5891/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

der Abgeordneten Dr. Fekter

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmenvollzug

 

 

 

 

Die §§ 21 bis 23 StGB enthalten die Bestimmungen über die Anhaltung in Anstalten für

geistig abnorme, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sowie für gefährliche

Rückfallstäter.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

A n f r a g e :

 

 

1) Wie viele Rechtsbrecher wurden jeweils in den Jahren 1995, 1996 und 1997 gemäß

    a)§ 21 Abs.1 StGB

    b)§ 21 Abs.2 StGB

    c)§ 22 StGB

    d)§ 23 StGB

    eingewiesen?

 

2) Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den ersten Jahren der Anwendbarkeit

    des StGB entwickelt?

 

3) Wie lange ist die durchschnittliche Anhaltedauer in einer Anstalt nach § 23 StGB?

 

4) Wie hat sich diese durchschnittliche Anhaltedauer im Vergleich zu den ersten Jahren

    der Anwendbarkeit des StGB entwickelt?

 

5) Wie viele Personen wurden in den Jahren 1995 - 1997 aus Anstalten gem. § 23 StGB

    vorzeitig entlassen? Nach Ablauf welcher Anhaltezeiten?

 

6) Welche Delikte liegen Verurteilungen, auf Grund derer Einweisungen nach § 23

    StGB ausgesprochen wurden, vorwiegend zu Grunde?

 

7) Wie hoch sind die jährlich auflaufenden Kosten für die Anstalten nach §§ 21 ff StGB,

    aufgegliedert nach Art der Anstalt?

 

8) Welche Besonderheiten sind im Vollzug in Anstalten nach § 23 StGB, insbesondere

    was Besuchsrecht, Arbeitspflicht und Begünstigungen anlangt, gegeben?

9) Können die Angehaltenen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nachfrage

    durchgehend beschäftigt werden?

 

10) Gibt es eine Rückfallstatistik der gem. § 23 StGB eingewiesenen Personen, die

      a) für die maximale Anhaltedauer angehalten wurden?

      b) vorzeitig entlassen wurden?