5907/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Mißhandlung eines Schwarzen anläßlich seiner Festnahme im Bereich

der U - Bahnstation Schottenring

 

Im Zuge der Festnahme in der Nacht vom 3.31999 auf den 4.3.1999 um ca. 23:45

Uhr im Bereich der U - Bahnstation Schottenring in Wien wurde von Zeugen

beobachtet, wie der Schwarze Mohammed Ali V. von den amtshandelnden

Personen rassistisch beleidigt wurde und durch unbegründete Gewaltanwendung

mißhandelt und verletzt wurde.

 

Bezeichnend ist folgende Stelle aus dem Gedächtnisprotokoll einer Zeugin:

am Boden in seitlicher Lage der Schwarze) sein Hinterkopf den er zu heben

versucht, ist in meine Richtung gewandt, der große stämmige Polizist, auf ihm

kniend und sitzend, ihm die Hände haltend und ihm niederringend schreit: „Du

dreckige Negersau, di mach i fertig", währenddessen hatte er Unterstützung von

seinem kleineren Kollegen, der auf den direkt vor ihm am Boden liegenden

Schwarzen mit einem Gummiknüppel auf dessen Gesicht, das ihm zugewandt ist,

und Kopf eindrischt, mit den Schuhen auf seinen Körper einstößt und dem

Verhafteten ins Gesicht steigt...“

 

Die anschließend eingetroffenen Polizeibeamten führten den verletzten

Mohammed Ali V. zunächst ins Lorenz Böhler Krankenhaus, von wo aus er nach

einer Röntgenuntersuchung wieder den begleitenden Beamten übergeben wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres

daher folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie lautet der Polizeibericht über die betreffende Amtshandlung, bei der

    Mohammed Ali V. nach Zeugenberichten mißhandelt wurde?

 

2. Wie lautet das Ergebnis der medizinischen Untersuchung, die an Herrn

     Mohammed Ali V. im Lorenz Böhler Krankenhaus vorgenommen wurde?

 

3. Wurde gegen einen der an der Amtshandlung beteiligten Beamten bereits

     Beschwerde wegen ungerechtfertigter Gewaltanwendung oder anderer

     strafrechtlicher Delikte erhoben bzw. ein entsprechendes

     Disziplinarverfahren eingeleitet?

     a) Wernn ja, was wurden dem bzw. den Beamten vorgeworfen?

 

4. Wurden Versuche unternommen, Zeugen der Amtshandlung ausfindig zu

     bzw. deren Beobachtungen in die laufenden Untersuchungen mit?

      a) Wenn nein, warum nicht?

 

5. Konnten im Zuge dieser Amtshandlung Drogen, die sich im Besitz des

    Verdächtigen befunden hatten, sichergestellt werden?

     a) Wenn ja in welcher Form, in welcher Menge?

     b) Von wem wurden diese Drogen sichergestellt?

 

6. Wurde gegen einen der beteiligten Beamten bereits einmal Beschwerde wegen

     ungerechtfertigter Gewaltanwendung oder anderer strafrechtlicher Delikte

     erhoben bzw. ein entsprechendes Disziplinarverfahren eingeleitet?

     a) Wenn ja, was wurde dem bzw. den Beamten vorgeworfen?

 

7. Aus welchem Grund wurde das Opfer, Mohammed Ali V. zur

    Beamtshandlung in die U - Bahnstation Schottenring gebracht und nicht in

    das nahegelegene Kommissariat?

 

8. Warum wurden die Personalien der anwesenden ZeugInnen - trotz

    mehrfacher Hinweise auf unzulässige Gewaltanwendung seitens eben dieser

    ZeugInnen - von den später eingetroffenen Beamten nicht aufgenommen?