5931/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Förderpraxis

 

Die Mitglieder des Beirates der Abteilung II/8 der Kunstsektion des

Bundeskanzleramtes richteten am 3. März 1999 ein Schreiben an den Staatssekretär

Dr. Peter Wittmann, in dem sie ihr Befremden über eine Kulturförderung durch den

Staatssekretär ausdrücken, die gegen die einstimmige Empfehlung des Beirates

gewährt worden war. Eine Kopie des Briefes erging an den Kunstkanzler. Anlaß für

das Schreiben war die Förderung des Projektes „Summer stage" mit 400.000,--

Schilling, die nicht nur in einem krassen Mißverhältnis zu sonstig gewährten

Förderungen stehe, sondern aus mehreren Gründen als nicht förderbar eingestuft

worden war. Die Beiratsmitglieder zitieren in diesem Zusammenhang aus einem

Protokoll einer Sitzung, in der die Ablehnung des Projekts beschlossen wurde: „Es

handelt sich hier um eine rein kommerzielle Veranstaltung. Der Großteil der

Förderungen kommt nicht den Künstlern zugute, sondern der organisierenden

Veranstaltungsgesellschaft. Das dies eine Veranstaltung der SPÖ - Alsergrund ist,

handelt es sich - wie Herr Dr. Gröchenig meint - um eine verdeckte

Parteifinanzierung. Der Beirat empfiehlt eine Ablehnung, da das Kulturprogramm

nicht förderwürdig erscheint. Außerdem liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich

der Stadt und des Bezirks".

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1. Sind Sie als Ressortverantwortlicher über die Entscheidung Ihres Staatssekretärs

    das Projekt „Summer stage" entgegen die einstimmige Empfehlung des Beirates

    zu fördern, informiert gewesen?

2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der geförderte Verein eine

    Kulturveranstaltungsges.m.b.H für die Konzeption, Organisation und

    Programmgestaltung beauftragt und damit eine für Kulturinitiativen sonst nicht

    übliche Relation der Kosten für Verwaltung und künstlerische Tätigkeit entsteht?

3. Aus welchem Grund beurteilen Sie die Zuständigkeit für eine allfällige Förderung

    anders als der Beirat, der Stadt und Bezirk für zuständig hält?

4. Was halten Sie dem Argument, es handle sich beim Projekt „Summer stage“ um

    eine rein kommerzielle Veranstaltung, entgegen?

5. Was halten Sie dem Argument, von der Förderung würde vor allem die

    organisierende Veranstaltungsgesellschaft profitieren, nicht aber KünstlerInnen,

    entgegen?

6. Welche Kriterien waren für die Förderungswürdigkeit ausschlaggebend?

7.   Wie begründen Sie die unübliche Höhe der Förderung im Vergleich zum

      Durchschnitt der gängigen Praxis?

8.   Teilen Sie die Meinung, daß insbesondere bei Kulturförderungen jeder Anschein

      der parteipolitischen Bevorzugung vermieden werden muß? Wenn ja, wie

      begründen Sie, daß eine SPÖ - Veranstaltung entgegen den einstimmigen

      Beschluß des Beirates eine noch dazu unübliche Fördersumme erhielt?

9.   Sind Sie bereit, alle künftig von Beiratsempfehlungen abweichende

      Entscheidungen zu begründen?

10. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der nun öffentlich gewordenen

      Vorgangsweise?