5883/J XX.GP
Der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend generelle Doppelstaatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger in
Deutschland
In Verfolg der schriftlichen Anfrage 5314/J vorn 4.Dezember 1998 und der
Beantwortung vom 7.Dezember 1998 steht nunmehr fest, daß eine
Regierungsvorlage der neuen deutschen Koalitionsregierung vorliegt, die de
facto zu einer generellen Doppelstaatsbürgerschaft führen würde. Während
bisher in Deutschland, wie auch in Österreich, Doppelstaatsbürgerschaften nur
in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert wurden, stellt die deutsche
Regierungsvorlage die Doppelstaatsbürgerschaft für Drittstaatsangehörige dem
Belieben anheim. Damit würde eine privilegierte Gruppe von Staatsbürgern
geschaffen werden, deren Personenkreis mehrere Millionen Doppelstaatsbürger
umfassen könnte und Nachzugsmöglichkeiten für Familien in der
Größenordnung von mehreren 100.000 Zuzüglern zu Folge hätte.
Wenngleich der Innenminister in seiner Anfragebeantwortung zu Recht anführt,
“daß nach den Bestimmungen des Unionsrechts die Regelung von
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zur Gänze in der Zuständigkeit der
einzelnen Mitgliedsländer liegt", kann es nicht widerspruchslos hingenommen
werden, daß ein EU - Nachbarland durch das für EU - Staatsbürger geltende freie
Niederlassungsrecht eine Zuwanderung nach Österreich auslösen könnte die
weit über den österreichischen Quoten liegt. Es erscheint daher geboten, diese
Bedenken umgehend gegenüber der deutschen Bundesregierung zum Ausdruck
zu bringen. Dies umso mehr, nachdem die Gewaltbereitschaft ausländischer
Staatsbürger in der Bundesrepublik nach der Festnahme des Kurdenführers
Öcalan deutlich unter Beweis gestellt wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Trifft es zu, daß derartige neue deutsche Staatsbürger mit
Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich unbeschränkt tätig werden könnten
und über die Familienzusammenführung in Deutschland auch ihren
Familienangehörigen
das freie Niederlassungsrecht zustehen würde ?
2. Könnte gegen diese Personen ein Aufenthaltsverbot wegen einer
rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung dauerhaft erlassen werden?
3. Welche Probleme würde die deutsche Gesetzesvorlage für die Bekämpfung
der organisierten Schleppertätgkeit bedeuten ?
4. Wurden Sie von der deutschen Bundesregierung über die geplante
Gesetzesvorlage bereits detailliert informiert?
5. Werden Sie die österreichischen Interessen gegenüber der deutschen
Bundesregierung nachdrücklich vertreten ?
6. Werden Sie für den Fall des Festhaltens an einer Einführung der generellen
Doppelstaatsbürgerschaft das Problem im EU - Ministerrat aufgreifen ?