5918/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Frauenförderung in der Österreichischen Nationalbank
Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital zu 50%
vom Bund gehalten wird. Die Mitglieder der obersten Organe der ÖNB - Generalrat und
Direktorium - werden sämtliche von der Bundesregierung bzw. auf Vorschlag der
Bundesregierung ernannt. Außerdem vollzieht die österreichische Nationalbank in vielen
Bereichen als sogenanntes „beliehenes Unternehmen“ öffentliche Aufgaben. Der Bund hat
also beherrschenden Einfluß auf die Besetzung der Leitungsfunktionen sowie auf die
Tätigkeit der ÖNB.
Aus diesem Grund muß sich das Bekenntnis der Republik Österreich zur Gleichstellung von
Frauen und Männern (Art 7 Abs 3 B - VG) auch auf die Österreichische Nationalbank
beziehen, auch wenn das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz im Bereich der ÖNB keine
Anwendung findet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
A. Bestimmungen des Generalrates der ÖNB betreffend das ÖNB - Personal:
1. Gliedern Sie bitte die Bediensteten der ÖNB nach Verwendungsgruppen auf. Wieviele
Bedienstete gibt es in jeder Verwendungsgruppe und wie hoch ist der Frauenanteil
jeweils?
2. Wieviele Teilzeitbeschäftigte gibt es derzeit in der ÖNB und wie hoch ist der
Frauenanteil bei diesen?
3. Gibt es in der Österreichischen Nationalbank einen Frauenförderungsplan?
a. Wenn ja:
Seit wann gibt es diesen und wer hat ihn erlassen?
Hat es Änderungen dieses Frauenförderungsplanes gegeben und wenn ja, welche?
Gibt es Evaluierungen betreffend die Auswirkungen des Frauenförderungsplanes?
Falls ja, legen Sie diese der Anfragenbeantwortung bei.
Legen Sie bitte ein Exemplar des derzeit geltenden Frauenförderungsplanes der ÖNB
dieser Anfragebeantwortung bei.
b. Wenn nein:
Gibt es Überlegungen oder konkrete Aktivitäten vonseiten des Generalrates in
Richtung Frauenförderung, Geschlechtergleichbehandlung, Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie u.ä. in der ÖNB?
Wird eine derartige Notwendigkeit gesehen?
B. Geschlechtsspezifische Besetzung der obersten Organe der ÖNB:
1. Wie hoch ist die Frauenquote in den obersten Organen der ÖNB (Generalrat,
Generalversammlung und Direktorium)? Führen Sie bitte die Mitglieder des
Generalrates und des Direktoriums namentlich an.
2. Hat es in den Jahren 1995 bis 1999 Veränderungen der Frauenquote in den genannten
Organen gegeben und wie sahen etwaige Veränderungen aus?
3. Gibt es vonseiten der Bundesregierung bei der Ernennung von Mitgliedern der
obersten Organe der ÖNB Überlegungen hinsichtlich eine Erhöhung der Frauenquote
in diesen und wenn ja, welche?