5876/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Belastungsübersicht
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge hat jeder Dienststellenleiter
der Verkehrsabteilung Steiermark und deren Außenstellen halbjährlich Belastungs -
bzw. Erfolgsübersichten der Beamten vorzulegen. In dieser “Belastungsübersicht”
müssen sowohl die Zahl der von jedem Beamten erlassenen Organstrafverfügungen
als auch die Anzahl bestimmter Arten von Anzeigen nach dem Verwaltungs - und
Strafrecht erfaßt werden.
Diese Form der Leistungsfeststellung erfaßt nur bestimmte dienstrechtliche
Aktivitäten nach formellen Gesichtspunkten. Die arbeitsbezogene Aktivität des
Beamten, die Qualität seiner Arbeit sowie diejenigen Tätigkeiten, bei denen kaum
Angaben über die Menge der geleisteten Arbeiten gemacht werden können, wie
exekutive Patrouillendienste in sicherheits - oder kriminalpolizeilichen Angelegen -
heiten, verkehrspolizeiliches oder verkehrsregelndes Einschreiten, werden bei der
“Stricherlliste” nicht berücksichtigt.
Durch eine derartige Regelung besteht die Gefahr, daß die Beamten dazu verleitet
werden, sich eher der Tätigkeiten anzunehmen, die ein ,,Stricherl” auf der Liste
versprechen, als derjenigen Aufgaben, die keinen “unmittelbaren” Erfolg
versprechen; dies unter anderem auch deshalb, weil die “Stricherlliste” als
Kriterium für die Aussprechung einer belobenden Anerkennung herangezogen
wird.
Das Vorgehen des Kommandanten der Verkehrsabteilung Steiermark und die
Maßstäbe, die er bei der Leistungsbeurteilung der Beamten anlegt, sind nicht nur
unfair und unausgewogen, sondern auch schädlich und demotivierend, da sie völlig
an der Realität vorbeigehen und speziell die geleistete Präventivarbeit überhaupt
nicht bewertet wird.
Die Beurteilung der Leistung eines Beamten sollte daher zuallererst vom
zuständigen Dienststellenleiter vorgenommen werden, da dessen Informationsbild
allein aufgrund seines Naheverhältnisses zu den betreffenden Beamten ein
wesentlich homogeneres ist.
Abgesehen davon widersprechen die vom Kommandanten der Verkehrsabteilung
Steiermark angelegten Beurteilungsmaßstäbe und ihre Auswirkungen auch den
diesbezüglichen Intentionen des Bundesministers für Inneres: Der Bundesminister
für Inneres hatte in einem Schreiben an die Landeshauptleute vom 10. Dezember
1997 auf die Wichtigkeit einer verstärkten Verkehrsüberwachung hingewiesen und
in diesem Zusammenhang angeregt, “nicht nur die Kontrolle und Strafe bei diesen
Delikten zu verstärken, sondern auch die Informations -, Beratungs - und
Überzeugungsarbeit in diesen Bereichen zu intensivieren. Weiters gab sich der
Bundesminister für Inneres im genannten Schreiben davon überzeugt, “daß
Kontrolle und Strafe wohl notwendig sind, aber allein nicht ausreichen, um die
bestehende Situation zu ändern.”
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Seit wann werden bei der Verkehrsabteilung Steiermark die sogenannten
Belastungsübersichten geführt?
3. Welche Kriterien wurden für die Erstellung dieser “Belastungsübersicht”
herangezogen bzw. wurden
nur einzelne oder alle Tätigkeiten bewertet?
4. Wurden Sie über die Einführung der sogenannten Belastungsübersicht
informiert?
Wenn ja, von wem und wann?
5. Auf Basis welcher Bestimmungen wird ansonsten die Leistung eines Beamten
überprüft?
6. Entspricht der sogenannte Tätigkeitsnachweis in seinen Anforderungen und
Maßstäben den üblichen Regelungen?
Wenn nein, in welchen Punkten ist dies nicht der Fall?
7. Ist die Einführung dieses Tätigkeitsnachweises für den einzelnen Beamten
dienstrechtlich gedeckt?
Wenn ja, durch welche Bestimmungen?
Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?
8. Wie viele und welche Dienststellen der Verkehrsabteilung sind von dieser
Maßnahme betroffen?
9. Wie viele Beamte der jeweiligen Dienststelle sind von dieser Maßnahme
betroffen?
10. Wurden Beamte, welche bei der sogenannten “Stricherlliste” vorne gereiht
waren, bei Geldbelohnungen besonders berücksichtigt?
Wenn ja, wie oft kam das bereits vor?
11. Wurde der Landesgendarmeriekommandant über diese Art der Leistungs -
beurteilung in Kenntnis gesetzt, und welche dienstrechtlichen Maßnahmen
wurden
diesbezüglich von ihm angeordnet?
12. Hält das Bundesministerium für Inneres, speziell in Hinblick auf das im
Sachverhalt zitierte Schreiben, die für die Beamten der Verkehrsabteilung
Steiermark eingeführte Art der Leistungsbeurteilung für sinnvoll?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?