5923/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend World Vision und Steuerhinterziehung

 

 

Im Zusammenhang mit der Spendengeldaffäre von „World Vision Österreich“ bzw. dem

Ehepaar Krones wurden Dokumente von World Vision International bekannt, aus denen

hervorgeht, daß die verantwortlichen Funktionäre von World Vision Österreich von den

Prüfern ihrer Dachorganisation verdächtigt werden, Mehrwert - bzw. Umsatzsteuer

hinterzogen zu haben (Beilage 1, Review Report July 1998, Auszug). In einem weiteren

Dokument (Beilage 2, Auszug aus dem Finanzprüfungsbericht Mai 1998) war zuvor schon

der Verdacht festgehalten worden, daß fehlerhafte Lohnsteuerbeträge an die

österreichische Regierung gemeldet worden sind“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Sind Ihnen die geschilderten Vorwürfe betreffend Steuerhinterziehung durch den

    Vorstand von World Vision Österreich bekannt bzw. wurden die Finanzbehörden in

    dieser Angelegenheit tätig?

 

2) Hat es seit der Gründung des Vereins World Vision Österreich jemals eine Betriebs -

    bzw. Steuerprüfung gegeben bzw. werden Sie jetzt eine veranlassen?

 

3) Der Prüfbericht von World Vision International kritisiert die international eher

    anstößige, in Österreich aber erlaubte Praxis, daß das Unternehmen, das die

    Wirtschaftsprüfung von WVÖ vorgenommen hat, gleichzeitig auch für die Buchhaltung

    des Vereins zuständig ist und sich im Prüfvermerk daher selbst die Beachtung der

    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bestätigen darf. Planen Sie diesbezügliche

    gesetzliche Klarstellungen?

4) Im Prüfbericht 1997 der Wirtschaftstreuhandkanzlei „Unitas Solidaris“ betreffend

    World Vision Österreich wird darauf verwiesen, daß in dem Betrieb der Alpenakademie

     Bad Ischl "keine Tätigkeit zu sehen (ist), die im Sinne des § 2 Abs. 5. Zi. 2 UStG auf

     Dauer gesehen Einnahmenüberschüsse erwarten läßt“, obwohl für die Kurse, die von

     der Alpenakademie Bad Ischl angeboten wurden, beträchtliche Studien - und

     Kursgebühren verlangt werden (Beilage 3). Ist die Befreiung von der Umsatzsteuer auch

     in diesem Fall gerechtfertigt?

 

 Anlage konnte nicht gescannt werden !!