5929/J XX.GP

 

Anfrage

 

Der Abgeordneten Kier und Partner/innen

 

an den Herrn Bundesminister für Inneres

 

betreffend eine Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien, Festnahme des

Mohammed Ali VISILA, in der Nacht von 3.3. auf 4.3. 1999 in Wien 1. ,U - Bahn -

Station Schottenring

 

Eine namentlich bekannte Zeugin berichtet in einer schriftlichen Schilderung an die

Zeitschrift „FALTER“ und an die AnfragestellerInnen folgenden Sachverhalt:

 

Gegen 23.45 Uhr sah die Zeugin, wie ein etwa 190 cm großer Schwarzer bekleidet

mit einer etwas zu kurzen, blauen Jeans und Jeansjacke, widerstreben von zwei

Uniformierten Männern abgeführt wird. Beide Uniformierte tragen graue Hosen,

dunkle Jacken, keine Kopfbedeckung, ein Abzeichen an einem Ärmel, und sie tragen

Gummiknüppel und Spraydosen (vermutlich Reizgas oder Pfefferspray). Der

Schwarze wird gegen seinen Willen in den Dienstraum der Stationsaufsicht

geschoben. Der eine Uniformierte, fast so groß wie der Festgenommene, hat

dunkelbraunes, kürzeres Haar und eine korpulente Figur, der andere ist von

kleinerer Statur, ca. 170cm groß und hat sehr kurz geschnittenes Haar (etwa 2mm).

Aus dem Dienstraum drangen Laute von Stößen, ein Aufprall und Schreie. Mit einem

Knall zerbarst die große Frontscheibe des Dienstraumes und eine große Stablampe

flog durch die gebrochene Scheibe heraus. Einige Personen versammelten sich und

die Zeugin stand ganz vorne.

Der Dienstraum war leer und dunkel, in der Ecke vor dem zerbrochenen Fenster

stand ein Holzgestell mit der Aufschrift „Achtung Baustelle“. Auf dem Boden, in

seitlicher Lage, versuchend, den Hinterkopf zu heben, lag der festgehaltene

Schwarze, auf seinem Körper sitzend der größere, stämmige Uniformierte, der ihm

die Hände festhielt und ihn wörtlich anschrie: “Du dreckige Negersau, di mach i

fertig...!“

Der kleinere Uniformierte hieb mit dem Gummiknüppel mehrmals direkt auf das ihm

zugewandte Gesicht des vor ihm auf dem Boden liegenden Schwarzen ein und trat

mit den Stiefeln gegen Körper und Kopf des Opfers. Auch stieg er mit einem Stiefel

direkt in das Gesicht des Festgehaltenen. Das Opfer konnte sich nicht wehren,

sondern nur mit den Beinen zappeln, es wurde weiter als ,,Negersau“ beschimpft.

Die Zeugin schrie den Uniformierten zu, sie sollten aufhören, sie würden den am

Boden liegenden Mann sonst umbringen. Der dickere Uniformierte, der auf dem

Festgehaltenen saß, schrie zurück: „Der bringt mi um, ned i eam. Der is mit dem

Ding (er zeigte auf die sorgfältig im Eck abgestellte Baustellentafel) auf mi

losgangen.

Auch der Stationsaufseher war aus dem diesem Zimmer benachbarten Raum

gekommen, um die Szene zu beobachten. Er sagte sinngemäß: „Des linke Gsindel

soll si schleichen. Do kumman de Nega und verseuchen unser Wien mit Drogen und

ma soll nix tuan und zuaschaun...“

Nachdem die Zeugin noch immer auf die Uniformierten einschrie, sie sollten

aufhören, sie wolle mit dem am Boden liegenden Menschen sprechen, antwortete

ein Uniformierter: „Wos geht Sie des an, is des Ihr Mann?“ Da sich der Mann

bewegte und offenbar aus seiner Lage zu befreien versuchte, sprühte ihm einer der

Uniformierten mit einem kleinen Spray ins Gesicht. Daraufhin hörte der Schwarze

auf sich zu bewegen. Blut rann aus seinem Gesicht. Der auf ihm sitzende

Uniformierte hatte blutige Hände. Der andere Uniformierte stieg dem bereits

regungslosen Opfer noch mehrmals mit dem Stiefel ins Gesicht. Mehrere Zeugen

verlangten Dienstnummern der Uniformierten, diese reagierten nicht. Die

Einsatzwagen BP 11, BP 18 und BP 111 kamen zum Einsatzort. Die umstehenden

Zeugen wurden aufgefordert, den Ort zu verlassen, weil sie die Polizei bei der Arbeit

behindern würden und weil wegen der Glassplitter Verletzungsgefahr bestünde. Eine

