5907/J XX.GP
ANFRAGE
Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mißhandlung eines Schwarzen anläßlich seiner Festnahme im Bereich
der U - Bahnstation Schottenring
Im Zuge der Festnahme in der Nacht vom 3.31999 auf den 4.3.1999 um ca. 23:45
Uhr im Bereich der U - Bahnstation Schottenring in Wien wurde von Zeugen
beobachtet, wie der Schwarze Mohammed Ali V. von den amtshandelnden
Personen rassistisch beleidigt wurde und durch unbegründete Gewaltanwendung
mißhandelt und verletzt wurde.
Bezeichnend ist folgende Stelle aus dem Gedächtnisprotokoll einer Zeugin:
am Boden in seitlicher Lage der Schwarze) sein Hinterkopf den er zu heben
versucht, ist in meine Richtung gewandt, der große stämmige Polizist, auf ihm
kniend und sitzend, ihm die Hände haltend und ihm niederringend schreit: „Du
dreckige Negersau, di mach i fertig", währenddessen hatte er Unterstützung von
seinem kleineren Kollegen, der auf den direkt vor ihm am Boden liegenden
Schwarzen mit einem Gummiknüppel auf dessen Gesicht, das ihm zugewandt ist,
und Kopf eindrischt, mit den Schuhen auf seinen Körper einstößt und dem
Verhafteten ins Gesicht steigt...“
Die anschließend eingetroffenen Polizeibeamten führten den verletzten
Mohammed Ali V. zunächst ins Lorenz Böhler Krankenhaus, von wo aus er nach
einer Röntgenuntersuchung wieder den begleitenden Beamten übergeben wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres
daher folgende
ANFRAGE
1. Wie lautet der Polizeibericht über die betreffende Amtshandlung, bei der
Mohammed Ali V. nach Zeugenberichten mißhandelt wurde?
2. Wie lautet das Ergebnis der medizinischen Untersuchung, die an Herrn
Mohammed Ali V. im Lorenz Böhler Krankenhaus vorgenommen wurde?
3. Wurde gegen einen der an der Amtshandlung beteiligten Beamten bereits
Beschwerde wegen ungerechtfertigter Gewaltanwendung oder anderer
strafrechtlicher Delikte erhoben bzw. ein entsprechendes
Disziplinarverfahren eingeleitet?
a) Wernn ja, was wurden dem bzw. den Beamten vorgeworfen?
4. Wurden Versuche unternommen, Zeugen der Amtshandlung ausfindig zu
bzw. deren Beobachtungen in die laufenden Untersuchungen mit?
a) Wenn nein, warum nicht?
5. Konnten im Zuge dieser Amtshandlung Drogen, die sich im Besitz des
Verdächtigen befunden hatten, sichergestellt werden?
a) Wenn ja in welcher Form, in welcher Menge?
b) Von wem wurden diese Drogen sichergestellt?
6. Wurde gegen einen der beteiligten Beamten bereits einmal Beschwerde wegen
ungerechtfertigter Gewaltanwendung oder anderer strafrechtlicher Delikte
erhoben bzw. ein entsprechendes Disziplinarverfahren eingeleitet?
a) Wenn ja, was wurde dem bzw. den Beamten vorgeworfen?
7. Aus welchem Grund wurde das Opfer, Mohammed Ali V. zur
Beamtshandlung in die U - Bahnstation Schottenring gebracht und nicht in
das nahegelegene Kommissariat?
8. Warum wurden die Personalien der anwesenden ZeugInnen - trotz
mehrfacher Hinweise auf unzulässige Gewaltanwendung seitens eben dieser
ZeugInnen - von den später eingetroffenen Beamten nicht aufgenommen?