5876/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Belastungsübersicht

 

 

 

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge hat jeder Dienststellenleiter

der Verkehrsabteilung Steiermark und deren Außenstellen halbjährlich Belastungs -

bzw. Erfolgsübersichten der Beamten vorzulegen. In dieser “Belastungsübersicht”

müssen sowohl die Zahl der von jedem Beamten erlassenen Organstrafverfügungen

als auch die Anzahl bestimmter Arten von Anzeigen nach dem Verwaltungs - und

Strafrecht erfaßt werden.

Diese Form der Leistungsfeststellung erfaßt nur bestimmte dienstrechtliche

Aktivitäten nach formellen Gesichtspunkten. Die arbeitsbezogene Aktivität des

Beamten, die Qualität seiner Arbeit sowie diejenigen Tätigkeiten, bei denen kaum

Angaben über die Menge der geleisteten Arbeiten gemacht werden können, wie

exekutive Patrouillendienste in sicherheits - oder kriminalpolizeilichen Angelegen -

heiten, verkehrspolizeiliches oder verkehrsregelndes Einschreiten, werden bei der

“Stricherlliste” nicht berücksichtigt.

Durch eine derartige Regelung besteht die Gefahr, daß die Beamten dazu verleitet

werden, sich eher der Tätigkeiten anzunehmen, die ein ,,Stricherl” auf der Liste

versprechen, als derjenigen Aufgaben, die keinen “unmittelbaren” Erfolg

versprechen; dies unter anderem auch deshalb, weil die “Stricherlliste” als

Kriterium für die Aussprechung einer belobenden Anerkennung herangezogen

wird.

 

Das Vorgehen des Kommandanten der Verkehrsabteilung Steiermark und die

Maßstäbe, die er bei der Leistungsbeurteilung der Beamten anlegt, sind nicht nur

unfair und unausgewogen, sondern auch schädlich und demotivierend, da sie völlig

an der Realität vorbeigehen und speziell die geleistete Präventivarbeit überhaupt

nicht bewertet wird.

Die Beurteilung der Leistung eines Beamten sollte daher zuallererst vom

zuständigen Dienststellenleiter vorgenommen werden, da dessen Informationsbild

allein aufgrund seines Naheverhältnisses zu den betreffenden Beamten ein

wesentlich homogeneres ist.

 

Abgesehen davon widersprechen die vom Kommandanten der Verkehrsabteilung

Steiermark angelegten Beurteilungsmaßstäbe und ihre Auswirkungen auch den

diesbezüglichen Intentionen des Bundesministers für Inneres: Der Bundesminister

für Inneres hatte in einem Schreiben an die Landeshauptleute vom 10. Dezember

1997 auf die Wichtigkeit einer verstärkten Verkehrsüberwachung hingewiesen und

in diesem Zusammenhang angeregt, “nicht nur die Kontrolle und Strafe bei diesen

Delikten zu verstärken, sondern auch die Informations -, Beratungs - und

Überzeugungsarbeit in diesen Bereichen zu intensivieren. Weiters gab sich der

Bundesminister für Inneres im genannten Schreiben davon überzeugt, “daß

Kontrolle und Strafe wohl notwendig sind, aber allein nicht ausreichen, um die

bestehende Situation zu ändern.”

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

2. Seit wann werden bei der Verkehrsabteilung Steiermark die sogenannten

    Belastungsübersichten geführt?

 

3. Welche Kriterien wurden für die Erstellung dieser “Belastungsübersicht”

    herangezogen bzw. wurden nur einzelne oder alle Tätigkeiten bewertet?

4. Wurden Sie über die Einführung der sogenannten Belastungsübersicht

     informiert?

     Wenn ja, von wem und wann?

 

5. Auf Basis welcher Bestimmungen wird ansonsten die Leistung eines Beamten

     überprüft?

 

6. Entspricht der sogenannte Tätigkeitsnachweis in seinen Anforderungen und

    Maßstäben den üblichen Regelungen?

    Wenn nein, in welchen Punkten ist dies nicht der Fall?

 

7. Ist die Einführung dieses Tätigkeitsnachweises für den einzelnen Beamten

    dienstrechtlich gedeckt?

    Wenn ja, durch welche Bestimmungen?

    Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?

 

8. Wie viele und welche Dienststellen der Verkehrsabteilung sind von dieser

    Maßnahme betroffen?

 

9. Wie viele Beamte der jeweiligen Dienststelle sind von dieser Maßnahme

    betroffen?

 

10. Wurden Beamte, welche bei der sogenannten “Stricherlliste” vorne gereiht

      waren, bei Geldbelohnungen besonders berücksichtigt?

      Wenn ja, wie oft kam das bereits vor?

 

11. Wurde der Landesgendarmeriekommandant über diese Art der Leistungs -

      beurteilung in Kenntnis gesetzt, und welche dienstrechtlichen Maßnahmen

      wurden diesbezüglich von ihm angeordnet?

12. Hält das Bundesministerium für Inneres, speziell in Hinblick auf das im

      Sachverhalt zitierte Schreiben, die für die Beamten der Verkehrsabteilung

      Steiermark eingeführte Art der Leistungsbeurteilung für sinnvoll?

      Wenn ja, aus welchen Gründen?

      Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?