5901/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Auslieferung eines in Österreich wegen Mordes verurteilten Ausländers an

                  Serbien

 

Am 08. März 1998 kam es im oberösterreichischen Braunau zu einem grauenvollen Mord

an einer 40 - jährigen Sekretärin. Die Frau wurde durch zahlreiche Messerstiche getötet und

die Leiche anschließend geschändet.

 

Der Täter, der damals 17 - jährige Serbe Velibor J., wurde bald ausgeforscht und zu einer

15 - jährigen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher

rechtskräftig verurteilt. Aufgrund eines bilateralen Abkommens konnte Velibor J.

allerdings nach kurzem Aufenthalt in der Justizanstalt Gerasdorf an Serbien ausgeliefert

werden, weil seine Eltern eine Überstellung beantragten. Da das dort geltende Strafrecht

keinen Leichenschändungsparagraphen beinhaltet, wurde die Haftzeit um fünf Jahre

verkürzt, so daß eine Entlassung nach 7,5 Jahren möglich wäre.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Ist es richtig, daß der rechtskräftig verurteilte Velibor J., der vom

    Gerichtssachverständigen als wandelnde Bombe bezeichnet wurde, nach Serbien

    überstellt worden ist, obwohl die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme

    Rechtsbrecher angeordnet wurde?

 

2) Auf wessen Veranlassung erfolgte die Überstellung nach Serbien?

 

3) Ist es üblich, daß ausländische Straftäter, die in eine Anstalt für abnorme

    Rechtsbrecher eingewiesen wurden, nach kurzer Zeit in ihr Heimatland überstellt

    werden, auch wenn dort die Strafe reduziert werden kann?

 

4) Finden Sie diese Praxis für richtig?

 

5) Wieviele Straftäter kehren pro Jahr in ihr Heimatland noch vor vollständiger

     Verbüßung der Strafe zurück und in wievielen Fällen wird in der Folge die Strafe

     reduziert?