Zeugin verlangte, mit dem Festgenommenen zu reden. Polizist: „Verschwinden Sie,

Sie haben hier nicht zu suchen!“

Die Zeugin gibt an, sie habe beobachtet, wie zwei Uniformierte auf den Schwarzen

unnötigerweise und brutal eingeschlagen haben, als er schon wehrlos auf dem

Boden lag. Der Mann wäre schwer mißhandelt worden und man sollte doch endlich

die Rettung rufen. Polizei: „Deswegen sind wir ja da, um die Sache aufzunehmen

und zu klären. Jeder, der mit dem Vorfall nicht zu tun hat, muß den Ort verlassen.“

Mit diesen Worten wurden die Zeugen weggeschickt.

Gegen 00.20 Uhr kam ein Krankenwagen, der Verletzte wurde mit am Rücken

gefesselten Händen von ca. 5 Mann begleitet aus dem Raum gebracht. Der Mann

hatte ein blutüberströmtes Gesicht, verschwollene Nase und Lippen, die Augen sind

kaum wahrnehmbar. Eine Zeugin, die den Verletzten nach dem Namen fragt, wird

am Mantel weggerissen. Die Polizei sagt ihr: „Mischen Sie sich nicht ein, das geht

Sie gar nichts an.“

Während einige Zeugen beieinander stehen und beraten, wie sie diesen Vorfall

weitermelden sollten, kommt der korpulente Uniformierte auf eine Zeugin zu und

sagt breit grinsend wörtlich: „Wie is‘n so a Neger?“ Es war für die Zeugin

unmißverständlich, daß diese Frage als sexuelle Belästigung beabsichtigt war.

 

Im Zusammenhang mit diesen übereinstimmenden Schilderungen mehrerer

namentlich bekannter Zeugen stellen die Unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Waren die Uniformierten, die bei der Mißhandlung beobachtet wurden,

    Polizeibeamte?

2. Wenn ja,

    a) Was war der Festnahmegrund?

    b) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Waffengebrauch?

    c) Warum wurde der Pfefferspray erst nach dem Gummiknüppel und nicht statt

        dessen bzw. vorher eingesetzt, wie es das Waffengebrauchsgesetz 1969 im

        § 5 vorsieht?

    d) Welche gesetzliche Bestimmung erlaubt es Exekutivorganen, mit den Füßen in

    das Gesicht von Festgenommenen zu steigen?

    e) § 5 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Richtlinien für

        das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen

        werden („Achtung der Menschenwürde“) normiert, daß Polizisten „bei der

        Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen (haben), das geeignet ist, den

        Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf

        Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder

          ethnischen Herkunft (...) empfunden zu werden“. Entspricht der Ausdruck

          „dreckige Negersau“ diesem Grundsatz?

      f) Welche disziplinären und strafrechtlichen Folgen wird diese ,,Amtshandlung“ für

          die Beamten haben?

3.   Wenn nein:

      a) Ist Ihnen die Identität der Uniformierten bekannt?

      b) Wird der Vorfall auch für die Uniformierten strafrechtliche Konsequenzen

           haben?

4.   Was ergab die medizinische Untersuchung des Festgenommenen?

5.   Was war der Haftgrund?

6.   Warum wurde der mündlichen Anzeige einer Zeugin vor Ort, sie habe massive

      Mißhandlungen beobachtet, nicht nachgegangen?

7.   Wie viele Zeugen des Vorfalles wurden bis dato ermittelt, wie viele

      niederschriftlich befragt?

8.   Aus welchem Grund wurde zumindest eine Zeugin des Vorfalles mit einer

      eindeutig als solche zu verstehenden Anspielung auf sexuelle Kontakte am

      Vorfallsort sexuell belästigt?

9.   Halten Sie den Schutz von Menschen, die sich in Polizeigewahrsam befinden, für

      ausreichend?

10. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß Mißhandlungen in

      Polizeigewahrsam nicht mehr auftreten oder zumindest lückenlos aufgeklärt und

      geahndet werden?

11. Halten Sie die Fortbildungsangebote für Polizeibeamte zum Abbau von Rassimus

      und Aggressionen für ausreichend?

12. Können Sie sich für die Österreichische Exekutive eine ähnliche Studie über

      systemimmanenten Rassismus vorstellen, wie sie im Auftrag des britischen

      Innenministers über die Londoner Polizei erstellt wurde?

13. Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?