5885/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Werner Kummerer, Dr. Robert Rada und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Nordautobahn Bau.
Laut beiliegenden Zeitungsmeldungen im ‚,Kurier", Ausgabe NÖ - Nord vom 17.2.1999 bzw.
vom 25.2.1999 wurde für die Ostregion ein umfassendes Verkehrskonzept fixiert.
Die Entscheidung, die dringend notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur nördlich der
Donau unverzüglich in Angriff zu nehmen, ist zu begrüßen. Aus der Beantwortung
parlamentarischer Anfragen (4920/AB und 4718/AB) sowie dem NÖ Landesverkehrskonzept
geht hervor, dass eine Nordautobahn zur Zeit nicht vorgesehen ist. Jetzt dürften Ergebnisse
der erwähnten CSD - Studie vorliegen. Obwohl auch beim NÖ Landesverkehrskonzept
jahrelang zahlreiche Experten mitgearbeitet haben (Vorwort LH Pröll), dürften beide
Expertengruppen zu gegenteiligen Schlußfolgerungen gekommen sein. Der zuständige
Verkehrsreferent des Landes Niederösterreich, Landeshauptmann Dr. Pröll, behauptet - laut
Kurier vom 17.2.199: “Für die Nordautobahn werden noch im Frühjahr alle rechtlichen
Grundlagen geschaffen” und, 17 Zeilen tiefer: Durch die Verankerung im
Bundesstraßengesetz sind alle rechtlichen Grundlagen geschaffen. Nun könne flott an die
Arbeit gegangen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
1. Mit wem wurde bei der in den Medien zitierten Besprechung am 16.2.1999 der Bau
einer Nordautobahn beschlossen?
2. Warum kommen die beiden oben erwähnten Expertengruppen zu gegenteiligen
Ergebnissen?
3. Wie wurde aus der Sicht der Europäischen Union nach einer Osterweiterung unter
Einbeziehung von Tschechien, der Slowakei und Ungarn die bestehende Autobahn
Brünn - Preßburg beurteilt?
4. Sind für die Errichtung einer Nordautobahn rechtliche Schritte notwendig?
5. Wenn ja, welche?
6. Sind für den Ausbau der B7 als 4 - spurige Schnellstraße rechtliche Schritte notwendig?
7. Wenn ja, welche?
8. Wie lange schätzen Sie den Zeitbedarf einer Genehmigung für beide Varianten, unter
Einbeziehung der Errichtung von im Landesverkehrskonzept vorgesehenen
Umfahrungen mit einer Länge von weniger als 10 km
a) nach dem geltenden Umweltverträglichkeitsprüfüngsgesetz
b) nach der vermutlich ab 15. März 1999 anzuwendenden EU - Richtlinie
c) nach der zu erwartenden Novelle des UVPG?
9. Ist es richtig, dass bei einer Erklärung zur Autobahn für die gesamte Trasse von
Großebersdorf bis Drasenhofen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist?
10. Welche Auswirkungen hat die Absicht, eine Autobahn zu errichten, auf die zu
erwartende Trassenverordnung “Umfahrung Eibesbrunn”?
11. Welche Auswirkungen hat dies auf den Bau der Umfahrung Wolkersdorf, wo erst im
Herbst des Vorjahres eine Erörterung nach dem UVPG für ein anderes Projekt (2 -
spuriger Ausbau der Umfahrung) stattgefunden hat?
12. Wie werden sich die Verkehrsströme in Drasenhofen beim Bau einer Autobahn (als Teil
einer Trasse eines Transeuropäischen Netzes) entwickeln?
13. Wie werden sich die Verkehrsströme am südlichen Ende der Nordautobahn (Knoten
Großebersdorf) darstellen und aufteilen?
14. Welchen Ausbau muß die 13 302 als Verbindung zur 6. Donaubrücke zur mittel - bzw.
langfristigen Aufnahme dieser Verkehrsströme aufweisen?
15. Welchen Ausbau muß die 6. Donaubrücke zur mittel - bzw. langfristigen Aufnahme
dieser Verkehrsströme aufweisen?
16. Sind für die 6. Donaubrücke bereits rechtliche Schritte gesetzt worden?
17. Wo soll diese Brücke errichtet werden?
18. Welche Maßnahmen sind zur Querung des Nationalparks geplant?
19. Welchen Ausbau muß die 13 208 zur mittel - bzw. langfristigen Aufnahme dieser
Verkehrsströme aufweisen?
20. Welche Form der Finanzierung liegt dem
Projekt zugrunde?
21. Ist die Beschaffung der Mittel mit dem Finanzministerium abgesprochen?
22. Welche Mindestauslastung, aufgegliedert nach PKW und LKW, muß die Autobahn
aufweisen, um einer wirtschaftlichen Prüfung standzuhalten?
23. Ist es richtig, dass frühestens im Jahr 2007 finanzielle Mittel zur Verfügung stehen
werden?
24. Sind Sie bereit, andere Ausbauvarianten der B7 voranzutreiben, wenn dadurch die
notwendige Verbesserung der Lebensqualität der Einwohner in Eibesbrunn,
Wolkersdorf, Kollnbrunn, Gaweinstal, Erdberg, Wetzelsdorf, Poysdorf und
Drasenhofen schneller erreicht wird?