5901/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Auslieferung eines in Österreich wegen Mordes verurteilten Ausländers an
Serbien
Am 08. März 1998 kam es im oberösterreichischen Braunau zu einem grauenvollen Mord
an einer 40 - jährigen Sekretärin. Die Frau wurde durch zahlreiche Messerstiche getötet und
die Leiche anschließend geschändet.
Der Täter, der damals 17 - jährige Serbe Velibor J., wurde bald ausgeforscht und zu einer
15 - jährigen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
rechtskräftig verurteilt. Aufgrund eines bilateralen Abkommens konnte Velibor J.
allerdings nach kurzem Aufenthalt in der Justizanstalt Gerasdorf an Serbien ausgeliefert
werden, weil seine Eltern eine Überstellung beantragten. Da das dort geltende Strafrecht
keinen Leichenschändungsparagraphen beinhaltet, wurde die Haftzeit um fünf Jahre
verkürzt, so daß eine Entlassung nach 7,5 Jahren möglich wäre.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß der rechtskräftig verurteilte Velibor J., der vom
Gerichtssachverständigen als wandelnde Bombe bezeichnet wurde, nach Serbien
überstellt worden ist, obwohl die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme
Rechtsbrecher angeordnet wurde?
2) Auf wessen Veranlassung erfolgte die Überstellung nach Serbien?
3) Ist es üblich, daß ausländische Straftäter, die in eine Anstalt für abnorme
Rechtsbrecher eingewiesen wurden, nach kurzer Zeit in ihr Heimatland überstellt
werden, auch wenn dort die Strafe reduziert werden kann?
4) Finden Sie diese Praxis für richtig?
5) Wieviele Straftäter kehren pro Jahr in ihr Heimatland noch vor vollständiger
Verbüßung der Strafe zurück und in wievielen Fällen wird in der Folge die Strafe
reduziert?