5891/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Fekter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Maßnahmenvollzug
Die §§ 21 bis 23 StGB enthalten die Bestimmungen über die Anhaltung in Anstalten für
geistig abnorme, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sowie für gefährliche
Rückfallstäter.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
A n f r a g e :
1) Wie viele Rechtsbrecher wurden jeweils in den Jahren 1995, 1996 und 1997 gemäß
a)§ 21 Abs.1 StGB
b)§ 21 Abs.2 StGB
c)§ 22 StGB
d)§ 23 StGB
eingewiesen?
2) Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den ersten Jahren der Anwendbarkeit
des StGB entwickelt?
3) Wie lange ist die durchschnittliche Anhaltedauer in einer Anstalt nach § 23 StGB?
4) Wie hat sich diese durchschnittliche Anhaltedauer im Vergleich zu den ersten Jahren
der Anwendbarkeit des StGB entwickelt?
5) Wie viele Personen wurden in den Jahren 1995 - 1997 aus Anstalten gem. § 23 StGB
vorzeitig entlassen? Nach Ablauf welcher Anhaltezeiten?
6) Welche Delikte liegen Verurteilungen, auf Grund derer Einweisungen nach § 23
StGB ausgesprochen wurden, vorwiegend zu Grunde?
7) Wie hoch sind die jährlich auflaufenden Kosten für die Anstalten nach §§ 21 ff StGB,
aufgegliedert nach Art der Anstalt?
8) Welche Besonderheiten sind im Vollzug in Anstalten nach § 23 StGB, insbesondere
was Besuchsrecht,
Arbeitspflicht und Begünstigungen anlangt, gegeben?
9) Können die Angehaltenen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nachfrage
durchgehend beschäftigt werden?
10) Gibt es eine Rückfallstatistik der gem. § 23 StGB eingewiesenen Personen, die
a) für die maximale Anhaltedauer angehalten wurden?
b) vorzeitig entlassen wurden?