5904/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend behördliche Verfahren

 

Die lange Dauer von behördlichen Verfahren ist in Österreich geradezu sprichwörtlich. Auch

der Rechnungshof kritisiert in seinem Tätigkeitsbericht 1997 einiges im Zuständigkeitsbereich

Ihres Ministeriums. Insbesondere kritisierte der Rechnungshof folgende unerledigten

Anregungen aus dem Jahr 1996 im Bereich der Finanzverwaltung (TB 1997 5. 98):

Abbau der Rechtsmittelrückstände bei den Finanzlandesdirektionen (TB 1975 Abs 38.4, TB

1979 Abs 53.12, TB 1980 Abs 46.6 und Abs 46.35, TB 1982 Abs 52.28, TB 1984 Abs 46.9,

TB 1986 Abs 46.14, TB 1987 Abs 44.9, TB 1988 Abs 40.5, TB 1989 Abs 35.12 und Abs

36.10, TB 1990 Abs 29.4, TB 1991 Abs 37.4, TB 1992 5.136 Abs 3.2, 4.4 und 5.3, TB 1995

S. 67 ff); dadurch könnte ein jahrlicher Zinsenausfall von rd. 250 Mio. öS vermieden werden.

 

Dieser Umstand kann durch folgende tabellarische Übersicht über die

Rechtsmittelentwicklung verdeutlicht werden:

 

 

                Eingang                      Erledigung       Rückstand

1990            8196                          8897                 8802

1991          8417                        8504                 8715

1992          8562                        7651                 9626

1993          8884                        8007               10503

1994        12736                      12519               10720

 

Der Rechnungshof vermerkte kritisch, daß die Rechtsmittelrückstände von 1990 bis 1994 um

rund 22 % stiegen und der Anteil der schon länger als sechs Monate unerledigten Rechtsmittel

hoch ist. Ohne weiteren Zuwachs würde die Erledigung der Ende 1994 bei den

Finanzlandesdirektionen offenen Rechtsmittel durchschnittlich rund 16 Monate erfordern (in

den einzelnen Finanzlandesdirektionen zwischen neun und 22 Monate), was einer faktischen

Rechtsverweigerung nahekommt.

 

Durch einfachere Verfahren bzw. effizientere Verwaltung könnte der Staat die daraus

resultierenden Vorteile an den Bürger oder die Unternehmen weitergeben. Aus diesem Grund

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 1996, 1997 und 1998 von Behörden in

    Angelegenheiten, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, eingeleitet und wie viele

    wurden in den einzelnen Jahren abgeschlossen? (bitte um jährliche Auflistung in dieser

    und in allen folgenden Fragen)

 

2. Wie lange war dabei die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz?

 

3. Wie viele Verfahren wurden antragsgemäß erledigt?

 

4. In wie vielen Verfahren kam es zu einem negativen Bescheid?

 

5. Gegen wie viele Bescheide wurden in den einzelnen Jahren Berufung erhoben?

 

6. Wie vielen Berufungen wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?

 

7. Wie lange dauerte durchschnittlich ein Berufungsverfahren?

8. Wie lange dauerten durchschnittlich die Berufungsverfahren in den einzelnen

     Finanzlandesdirektionen?

 

9. Wie viele Beschwerden wurden in diesen Angelegenheiten erhoben?

 

10. Wie vielen Beschwerden wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?

 

11. Zu wie vielen Säumnisbeschwerden kam es in diesen Angelegenheiten?