5912/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Verträge zwischen der Verbundgesellschaft und den Illwerken
Der Vertrag zwischen der Verbundgesellschaft und den Illwerken wurde im ElWOG mit einer
Verfassungsbestimmung verankert. Obwohl eine Reihe von Experten davor gewarnt hat, daß das
ElWOG in verschiedenen Punkten (z.B. verfassungsmäßige Verankerung des Illwerke - Verbund -
Vertrages) EU - widrig sei, wurde dieses Gesetz mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien
beschlossen.
Offensichtlich wurde trotz der Bedenken, die in der Plenardebatte auch von den Freiheitlichen
geäußert wurden, und die davor warnten, daß es zu einer Aushebelung des Illwerke - Verbund -
Vertrages zum Nachteil der Illwerke kommen könnte, von Seiten der Bundesregierung nichts
unternommen.
Nun titelt die Neue Vorarlberger Tageszeitung vom 16. März 1999
Verbund zahlt Illwerken nur 70% der Rechnung
In diesem Artikel wird darauf hingewiesen, daß dies eine einseitige Maßnahme der
Verbundgesellschaft sei und die Illwerke nun mit Mindereinnahmen von 160 Mio. öS jährlich
rechnen müssen.
De facto kommt diese Vorgangsweise einer Vorwegnahme einer Aushebelung des Illwerke -
Verbund -Vertrages gleich, oder aber es handelt sich um einen eindeutigen Vertragsbruch durch die
Verbundgesellschaft.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen diese Vorgehensweise seitens der Verbundgesellschaft bekannt?
2. Der Vertrag des Verbundes mit den Illwerken ist verfassungsrechtlich verankert. Auf welche
rechtliche Grundlage stützt sich die Vorgehensweise der Verbundgesellschaft?
3. Billigen Sie die Vorgangsweise der Verbundgesellschaft?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
4. In dem Artikel der Neuen Vorarlberger Tageszeitung wird von einer aufgrund der
Stromliberalisierung ins Treffen geführten Härteklausel gesprochen, auf die sich die
Verbundgesellschaft beruft.
Ist Ihrer Meinung nach diese Härteklausel in diesem Fall anwendbar?
Wenn ja, warum, und ist in Folge die Höhe angemessen?
5. Haben Sie, nachdem Ihnen gegenüber Bedenken zur EU - Konformität des ElWOG geäußert
wurden, Recherchen durchgeführt, inwiefern die Anwendung dieser Härteklausel den Illwerke -
Verbund - Vertrag aushebeln kann?
Wenn ja, welches Ergebnis hat diese Recherche gebracht und was haben sie daraufhin
unternommen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Mit welchen Mindereinnahmen müßten die Illwerke jährlich rechnen, sollte sich die
Verbundgesellschaft in dieser Streitfrage durchsetzen?
7. Im Falle der Anwendbarkeit dieser Härteklausel würde das bedeuten, daß der zwischen den
Illwerken und der Verbundgesellschaft geschlossene Vertrag obsolet wäre und die Umsetzung
der maßgeblichen EU - Richtlinie durch das ElWOG somit die Aushebelung dieses Vertrages zur
Folge hätte. Dieser Umstand würde aber nun den seinerzeitigen Kaufpreis in Frage stellen.
Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Illwerke bzw. das Land Vorarlberg
daraus schadlos zu halten?
8. Sollte die Aushebelung des Illwerke - Verhund - Vertrages rechtlich möglich sein, würde den
Vorarlberger Illwerken ein derartiger Verlust entstehen, daß möglicherweise in kürzester Zeit
die Illwerke in ausländische Hände kommen könnten.
Halten Sie eine derartige Entwicklung für möglich?
Wenn ja, warum?
Wenn nein warum nicht?
Der an den Text angeschlossene Zeitungsartikel konnte nicht gescannt werden !!