5897/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Graf
an den Bundesminister für Justiz
betreffend immer noch unaufgeklärte Ungereimtheiten im Mordfall Hochgatter
Am 13. März 1986 wurde in Linz die Prostituierte Elfriede Hochgatter ermordet aufge-
funden. 1987 wurden in einem sehr umstrittenen Prozeß zwei Personen, nämlich Tibor
Foco und Peter Löffler, aufgrund der Aussagen einer an der Tat angeblich Beteiligten,
Regina Ungar, wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. zu 18
Jahren verurteilt. Löffler gelang es 1992, die Wiederaufnahme seines Verfahrens zu
erreichen. 1993 widerrief die seinerzeit mitangeklagte aber freigesprochene Ungar ihre
zur Verurteilung von Foco und Löffler führende Aussage mit der Begründung, sie sei von
der Linzer Polizei bei ihrer Einvernahme mit Mißhandlungen zu der belastenden Aussage
genötigt worden. Im April 1995 gelang Foco die Flucht aus der Strafhaft. Löffler wurde
im August 1996 freigesprochen. 1997 wurde auch das Strafverfahren gegen Foco wie-
deraufgenommen. Dieses Verfahren ist nach wie vor anhängig, der Verdächtige immer
noch flüchtig.
In den Strafverfahren, die seit dem ersten Strafprozeß im Jahr 1987 gegen die Eltern
Foco, aber auch nach der Wiederaufnahme gegen Löffler geführt wurden, sind einige
Ungereimtheiten des ersten Prozesses und der polizeilichen Ermittlungen klar zutage-
getreten und viele im Zusammenhang mit dem ersten Strafverfahren erhobenen Vor-
würfe eindeutig bestätigt worden. Andererseits blieben interessante Punkte der gesam-
ten Strafsache weiterhin ungeklärt. Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an
den Herrn Bundesminister für Justiz die nachstehende
Anfrage:
I. Der Sachverständige Dr. Jarosch stellte in seinem Gutachten vom 13. März 1986
fest, daß sich neben der Leiche von Elfriede Hochgatter ihre Handtasche befand
(“Neben ihr befand sich ihre Handtasche, die mit Blutspuren versehen ist.”). Auch
GI Wimmer stellte am 26. März 1986 in seinem Untersuchungsbericht fest. “Die
Tasche des Opfers lag links neben der Leiche.” Er ließ aber die Blutspuren uner-
wähnt. Es ist nicht nachvollziehbar, was mit dieser für die Untersuchung des Mord-
falles sicher nicht unbedeutenden Tasche weiter geschehen ist; jedenfalls scheinen
weder Untersuchungen des darauf befindlichen Blutes noch ev. Fingerabdrücke
etc. vorgenommen worden zu sein. Im ersten Prozeß blieb völlig ungeklärt, wer in
der zur Verurteilung führenden Tatversion die Tasche zum Fundort der Leiche ge-
tragen haben soll. Auch beim Lokalaugenschein im März 1987 wurde die Tasche
zwar neben die Puppe gelegt, aber bei der Rekonstruktion von keiner der damals
angeklagten
drei Personen getragen.
1. Welche Untersuchungen wurden an der neben dem Mordopfer gefundenen,
mit Blutspuren versehenen Handtasche wann und mit welchen Ergebnissen
vorgenommen?
2. Weshalb wurde die Handtasche im ersten Prozeß nicht vom
Sachverständigen Dr. Haberl untersucht?
3. Welchen Weg hat die Handtasche seit ihrer Auffindung genau genommen
und wie und von wem wurde sie jeweils verwahrt?
4. Wo befindet sich die Handtasche derzeit?
5. Ist es richtig, daß die Handtasche den Eltern der Ermordeten mit der
restlichen Verlassenschaft in gereinigtem Zustand übergeben wurde?
6. Wer ist für die Herausgabe, wer für die Reinigung der Handtasche
verantwortlich?
7. Entspricht dieser Umgang mit einem wesentlichen Beweisstück den
einschlägigen gesetzlichen Regelungen?
8. Werden auch Beweisstücke in anderen Strafverfahren ohne erschöpfende
Untersuchungen an Dritte ausgefolgt?
9. Wo befindet sich derzeit das blutbefleckte Taschentuch, das ebenso wie die
Handtasche neben der Leiche lag?
10. Welche Untersuchungen wurden an dem Taschentuch wann und mit
welchen Ergebnissen vorgenommen?
11. Welchen Weg hat das Taschentuch seit seiner Auffindung genau genommen
und wie und von wem wurde es jeweils verwahrt?
