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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Brader und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schließung der St. Pöltner Wachzimmer "Bahnhof' und "Rathaus" während der Nachtstunden.

 

 

Aufgrund eines Sparerlasses des Innenministeriums sollen die Wachzimmer "Bahnhof' und "Rathaus" in der niederösterreichischen Landeshauptstadt während der Nachtstunden geschlossen bleiben.  Damit ist die gesamte St. Pöltner Innenstadt nächtens ohne Polizeidienststelle.

 

Dieses Vorgehen steht im Gegensatz zu einem Schreiben des Innenministers vom 1. März 1996 an den niederösterreichischen Landeshauptmann.  Darin wird versichert, daß es aufgrund des Sparpakets zu keinen weiteren Postenschließungen kommen werde.

 

Vor dem Hintergrund steigender Geschäfts- und Autoeinbrüche in der St. Pöltner Innenstadt fährt eine Reduktion der Polizeipräsenz (bei gleichzeitiger Aufstockung von Zentralstellen mit neuen Abteilungen) zu einem Gefühl mangelnder Sicherheit in der Bevölkerung.  Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Kann das im Schreiben an den niederösterreichischen Landeshauptmann getätigte Versprechen, von weiteren Postenschließungen Abstand zu nehmen, als hinfällig betrachtet werden?

 

2.    Welches Einsparungspotential bringt die nächtliche Schließung der Wachzimmer "Bahnhof' und "Rathaus"?

 

3.    Welche Maßnahmen würden Sie bei einer etwaigen nächtlichen Schließung der oben angeführten Wachzimmer setzen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen?