem Regreßweg einbringbar?