5904/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend behördliche Verfahren
Die lange Dauer von behördlichen Verfahren ist in Österreich geradezu sprichwörtlich. Auch
der Rechnungshof kritisiert in seinem Tätigkeitsbericht 1997 einiges im Zuständigkeitsbereich
Ihres Ministeriums. Insbesondere kritisierte der Rechnungshof folgende unerledigten
Anregungen aus dem Jahr 1996 im Bereich der Finanzverwaltung (TB 1997 5. 98):
Abbau der Rechtsmittelrückstände bei den Finanzlandesdirektionen (TB 1975 Abs 38.4, TB
1979 Abs 53.12, TB 1980 Abs 46.6 und Abs 46.35, TB 1982 Abs 52.28, TB 1984 Abs 46.9,
TB 1986 Abs 46.14, TB 1987 Abs 44.9, TB 1988 Abs 40.5, TB 1989 Abs 35.12 und Abs
36.10, TB 1990 Abs 29.4, TB 1991 Abs 37.4, TB 1992 5.136 Abs 3.2, 4.4 und 5.3, TB 1995
S. 67 ff); dadurch könnte ein jahrlicher Zinsenausfall von rd. 250 Mio. öS vermieden werden.
Dieser Umstand kann durch folgende tabellarische Übersicht über die
Rechtsmittelentwicklung verdeutlicht werden:
Eingang Erledigung Rückstand
1990 8196 8897 8802
1991 8417 8504 8715
1992 8562 7651 9626
1993 8884 8007 10503
1994 12736 12519 10720
Der Rechnungshof vermerkte kritisch, daß die Rechtsmittelrückstände von 1990 bis 1994 um
rund 22 % stiegen und der Anteil der schon länger als sechs Monate unerledigten Rechtsmittel
hoch ist. Ohne weiteren Zuwachs würde die Erledigung der Ende 1994 bei den
Finanzlandesdirektionen offenen Rechtsmittel durchschnittlich rund 16 Monate erfordern (in
den einzelnen Finanzlandesdirektionen zwischen neun und 22 Monate), was einer faktischen
Rechtsverweigerung nahekommt.
Durch einfachere Verfahren bzw. effizientere Verwaltung könnte der Staat die daraus
resultierenden Vorteile an den Bürger oder die Unternehmen weitergeben. Aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 1996, 1997 und 1998 von Behörden in
Angelegenheiten, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, eingeleitet und wie viele
wurden in den einzelnen Jahren abgeschlossen? (bitte um jährliche Auflistung in dieser
und in allen folgenden Fragen)
2. Wie lange war dabei die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz?
3. Wie viele Verfahren wurden antragsgemäß erledigt?
4. In wie vielen Verfahren kam es zu einem negativen Bescheid?
5. Gegen wie viele Bescheide wurden in den einzelnen Jahren Berufung erhoben?
6. Wie vielen Berufungen wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?
7. Wie lange
dauerte durchschnittlich ein Berufungsverfahren?
8. Wie lange dauerten durchschnittlich die Berufungsverfahren in den einzelnen
Finanzlandesdirektionen?
9. Wie viele Beschwerden wurden in diesen Angelegenheiten erhoben?
10. Wie vielen Beschwerden wurde dabei (zumindest teilweise) stattgegeben?
11. Zu wie vielen Säumnisbeschwerden kam es in diesen Angelegenheiten?