5920/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln, Streichung von Leistungen
wegen „Arbeitsunwilligkeit“
In den letzten Jahren wurden im AMS bei der Finanzierung von Projekten, die Frauen
zugute kommen sollten, Einsparungsmaßnahmen vorgenommen. Dies betraf vor allem
Qualifizierungs - und Weiterbildungsmaßnahmen. Des weiteren soll es Fälle gegeben haben,
in denen Arbeitslose angebotene Tätigkeiten aus verschiedenen Gründen (fehlende
Kinderbetreuungseinrichtungen, fehlende Verkehrsverbindungen, fehlende Existenzsicherung
durch die angebotene Tätigkeit) nicht annehmen konnten und ihnen daraufhin das
Arbeitslosengeld aus dem Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln:
a. In welcher Höhe wurden AMS - Mittel in den Jahren 96, 97 und 98 speziell für
Förderungsangebote für Frauen eingesetzt und welche konkreten Leistungen wurden
damit finanziert? Welcher Prozentsatz von AMS - Mitteln, die überhaupt für
Förderungsangebote eingesetzt wurden, wurde speziell für Frauen verwendet?
b. Bei AMS - Mitteln, die Männern und Frauen gleichermaßen zugute kommen:
Wieviel Prozent dieser Mittel kamen in den Jahren 96, 97 und 98 Männern und
wieviel Prozent Frauen zugute?
c. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlen der Arbeitslosengeld - und
NotstandshilfebezieherInnen - getrennt nach Geschlecht - in den Jahren 1990 - 1998?
d. Wie hoch waren die Ausgaben für Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe -
EmpfängerInnen - getrennt nach Geschlechtern - in den Jahren 1990 - 1998
1. ohne Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge
2. für den Krankenversicherungsbeitrag?
3. für den Pensionsversicherungsbeitrag?
e. Wie hoch waren die durchschnittlichen Aufwendungen pro Arbeitslosengeld -
EmpfängerIn bzw. Notstandshilfe - EmpfängerIn - getrennt nach Geschlechte - von
1990 - 1998?
2. Fragen zu Ihrer Beantwortung 3744/AB der Anfrage 3697/J der Abgeordneten
Schmidt, Niotter, Kier und PartnerInnen:
a. In obiger Anfragebeantwortung schreiben Sie: „Rund 154.000 der insgesamt
321.000 Förderungen dienten der Arbeitsmarktintegration von Frauen“. Auf welchen
Zeitraum beziehen sich diese Zahlen? Wie teilen sich diese Förderungen in Beträgen
auf (also wieviele Mittel wurden für die 154.000 Förderungen für Frauen ausgegeben
und wieviele Mittel für die gesamten 321.000 Förderungen?).
b. Wieviele Mittel hat Österreich in den Jahren 96, 97 und 98 für Frauenprojekte
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern) aus dem ESF - Fonds verwendet? Wieviele Mittel
wurden in diesem Zeitraum (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) überhaupt aus dem
ESF - Fonds verwendet? Wieviel Prozent dieser Mittel gingen an Frauenprojekte
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
c. Wieviele Mittel wurden 1996, 97 und 98 für Frauenprojekte (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern) für Ziel - 3 - Förderungen verwendet? Wieviele Mittel wurden in diesem
Zeitraum (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) überhaupt für Ziel - 3 - Förderungen
verwendet? Wieviel Prozent dieser Mittel gingen an Frauenprojekte (aufgeschlüsselt
nach Bundesländern)?
d. Sie schreiben in obiger Anfragenbeantwortung, daß 1997 ein gemeinsamer
Workshop mit Vertreterinnen von arbeitsmarktpolitischen Frauenberatungsstellen
durchgeführt wurde. Gibt es eine Dokumentation diese Workshops bzw. gibt es eine
schriftliche Informationsbroschüre o.ä., in der sich Frauenprojekte über die
Voraussetzungen für die Gewährung von AMS - Mitteln informieren können? Falls ja,
legen Sie bitte diese Dokumentation/diese Informationsbroschüre der
Anfragenbeantwortung bei.
e. Sie schreiben in obiger Anfragenbeantwortung, daß ein weiterer Workshop zum
Thema „Frauenberatung im AMS“ geplant ist. Hat dieser Workshop stattgefunden?
Wer hat daran teilgenommen? Gibt es schriftliche Aufzeichnungen über etwaige
Ergebnisse? Wenn ja, legen Sie diese bitte der Anfragenbeantwortung bei.
3. Streichung von Leistungen wegen angeblicher „Arbeitsunwilligkeit“:
Eine der Voraussetzungen des AlVG für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die
„Arbeitswilligkeit“. Dazu gehört die Bereitschaft, eine zumutbare Beschäftigung
anzunehmen. Eines der Kriterien für die Zumutbarkeit ist gem. § 9/2 AIVG die
„angemessene Entlohnung“.
a. Stimmt es, dass es Fälle gegeben hat, in denen arbeitslosen Personen
Teilzeitbeschäftigungen angeboten wurden, die sie nicht annahmen (weil sie für sie
nicht existenzsichernd gewesen wären) und ihnen deshalb das Arbeitslosengeld
gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen betraf dieses Problem (aufgegliedert in
Männer/Frauen)?
b. Wie wird im AMS der Begriff „angemessene Entlohnung“ interpretiert? Meinen
Sie, daß man in Fällen, in denen Teilzeitjobs angeboten werden, die zwar - gemessen
an der Stundenanzahl - entsprechend bezahlt werden, für die Betroffenen jedoch nicht
ausreichend, da sie ihre Existenz von dieser Bezahlung nicht bestreiten können, von
„angemessener Entlohnung“ sprechen kann?
c. Wird bei der Beurteilung der Zumutbarkeit auch darauf Rücksicht genommen, ob
entsprechende öffentliche Verkehrsverbindungen zum potentiellen Arbeitsplatz
bestehen? Hat es Fälle gegeben, in denen eine solche nicht bestand, der Arbeitsplatz
daher nicht angenommen werden konnte und daraufhin das Arbeitslosengeld aus dem
Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen
betraf dieses Problem (aufgegliedert in Männer/Frauen)?
d. Wird bei der Beurteilung der Zumutbarkeit darauf Rücksicht genommen, ob
entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind? Hat es Fälle gegeben,
in denen Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlten, aus diesem Grund eine angebotene
Tätigkeit nicht angenommen werden konnte und deshalb das Arbeitslosengeld aus dem
Grunde der „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen wurde? Wenn ja, wieviele Personen
betraf dieses Problem (aufgegliedert in Männer/Frauen)?