5918/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Frauenförderung in der Österreichischen Nationalbank

 

Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital zu 50%

vom Bund gehalten wird. Die Mitglieder der obersten Organe der ÖNB - Generalrat und

Direktorium - werden sämtliche von der Bundesregierung bzw. auf Vorschlag der

Bundesregierung ernannt. Außerdem vollzieht die österreichische Nationalbank in vielen

Bereichen als sogenanntes „beliehenes Unternehmen“ öffentliche Aufgaben. Der Bund hat

also beherrschenden Einfluß auf die Besetzung der Leitungsfunktionen sowie auf die

Tätigkeit der ÖNB.

Aus diesem Grund muß sich das Bekenntnis der Republik Österreich zur Gleichstellung von

Frauen und Männern (Art 7 Abs 3 B - VG) auch auf die Österreichische Nationalbank

beziehen, auch wenn das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz im Bereich der ÖNB keine

Anwendung findet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

A. Bestimmungen des Generalrates der ÖNB betreffend das ÖNB - Personal:

 

1. Gliedern Sie bitte die Bediensteten der ÖNB nach Verwendungsgruppen auf. Wieviele

    Bedienstete gibt es in jeder Verwendungsgruppe und wie hoch ist der Frauenanteil

    jeweils?

 

2. Wieviele Teilzeitbeschäftigte gibt es derzeit in der ÖNB und wie hoch ist der

    Frauenanteil bei diesen?

 

3. Gibt es in der Österreichischen Nationalbank einen Frauenförderungsplan?

    a. Wenn ja:

    Seit wann gibt es diesen und wer hat ihn erlassen?

    Hat es Änderungen dieses Frauenförderungsplanes gegeben und wenn ja, welche?

    Gibt es Evaluierungen betreffend die Auswirkungen des Frauenförderungsplanes?

    Falls ja, legen Sie diese der Anfragenbeantwortung bei.

    Legen Sie bitte ein Exemplar des derzeit geltenden Frauenförderungsplanes der ÖNB

    dieser Anfragebeantwortung bei.

    b. Wenn nein:

    Gibt es Überlegungen oder konkrete Aktivitäten vonseiten des Generalrates in

    Richtung Frauenförderung, Geschlechtergleichbehandlung, Maßnahmen zur besseren

    Vereinbarkeit von Beruf und Familie u.ä. in der ÖNB?

    Wird eine derartige Notwendigkeit gesehen?

 

 

B. Geschlechtsspezifische Besetzung der obersten Organe der ÖNB:

 

1. Wie hoch ist die Frauenquote in den obersten Organen der ÖNB (Generalrat,

    Generalversammlung und Direktorium)? Führen Sie bitte die Mitglieder des

    Generalrates und des Direktoriums namentlich an.

 

2. Hat es in den Jahren 1995 bis 1999 Veränderungen der Frauenquote in den genannten

    Organen gegeben und wie sahen etwaige Veränderungen aus?

 

3. Gibt es vonseiten der Bundesregierung bei der Ernennung von Mitgliedern der

    obersten Organe der ÖNB Überlegungen hinsichtlich eine Erhöhung der Frauenquote

    in diesen und wenn ja, welche?