II. In der Hauptverhandlung machte am 21. Dezember 1989 der Polizeibeamte
Othmar Kreutzer als Zeuge im Zusammenhang mit seinen Besuchen bei Regina
Ungar während der Untersuchungshaft die Aussage: “Ich war zu meiner persön-
lichen Sicherheit nie alleine zu Besuch, sondern mindestens zu zweit.” Diese Aus-
sage kann nach einer Liste des Bundesministeriums für Justiz vom 21. Jänner 1994
(GZ 434.150/1-V8/94) widerlegt werden, die vier allein durchgeführte Besuche von
Kreutzer bei Ungar und sechs von ihm allein durchgeführte Ausführungen bis
unmittelbar vor der Hauptverhandlung, jedenfalls lange nach Abschluß der Vor-
untersuchung belegt. Die Falschaussage ist ev. auch im Zusammenhang mit den
von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfen gegenüber den ermitteln-
den Polizeibeamten zu sehen.
Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit seinen Be-
suchen bzw. den Ausführungen Regina Ungars aus der Untersuchungshaft ein
Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage eingeleitet?
1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
2. Wenn nein, warum nicht?
III. Gegenüber dem Polizeibeamten Othmar Kreutzer entstand noch in einem weite-
ren Punkt der Eindruck er habe eine falsche Zeugenaussage getätigt. Er sagte näm-
lich in einer Zeugenvernehmung am 8. November 1988 vor dem Untersuchungs-
richter aus: “Die Beschlagnahme der Gegenstände von Christine Resch bei der
Bewährungshilfe Linz haben Beamte der Fahndungsabteilung durchgeführt. Die
Durchsuchung dieser Sachen habe ich gemeinsam mit den Kollegen Insp. Wein-
berger und Insp. Andreas Huber vorgenommen, wobei Kollege Huber erstmals mit
dieser Angelegenheit beschäftigt war. Bei dieser Durchsuchung konnten wir keine
Briefe von Regina Ungar an Christine Resch finden, und zwar generell keine
Sachen, die man in irgend einem Zusammenhang mit dem Fall Foco bringen
könnte.” Am 21. Dezember 1989 sagte er aber Gegenteiliges als Zeuge in der
Hauptverhandlung
aus. Die entsprechenden Passagen aus dem Protokoll lauten:
Auf Befragen durch den Richter wie viele Briefe insgesamt dabei waren: “Eine
Menge, wieviele kann ich nicht sagen.”
Auf Befragen durch den Richter, wieviele von den Briefen waren von Regina
Ungar? “Da bin ich überfragt, die habe ich nicht gezählt.”
Über Vorhalt ON 28 und ON 29 sowie ON 29a durch den Richter und auf die
Frage, ob er wisse, warum in keiner Weise erwähnt wurde, daß bei den Sachen
von Christine Resch auch Briefe dabei waren? “Darauf kann ich keine Antwort
geben. Ich weiß nur, daß Briefe dabei waren. Warum sie nicht angeführt
wurden, kann ich nicht sagen.”
Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit der Beschlag-
nahme von im Eigentum von Christine Resch stehenden Briefen ein Strafverfahren
wegen falscher Zeugenaussage eingeleitet?
1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
2. Wenn nein, warum nicht?
IV. Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung 1989 aus:
Auf Befragen durch den Richter, ob er Regina Ungar dabei auch berührt habe:
“Wer die Bilder vom Lokalaugenschein kennt, weiß, welch große Menschenmas-
sen sich damals zum Tatort wälzten. Wir waren natürlich bestrebt, jeden Kontakt
und jedes Gespräch mit Personen zu unterbinden und haben uns in unmittelbarer
Nähe von Regina Ungar aufgehalten. Da kann es wohl sein, daß man sie einmal
nach vor geschoben hat, daß man jemanden weggedrängt hat. Wir haben sie
abgeschirmt und da kann es sein, daß man sie einmal berührt. Andere Berührun-
gen gab es nicht. ... Regina Ungar wurde in keiner Weise dirigiert, genötigt.”
Aus den Fernsehaufzeichnungen des ORF über den Lokalaugenschein im Rahmen
der Hauptverhandlung ist aber klar ersichtlich, daß der Polizeibeamte Othmar
Kreutzer Regina Ungar in ihren Bewegungen zumindest einmal durch einen Druck
der rechten Hand auf ihre rechte Schulter bewußt beeinflußte.
1. Ist es bei Lokalaugenscheinen üblich, daß die ermittelnden Sicherheitsbeam-
ten nicht nur anwesend sind sondern Einfluß auf die Vorgänge nehmen, dies
auch wenn sie selbst als Zeugen in der Hauptverhandlung erst aussagen
müssen?
