5923/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend World Vision und Steuerhinterziehung
Im Zusammenhang mit der Spendengeldaffäre von „World Vision Österreich“ bzw. dem
Ehepaar Krones wurden Dokumente von World Vision International bekannt, aus denen
hervorgeht, daß die verantwortlichen Funktionäre von World Vision Österreich von den
Prüfern ihrer Dachorganisation verdächtigt werden, Mehrwert - bzw. Umsatzsteuer
hinterzogen zu haben (Beilage 1, Review Report July 1998, Auszug). In einem weiteren
Dokument (Beilage 2, Auszug aus dem Finanzprüfungsbericht Mai 1998) war zuvor schon
der Verdacht festgehalten worden, daß fehlerhafte Lohnsteuerbeträge an die
österreichische Regierung gemeldet worden sind“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Sind Ihnen die geschilderten Vorwürfe betreffend Steuerhinterziehung durch den
Vorstand von World Vision Österreich bekannt bzw. wurden die Finanzbehörden in
dieser Angelegenheit tätig?
2) Hat es seit der Gründung des Vereins World Vision Österreich jemals eine Betriebs -
bzw. Steuerprüfung gegeben bzw. werden Sie jetzt eine veranlassen?
3) Der Prüfbericht von World Vision International kritisiert die international eher
anstößige, in Österreich aber erlaubte Praxis, daß das Unternehmen, das die
Wirtschaftsprüfung von WVÖ vorgenommen hat, gleichzeitig auch für die Buchhaltung
des Vereins zuständig ist und sich im Prüfvermerk daher selbst die Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bestätigen darf. Planen Sie diesbezügliche
gesetzliche Klarstellungen?
4) Im Prüfbericht 1997 der Wirtschaftstreuhandkanzlei „Unitas Solidaris“ betreffend
World Vision Österreich wird darauf verwiesen, daß in dem Betrieb der Alpenakademie
Bad Ischl "keine Tätigkeit zu sehen (ist), die im Sinne des § 2 Abs. 5. Zi. 2 UStG auf
Dauer gesehen Einnahmenüberschüsse erwarten läßt“, obwohl für die Kurse, die von
der Alpenakademie Bad Ischl angeboten wurden, beträchtliche Studien - und
Kursgebühren verlangt werden (Beilage 3). Ist die Befreiung von der Umsatzsteuer auch
in diesem Fall gerechtfertigt?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!