5894/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

 

der Abgeordneten Khol

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend fremdenpolizeilicher Status der an den Botschaftsbesetzungen

beteiligten Kurden

 

Der Bundesminister für Inneres hat in seiner Erklärung zu den

Botschaftsbesetzungen durch Kurden vor dem Nationalrat am 25. 2. 1999

ausgeführt, daß den Aktivisten in den Verhandlungen klar gemacht worden sei,

daß die eskalationsfreie Beendigung der Aktionen nur mit einer Feststellung und

Überprüfung ihrer Identität, ihres fremdenpolizeilichen Status und einer

Befassung der Justiz einhergehen könne.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

 

A n f r a g e:

 

 

1. Wie viele Kurden wurden im Zuge der Botschaftsbesetzungen

    erkennungsdienstlich behandelt bzw. bei wie vielen Personen wurde die

    Identität festgestellt?

 

2. Wie viele dieser Personen hatten keinen legalen aufenthaltsrechtlichen Status

    nach dem Fremdengesetz?

 

3. Welche konkreten Mängel lagen im einzelnen vor?

 

4. Wie viele Personen wurden bei der StA angezeigt?

 

5. Wegen welcher Delikte?