2. Wenn nein, welche Schritte wurden in diesem Zusammenhang bisher
gesetzt?
Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung am 21.
Dezember 1989 hinsichtlich seiner Anwesenheit beim Lokalaugenschein:
“Es war so und ist es immer so, bei einem Lokalaugenschein werden die Täter
oder Mitangeklagten ausgeführt und die Kriminalbeamten haben die
Sicherungsaufgaben hinsichtlich dieser Personen zu übernehmen. Kollege
Heitzendorfer und ich waren für die Regina Ungar vorgesehen und haben uns
stets in unmittelbarer Nähe von ihr befunden, um sie vor eventuellen Angriffen
oder Fluchtversuchen abzuhalten.”
Im Prozeß gegen Peter Löffler sagte er in der Hauptverhandlung am 22. August
1996 aus, im Auftrag des Vorgesetzten als Begleitschutz beim Lokalaugenschein
anwesend gewesen zu sein. Sein Kollege Leopold Breuer sagte hingegen am 26.
August 1996 aus:
“Beim Lokalaugenschein in der Hauptverhandlung hat es eine bestimmte
Diensteinteilung gegeben. Da waren die verschiedenen Beamten den verschie-
denen Personen zugeteilt. Man konnte natürlich nicht immer neben der Person,
der man zugeteilt war, stehen, weil es am Tatort sehr eng war. Es war die ganze
Kommission, der Staatsanwalt usw., alles war da. Wir sind also immer ganz
nahe bei der Angeklagten gestanden. Ich war Regina Ungar zugeteilt, zusam-
men mit Frau Feldkircher.”
3. Wurde die falsche Zeugenaussage entweder von Othmar Kreutzer oder von
Leopold Breuer strafrechtlich verfolgt?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. In welcher Form wird bei Lokalaugenscheinen und der Anwesenheit in
Hauptverhandlungen seitens der Justizbehörden das strafprozessuale Anwe-
senheitsverbot für Zeugen, die ihre Aussage noch nicht gemacht haben,
beachtet?
V. Peter Löffler wurde am 23. Juni 1992 aus der Haft entlassen. Am selben Tag soll
laut einem Aktenvermerk Othmar Kreutzer aufgrund einer Information mit einem
Herrn Wolfgang Muthspiel zusammengetroffen sein, der später in der Haupt-
verhandlung am 28. August 1996 aussagte, Peter Löffler habe ihm in einem
Postamt von dem Mord an Hochgatter erzählt. Allerdings bezeugte ein alter
Bekannter von Wolfgang Muthspiel in der Hauptverhandlung, daß Muthspiel ihm
gegenüber 1995 angegeben habe, er sei von Othmar Kreutzer “gelinkt oder
gelegt und auch unter Druck gesetzt” worden. Auch Muthspiel selbst bestätigte
daraufhin diese Mitteilung:
“Ich habe zu ihm gesagt, daß mich Kreutzer gelegt oder gelinkt hat. Kreutzer
hat zu mir gesagt, wenn ich es nicht sage und es passiert wieder etwas, dann
bekomme ich 3 Jahre.”.. “Er hat zu mir gesagt, wenn ich es nicht melde,
könnte er an meiner Stelle nicht leben, wenn ich nichts unternehme und es
passiert etwas, dann geh ich rein. So habe ich es einfach gesehen. Wie die
anderen Leute diese Äußerung sehen, weiß ich nicht. Ich habe die Äußerung
des Insp. Kreutzer als Druck empfunden.”
1. Welche Ermittlungen wurden angestellt, um den Wahrheitsgehalt der
Vorwürfe von Wolfgang Muthspiel, Kreutzer habe ihn unter Druck gesetzt,
zu überprüfen?
2. Wurden Wolfgang Muthspiel oder Othmar Kreutzer in der Folge wegen
dieser Angelegenheit strafrechtlich verfolgt?
Wenn nein, warum wurde den Vorwürfen, die eine falsche Zeugenaussage
Muthspiels aufgrund des Drucks Othmar Kreutzers nahelegen, nicht
nachgegangen?
VI. Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer fiel auch im Zusammenhang mit seinem
Privatleben durch angeblich nachweisbare gute Kontakte zur Unterwelt auf. So soll
er laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,,News” aus dem Jahr 1993 als
Trauzeuge für den Chef der ,,Annabella” - Bar, Erich Brüggler (oder Brügger) in Linz
fungiert haben und auf der Yacht von dessen Geschäftspartner Peter Krume
mehrere Urlaube verbracht haben.
