5929/J XX.GP
Anfrage
Der Abgeordneten Kier und Partner/innen
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend eine Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien, Festnahme des
Mohammed Ali VISILA, in der Nacht von 3.3. auf 4.3. 1999 in Wien 1. ,U - Bahn -
Station Schottenring
Eine namentlich bekannte Zeugin berichtet in einer schriftlichen Schilderung an die
Zeitschrift „FALTER“ und an die AnfragestellerInnen folgenden Sachverhalt:
Gegen 23.45 Uhr sah die Zeugin, wie ein etwa 190 cm großer Schwarzer bekleidet
mit einer etwas zu kurzen, blauen Jeans und Jeansjacke, widerstreben von zwei
Uniformierten Männern abgeführt wird. Beide Uniformierte tragen graue Hosen,
dunkle Jacken, keine Kopfbedeckung, ein Abzeichen an einem Ärmel, und sie tragen
Gummiknüppel und Spraydosen (vermutlich Reizgas oder Pfefferspray). Der
Schwarze wird gegen seinen Willen in den Dienstraum der Stationsaufsicht
geschoben. Der eine Uniformierte, fast so groß wie der Festgenommene, hat
dunkelbraunes, kürzeres Haar und eine korpulente Figur, der andere ist von
kleinerer Statur, ca. 170cm groß und hat sehr kurz geschnittenes Haar (etwa 2mm).
Aus dem Dienstraum drangen Laute von Stößen, ein Aufprall und Schreie. Mit einem
Knall zerbarst die große Frontscheibe des Dienstraumes und eine große Stablampe
flog durch die gebrochene Scheibe heraus. Einige Personen versammelten sich und
die Zeugin stand ganz vorne.
Der Dienstraum war leer und dunkel, in der Ecke vor dem zerbrochenen Fenster
stand ein Holzgestell mit der Aufschrift „Achtung Baustelle“. Auf dem Boden, in
seitlicher Lage, versuchend, den Hinterkopf zu heben, lag der festgehaltene
Schwarze, auf seinem Körper sitzend der größere, stämmige Uniformierte, der ihm
die Hände festhielt und ihn wörtlich anschrie: “Du dreckige Negersau, di mach i
fertig...!“
Der kleinere Uniformierte hieb mit dem Gummiknüppel mehrmals direkt auf das ihm
zugewandte Gesicht des vor ihm auf dem Boden liegenden Schwarzen ein und trat
mit den Stiefeln gegen Körper und Kopf des Opfers. Auch stieg er mit einem Stiefel
direkt in das Gesicht des Festgehaltenen. Das Opfer konnte sich nicht wehren,
sondern nur mit den Beinen zappeln, es wurde weiter als ,,Negersau“ beschimpft.
Die Zeugin schrie den Uniformierten zu, sie sollten aufhören, sie würden den am
Boden liegenden Mann sonst umbringen. Der dickere Uniformierte, der auf dem
Festgehaltenen saß, schrie zurück: „Der bringt mi um, ned i eam. Der is mit dem
Ding (er zeigte auf die sorgfältig im Eck abgestellte Baustellentafel) auf mi
losgangen.
Auch der Stationsaufseher war aus dem diesem Zimmer benachbarten Raum
gekommen, um die Szene zu beobachten. Er sagte sinngemäß: „Des linke Gsindel
soll si schleichen. Do kumman de Nega und verseuchen unser Wien mit Drogen und
ma soll nix tuan und zuaschaun...“
Nachdem die Zeugin noch immer auf die Uniformierten einschrie, sie sollten
aufhören, sie wolle mit dem am Boden liegenden Menschen sprechen, antwortete
ein Uniformierter:
„Wos geht Sie des an, is des Ihr Mann?“ Da sich der Mann
bewegte und offenbar aus seiner Lage zu befreien versuchte, sprühte ihm einer der
Uniformierten mit einem kleinen Spray ins Gesicht. Daraufhin hörte der Schwarze
auf sich zu bewegen. Blut rann aus seinem Gesicht. Der auf ihm sitzende
Uniformierte hatte blutige Hände. Der andere Uniformierte stieg dem bereits
regungslosen Opfer noch mehrmals mit dem Stiefel ins Gesicht. Mehrere Zeugen
verlangten Dienstnummern der Uniformierten, diese reagierten nicht. Die
Einsatzwagen BP 11, BP 18 und BP 111 kamen zum Einsatzort. Die umstehenden
Zeugen wurden aufgefordert, den Ort zu verlassen, weil sie die Polizei bei der Arbeit
behindern würden und weil wegen der Glassplitter Verletzungsgefahr bestünde. Eine
Zeugin verlangte, mit dem Festgenommenen zu reden. Polizist: „Verschwinden Sie,
Sie haben hier nicht zu suchen!“
Die Zeugin gibt an, sie habe beobachtet, wie zwei Uniformierte auf den Schwarzen
unnötigerweise und brutal eingeschlagen haben, als er schon wehrlos auf dem
Boden lag. Der Mann wäre schwer mißhandelt worden und man sollte doch endlich
die Rettung rufen. Polizei: „Deswegen sind wir ja da, um die Sache aufzunehmen
und zu klären. Jeder, der mit dem Vorfall nicht zu tun hat, muß den Ort verlassen.“
Mit diesen Worten wurden die Zeugen weggeschickt.
