5903/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend behördliche Verfahren

 

Die lange Dauer von behördlichen Verfahren ist in Österreich geradezu sprichwörtlich. Von

anerkannten Experten wird immer wieder übereinstimmend darauf hingewiesen, daß sich die

lange Dauer von behördlichen Verfahren, wie etwa bei gewerberechtlichen Genehmigungen,

äußerst nachteilig auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirkt.

 

Obwohl durch diesen Umstand immer wieder Betriebsgründungen verhindert oder verzögert

wurden und dadurch natürlich auch Arbeitsplätze zerstört oder gefährdet wurden, hat die

Bundesregierung nichts unternommen, um eine Besserung herbeizuführen.

 

Aus diesem Grund hat Bundeskanzler Klima bei der Regierungsklausur in Bad Aussee unter

anderem bürokratische Vereinfachung bei Unternehmensgründungen, die

Verfahrenskonzentration beim Bau von Betriebsanlagen und eine sogenannte

Beschäftigungsverträglichkeitsprüfung von Gesetzen und Verordnungen angekündigt.

 

Alle diese Ankündigungen haben sich aber als heiße Luft erwiesen und deshalb stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 1996, 1997 und 1998 von den

     Bezirkshauptmannschaften in Angelegenheiten, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen,

     eingeleitet und wie viele wurden in den einzelnen Jahren abgeschlossen? (bitte um

     jährliche Auflistung in dieser und in allen folgenden Fragen)

 

2. Wie lange war dabei die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz?

 

3. Wie viele Verfahren wurden antragsgemäß erledigt?

 

4. In wie vielen Verfahren kam es zu einem negativen Bescheid?

 

5. Gegen wie viele Bescheide wurden in den einzelnen Jahren Berufung erhoben?

 

6. Wie vielen Berufungen wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?

 

7. Wie lange dauerte durchschnittlich ein Berufungsverfahren?

 

8. Wie viele Beschwerden wurden in diesen Angelegenheiten erhoben?

 

9. Wie vielen Beschwerden wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?

 

10. Zu wie vielen Säumnisbeschwerden kam es in diesen Angelegenheiten?