5871/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann

und Kollegen an den

Bundesminister für Inneres

betreffend die Säumigkeit seiner Behörde

 

 

 

       Der ausgewiesene Vertreter des Vereines “Dichterstein Offenhausen”, Dipl.-Vw. Mag. DDr.

Stephan TULL, hat am 23. August 1998 die in Ablichtung beigeschlossenes Begehren an die

Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich gerichtet, das bis heute unerledigt geblieben

ist und das DDr. TULL auf Grund des § 73 Abs. 2 AVG berechtigt, einen Devolutionsantrag zu

stellen.

 

        In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

Was hat die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich bewogen, diese Eingabe

bis heute nicht zu erledigen?

Mag. DDr. Stephan Tull

Stülzstraße 6

A – 4840 Vöcklabruck

 

Vöcklabruck, am 23. August 1998

 

 

Betreff: Verein “ Dichterstein Offenhausen “

             Beabsichtige Vereinsauflösung

             Vr – 308 – 1/98

 

 

An die

Sicherheitsdirektion für das Bun –

desland Oberösterreich

 

Nietzscheststr. 33

4010 Linz

 

Der Herr Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl hat in der Beantwortung

der an ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Haupt und Kollegen vom 27. Mai 1998 unter der Nummer

4481/J am 21. Juli 1998 (Zahl: 41200/120 – II/15/98) folgendes mitgeteilt:

 

“ Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Verstorbener im Sinne des ABGB und

die Amtsverschwiegenheit, mit der die gesetzlich geschützten Rechte von

Parteien (umfaßt auch Angehörige und Nachkommen) gewahrt werden, erlauben

Nicht, diese Fragen zu beantworten.”

 

Beweis: Fotokopie dieser Beantwortung

 

Die Bezirkshauptmannschaft Wels Land hat in ihrem Bescheid vom 24. April

1998, Sich 01 – 111 - - 1998 – P/ZE, Betreff Verein “ Dichterstein Offenhausen Einstellung der Tätigkeit des Vereins gem. § 25 Abs, 2 Vereinsgesetz auf

Seite 7 folgendes ausgeführt:

 

“ Zu erwähnen ist etwa die 1983 erfolgte Herausgabe der vom im Jahre 1936

wegen NS – Betätigung zu drei Monaten Haft verurteilten Robert TRÖTSCHER...”

 

Ich muß erwähnen, daß Robert TRÖTSCHER 1984 verstorben ist.

 

Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die eingangs zitierte schriftliche parlamen

tarische Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Inneres Mag.

Karl Schlögl stellte ich als bevollmächtigter Vertreter des Vereins” Dichter -

stein Offenhausen " den

 

 

ANTRAG,

 

den oben zitierten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels - Land gern § 68

Abs 2  aufzuheben.

 

 

Abschriften an:

1.) Herrn Bundesminister für Inneres

Mag. Karl Schlögl

 

2.) Herrn Abgeordneten

Mag. Ewald Stadler

Klubobmann der FPÖ