5883/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Dr. König

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend generelle Doppelstaatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger in

                Deutschland

 

In Verfolg der schriftlichen Anfrage 5314/J vorn 4.Dezember 1998 und der

Beantwortung vom 7.Dezember 1998 steht nunmehr fest, daß eine

Regierungsvorlage der neuen deutschen Koalitionsregierung vorliegt, die de

facto zu einer generellen Doppelstaatsbürgerschaft führen würde. Während

bisher in Deutschland, wie auch in Österreich, Doppelstaatsbürgerschaften nur

in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert wurden, stellt die deutsche

Regierungsvorlage die Doppelstaatsbürgerschaft für Drittstaatsangehörige dem

Belieben anheim. Damit würde eine privilegierte Gruppe von Staatsbürgern

geschaffen werden, deren Personenkreis mehrere Millionen Doppelstaatsbürger

umfassen könnte und Nachzugsmöglichkeiten für Familien in der

Größenordnung von mehreren 100.000 Zuzüglern zu Folge hätte.

 

Wenngleich der Innenminister in seiner Anfragebeantwortung zu Recht anführt,

“daß nach den Bestimmungen des Unionsrechts die Regelung von

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zur Gänze in der Zuständigkeit der

einzelnen Mitgliedsländer liegt", kann es nicht widerspruchslos hingenommen

werden, daß ein EU - Nachbarland durch das für EU - Staatsbürger geltende freie

Niederlassungsrecht eine Zuwanderung nach Österreich auslösen könnte die

weit über den österreichischen Quoten liegt. Es erscheint daher geboten, diese

Bedenken umgehend gegenüber der deutschen Bundesregierung zum Ausdruck

zu bringen. Dies umso mehr, nachdem die Gewaltbereitschaft ausländischer

Staatsbürger in der Bundesrepublik nach der Festnahme des Kurdenführers

Öcalan deutlich unter Beweis gestellt wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Trifft es zu, daß derartige neue deutsche Staatsbürger mit

    Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich unbeschränkt tätig werden könnten

    und über die Familienzusammenführung in Deutschland auch ihren

    Familienangehörigen das freie Niederlassungsrecht zustehen würde ?

2. Könnte gegen diese Personen ein Aufenthaltsverbot wegen einer

    rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung dauerhaft erlassen werden?

 

3. Welche Probleme würde die deutsche Gesetzesvorlage für die Bekämpfung

    der organisierten Schleppertätgkeit bedeuten ?

 

4. Wurden Sie von der deutschen Bundesregierung über die geplante

    Gesetzesvorlage bereits detailliert informiert?

 

5. Werden Sie die österreichischen Interessen gegenüber der deutschen

    Bundesregierung nachdrücklich vertreten ?

 

6. Werden Sie für den Fall des Festhaltens an einer Einführung der generellen

    Doppelstaatsbürgerschaft das Problem im EU - Ministerrat aufgreifen ?