5872/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend den wahren Grund für die Auflösung des Vereines
“Dichterstein Offenhausen”
Der ausgewiesene Vertreter des Vereines “Dichterstein Offenhausen”, Dipl.-Vw. Mag. DDr.
Stephan Tull, ist im Besitze u. a. auch folgender Aktenstücke aus dem Kabinett des
Bundesministers für Inneres, Mag. Karl Schlögl:
1.) Schreiben des "Antifa - Komitees” Linz vom 10. März 1997
2.) Aktenvermerk der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 27. März
1997 zu Zl.: Vr 827/1992 betreffend Verein “Dichterstein Offenhausen”, Erlaß des BMI
vom 26. März 1997.
3.) Schreiben des Bundesministers für Inneres, Mag. Karl Schlögl‘ vom 14. April 1997 zu ZI.:
32.013/15 - KBM/97 an das “Antifa - Komitee” Linz (ergangen an Robert Hochstöger).
Der folgende Satz im Schreiben des sog. “Antifa - Komitees” vom 10. März 1997 ist, wie
könnte es anders sein, infam und skandalös, er lautet:
“Angesichts der zahlreichen Querverbindungen zwischen dem
Verein Dichterstein Offenhausen (VDO> und. anderen eindeutig
rechtsextremen Gruppen, aber auch zur FPO und anderen Orga -
nisationen hält das Antifa - Komitee Linz ein Verbot dieses Vereins
für gerechtfertigt... Sehr geehrter Herr Innenminister, wir fordern
Sie in diesem Sinn zum Handeln auf.”
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1.) Haben Sie sich in Ihrem Antwortschreiben von dieser ungeheuren Feststellung distanziert,
oder haben Sie durch Ihr Schweigen dazu dem Absender dieses Briefes eine Zustimmung
Ihrerseits erkennen lassen?
2.) Warum haben Sie dem Begehren des "Antifa - Komitees” damals nicht entsprochen und
den Verein “Dichterstein Offenhausen” 1997 aufgelöst?
3.) Besteht für Vereine, in denen Angehörige der FPÖ tätig sind oder von denen man weiß,
daß sie Mitglieder der FPÖ kennen oder mit diesen Umgang pflegen, die Gefahr
deswegen behördlich aufgelöst zu werden?
4.) Sind Sie bereit. da der dringende Verdacht besteht (der im übrigen durch Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen bestätigt wird, daß nämlich Ihnen
unterstehende Beamte laufend willkürliche Entscheidungen fällen, die nicht nachvollzieh -
bar sind und so andauernd den Gleichheitsgrundsatz verletzen), daß auch im Falle des
Vereins “Dichterstein Offenhausen” Ihnen unterstehende Beamten nicht entsprechend der
Verfassung gehandelt haben, den Abgeordneten folgende Erlässe und zwar
Erlaß des BMI vom 26.3.1997 (Verein Dichterstein Offenhausen)
Erlaß vom 27.6.1990, Zahl 98.903/1 - 11/15/90
Erlaß vom 26.8.1992, Zl. 50.297/2 - 11/15/92
zwecks peinlich genauer Überprüfung zur Verfügung zu stellen?