5920/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln, Streichung von Leistungen

wegen „Arbeitsunwilligkeit“

 

In den letzten Jahren wurden im AMS bei der Finanzierung von Projekten, die Frauen

zugute kommen sollten, Einsparungsmaßnahmen vorgenommen. Dies betraf vor allem

Qualifizierungs - und Weiterbildungsmaßnahmen. Des weiteren soll es Fälle gegeben haben,

in denen Arbeitslose angebotene Tätigkeiten aus verschiedenen Gründen (fehlende

Kinderbetreuungseinrichtungen, fehlende Verkehrsverbindungen, fehlende Existenzsicherung

durch die angebotene Tätigkeit) nicht annehmen konnten und ihnen daraufhin das

Arbeitslosengeld aus dem Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln:

 

    a. In welcher Höhe wurden AMS - Mittel in den Jahren 96, 97 und 98 speziell für

    Förderungsangebote für Frauen eingesetzt und welche konkreten Leistungen wurden

    damit finanziert? Welcher Prozentsatz von AMS - Mitteln, die überhaupt für

    Förderungsangebote eingesetzt wurden, wurde speziell für Frauen verwendet?

 

    b. Bei AMS - Mitteln, die Männern und Frauen gleichermaßen zugute kommen:

    Wieviel Prozent dieser Mittel kamen in den Jahren 96, 97 und 98 Männern und

    wieviel Prozent Frauen zugute?

 

    c. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlen der Arbeitslosengeld - und

    NotstandshilfebezieherInnen - getrennt nach Geschlecht - in den Jahren 1990 - 1998?

 

    d. Wie hoch waren die Ausgaben für Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe -

    EmpfängerInnen - getrennt nach Geschlechtern - in den Jahren 1990 - 1998

    1. ohne Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge

    2. für den Krankenversicherungsbeitrag?

    3. für den Pensionsversicherungsbeitrag?

    e. Wie hoch waren die durchschnittlichen Aufwendungen pro Arbeitslosengeld -

    EmpfängerIn bzw. Notstandshilfe - EmpfängerIn - getrennt nach Geschlechte - von

    1990 - 1998?

 

2. Fragen zu Ihrer Beantwortung 3744/AB der Anfrage 3697/J der Abgeordneten

    Schmidt, Niotter, Kier und PartnerInnen:

 

    a. In obiger Anfragebeantwortung schreiben Sie: „Rund 154.000 der insgesamt

    321.000 Förderungen dienten der Arbeitsmarktintegration von Frauen“. Auf welchen

    Zeitraum beziehen sich diese Zahlen? Wie teilen sich diese Förderungen in Beträgen

    auf (also wieviele Mittel wurden für die 154.000 Förderungen für Frauen ausgegeben

    und wieviele Mittel für die gesamten 321.000 Förderungen?).

 

    b. Wieviele Mittel hat Österreich in den Jahren 96, 97 und 98 für Frauenprojekte

    (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) aus dem ESF - Fonds verwendet? Wieviele Mittel

    wurden in diesem Zeitraum (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) überhaupt aus dem

    ESF - Fonds verwendet? Wieviel Prozent dieser Mittel gingen an Frauenprojekte

    (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

 

    c. Wieviele Mittel wurden 1996, 97 und 98 für Frauenprojekte (aufgeschlüsselt nach

    Bundesländern) für Ziel - 3 - Förderungen verwendet? Wieviele Mittel wurden in diesem

    Zeitraum (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) überhaupt für Ziel - 3 - Förderungen

    verwendet? Wieviel Prozent dieser Mittel gingen an Frauenprojekte (aufgeschlüsselt

    nach Bundesländern)?

 

    d. Sie schreiben in obiger Anfragenbeantwortung, daß 1997 ein gemeinsamer

    Workshop mit Vertreterinnen von arbeitsmarktpolitischen Frauenberatungsstellen

    durchgeführt wurde. Gibt es eine Dokumentation diese Workshops bzw. gibt es eine

    schriftliche Informationsbroschüre o.ä., in der sich Frauenprojekte über die

    Voraussetzungen für die Gewährung von AMS  - Mitteln informieren können? Falls ja,

    legen Sie bitte diese Dokumentation/diese Informationsbroschüre der

    Anfragenbeantwortung bei.

 

    e. Sie schreiben in obiger Anfragenbeantwortung, daß ein weiterer Workshop zum

    Thema „Frauenberatung im AMS“ geplant ist. Hat dieser Workshop stattgefunden?

    Wer hat daran teilgenommen? Gibt es schriftliche Aufzeichnungen über etwaige

    Ergebnisse? Wenn ja, legen Sie diese bitte der Anfragenbeantwortung bei.

 

 

3. Streichung von Leistungen wegen angeblicher „Arbeitsunwilligkeit“:

 

    Eine der Voraussetzungen des AlVG für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die

    „Arbeitswilligkeit“. Dazu gehört die Bereitschaft, eine zumutbare Beschäftigung

    anzunehmen. Eines der Kriterien für die Zumutbarkeit ist gem. § 9/2 AIVG die

    „angemessene Entlohnung“.

 

    a. Stimmt es, dass es Fälle gegeben hat, in denen arbeitslosen Personen

    Teilzeitbeschäftigungen angeboten wurden, die sie nicht annahmen (weil sie für sie

     nicht existenzsichernd gewesen wären) und ihnen deshalb das Arbeitslosengeld

    gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen betraf dieses Problem (aufgegliedert in

    Männer/Frauen)?

 

    b. Wie wird im AMS der Begriff „angemessene Entlohnung“ interpretiert? Meinen

    Sie, daß man in Fällen, in denen Teilzeitjobs angeboten werden, die zwar - gemessen

    an der Stundenanzahl - entsprechend bezahlt werden, für die Betroffenen jedoch nicht

    ausreichend, da sie ihre Existenz von dieser Bezahlung nicht bestreiten können, von

    „angemessener Entlohnung“ sprechen kann?

 

    c. Wird bei der Beurteilung der Zumutbarkeit auch darauf Rücksicht genommen, ob

    entsprechende öffentliche Verkehrsverbindungen zum potentiellen Arbeitsplatz

    bestehen? Hat es Fälle gegeben, in denen eine solche nicht bestand, der Arbeitsplatz

    daher nicht angenommen werden konnte und daraufhin das Arbeitslosengeld aus dem

    Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen

    betraf dieses Problem (aufgegliedert in Männer/Frauen)?

 

   d. Wird bei der Beurteilung der Zumutbarkeit darauf Rücksicht genommen, ob

   entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind? Hat es Fälle gegeben,

   in denen Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlten, aus diesem Grund eine angebotene

   Tätigkeit nicht angenommen werden konnte und deshalb das Arbeitslosengeld aus dem

   Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen

   betraf dieses Problem (aufgegliedert in Männer/Frauen)?