Gegen 00.20 Uhr kam ein Krankenwagen, der Verletzte wurde mit am Rücken
gefesselten Händen von ca. 5 Mann begleitet aus dem Raum gebracht. Der Mann
hatte ein blutüberströmtes Gesicht, verschwollene Nase und Lippen, die Augen sind
kaum wahrnehmbar. Eine Zeugin, die den Verletzten nach dem Namen fragt, wird
am Mantel weggerissen. Die Polizei sagt ihr: „Mischen Sie sich nicht ein, das geht
Sie gar nichts an.“
Während einige Zeugen beieinander stehen und beraten, wie sie diesen Vorfall
weitermelden sollten, kommt der korpulente Uniformierte auf eine Zeugin zu und
sagt breit grinsend wörtlich: „Wie is‘n so a Neger?“ Es war für die Zeugin
unmißverständlich, daß diese Frage als sexuelle Belästigung beabsichtigt war.
Im Zusammenhang mit diesen übereinstimmenden Schilderungen mehrerer
namentlich bekannter Zeugen stellen die Unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Waren die Uniformierten, die bei der Mißhandlung beobachtet wurden,
Polizeibeamte?
2. Wenn ja,
a) Was war der Festnahmegrund?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Waffengebrauch?
c) Warum wurde der Pfefferspray erst nach dem Gummiknüppel und nicht statt
dessen bzw. vorher eingesetzt, wie es das Waffengebrauchsgesetz 1969 im
§ 5 vorsieht?
d) Welche gesetzliche Bestimmung erlaubt es Exekutivorganen, mit den Füßen in
das Gesicht von Festgenommenen zu steigen?
e) § 5 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Richtlinien für
das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen
werden („Achtung der Menschenwürde“) normiert, daß Polizisten „bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen (haben), das geeignet ist, den
Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf
Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder
ethnischen Herkunft (...) empfunden zu werden“. Entspricht der Ausdruck
„dreckige Negersau“ diesem Grundsatz?
f) Welche disziplinären und strafrechtlichen Folgen wird diese ,,Amtshandlung“ für
die Beamten haben?
3. Wenn nein:
a) Ist Ihnen die Identität der Uniformierten bekannt?
b) Wird der Vorfall auch für die Uniformierten strafrechtliche Konsequenzen
haben?
4. Was ergab die medizinische Untersuchung des Festgenommenen?
5. Was war der Haftgrund?
6. Warum wurde der mündlichen Anzeige einer Zeugin vor Ort, sie habe massive
Mißhandlungen beobachtet, nicht nachgegangen?
7. Wie viele Zeugen des Vorfalles wurden bis dato ermittelt, wie viele
niederschriftlich befragt?
8. Aus welchem Grund wurde zumindest eine Zeugin des Vorfalles mit einer
eindeutig als solche zu verstehenden Anspielung auf sexuelle Kontakte am
Vorfallsort sexuell belästigt?
9. Halten Sie den Schutz von Menschen, die sich in Polizeigewahrsam befinden, für
ausreichend?
10. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß Mißhandlungen in
Polizeigewahrsam nicht mehr auftreten oder zumindest lückenlos aufgeklärt und
geahndet werden?
11. Halten Sie die Fortbildungsangebote für Polizeibeamte zum Abbau von Rassimus
und Aggressionen für ausreichend?
12. Können Sie sich für die Österreichische Exekutive eine ähnliche Studie über
systemimmanenten Rassismus vorstellen, wie sie im Auftrag des britischen
Innenministers über die Londoner Polizei erstellt wurde?
13. Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?