Hat der Polizeibeamte Othmar Kreutzer wegen des genannten Artikel geklagt?
VII. Die von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfe gegenüber den mit den
Ermittlungen betrauten Polizeibeamten (die ja aufgrund der Untersuchungsergeb-
nisse der Polizeiärzte vor und nach der Vernehmung Ungars naheliegend erschei-
nen) und der Verdacht, daß sie aus diesem Grund im ursprünglichen Strafver-
fahren gegen Foco und Löffler eine falsche Aussage machte, wurden - neben den
Widerrufen Ungars schon während des ersten Strafverfahrens - durch in nachfol-
genden Verfahren getätigte Zeugenaussagen wesentlich bestätigt. So haben sie-
ben Zeugen schon Jahre vor dem öffentlichen Widerruf Ungars vor Gericht
bestätigt,
daß Regina Ungar ihnen erzählte, von der Polizei mißhandelt
bzw.
geschlagen worden. Zudem haben im Strafverfahren gegen die Eltern Foco neun
Zeugen bestätigt, daß Regina Ungar zu ihnen sagte: “Die Wahrheit sag ich erst vor
meinem Tod!” Außerdem ist durch drei Zeugenaussagen aus dem Jahr 1989
belegt, daß Ungar in der Zelle während der Untersuchungshaft das In - Ohnmacht-
Fallen und das Erschießen des Opfers für die Hauptverhandlung mehrfach übte,
um sich einerseits unangenehmen Fragen entziehen zu können und andererseits
eine mit ihrer Aussage übereinstimmende “Vorstellung” beim Lokalaugenschein
geben zu können. Auch die häufigen Besuche der ermittelnden Polizeibeamten
während der Untersuchungshaft bis kurz vor der Hauptverhandlung könnten mit
dem Einüben einer falschen Zeugenaussage zusammenhängen.
1. Hat es strafrechtliche Verfahren in diesem Zusammenhang gegeben?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Hat es seit dem Fall Hochgatter gegen die von den Vorwürfen Ungars
betroffenen Beamten weitere Mißhandlungsbeschwerden gegeben?
Wenn ja, welcher Taten wurden sie beschuldigt und welche Schritte wurden
zur Aufklärung dieser Vorwürfe mit jeweils welchen Ergebnissen gesetzt?
VIII. Aufgrund der Sachverständigengutachten, des Widerrufs der einzigen Belastungs-
zeugin, des fehlenden Mordmotivs für Foco und Löffler, aber auch des mittlerweile
erfolgten Freispruchs Löfflers stellt sich die Frage, ob seinerzeit in ausreichendem
Maße nach anderen möglichen Tätern gesucht wurde. Die aufgefundenen Spuren
waren nie mit der belastenden Aussage von Regina Ungar wirklich in Einklang zu
bringen (vor allem die Blut - und Samenspuren, die weder von Löffler noch von
Foco stammen konnten, aber unmittelbar vor oder während der Tat entstanden
sein müssen).
1. Wieviele andere Personen als die im ersten Strafverfahren verurteilten
wurden im Zusammenhang mit dem Mord an Elfriede Hochgatter als
tatverdächtig überprüft?
2. Wurde die Möglichkeit eines Lustmordes ernsthaft weiterverfolgt?
3. Warum wurden Regina Ungar und Michael Straßer, der am Beginn der
Ermittlungen auch noch verdächtigt worden war, nicht auf Schmauchspuren
untersucht?
4. Welche anderen Personen als Foco und Löffler wurden überhaupt auf
Schmauchspuren untersucht?
5. Von welchem Motiv und welchem Tatablauf geht man derzeit in dem gegen
Tibor Foco wiederaufgenommenen Verfahren aus?
IX. Mit Beschluß vom 15. Mai 1991 stellte das Oberlandesgericht Linz fest, daß die
Vernehmung des Zeugen Nöhmeyr außerhalb der Hauptverhandlung in Anwesen-
heit des Vorsitzenden des Geschworenengerichtes gegen die Prozeßgrundsätze
der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sowie gegen den Instruk-
tionsgrundsatz verstieß und dadurch der Verurteilte in seinem Recht auf ein faires
Verfahren gemäß Art. 6 EMRK verletzt wurde. Die Anfragebeantwortung 2174/AB
zur Anfrage 2218/J im Jahr 1992 konnte die Konsequenzen dieses Beschlusses des
OLG Linz noch nicht endgültig feststellen; das sollte mittlerweile aber möglich sein.
Welche Konsequenzen hatte die gesetzwidrige Vorgangsweise bisher für den
dafür verantwortlichen Richter?