5931/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Förderpraxis
Die Mitglieder des Beirates der Abteilung II/8 der Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes richteten am 3. März 1999 ein Schreiben an den Staatssekretär
Dr. Peter Wittmann, in dem sie ihr Befremden über eine Kulturförderung durch den
Staatssekretär ausdrücken, die gegen die einstimmige Empfehlung des Beirates
gewährt worden war. Eine Kopie des Briefes erging an den Kunstkanzler. Anlaß für
das Schreiben war die Förderung des Projektes „Summer stage" mit 400.000,--
Schilling, die nicht nur in einem krassen Mißverhältnis zu sonstig gewährten
Förderungen stehe, sondern aus mehreren Gründen als nicht förderbar eingestuft
worden war. Die Beiratsmitglieder zitieren in diesem Zusammenhang aus einem
Protokoll einer Sitzung, in der die Ablehnung des Projekts beschlossen wurde: „Es
handelt sich hier um eine rein kommerzielle Veranstaltung. Der Großteil der
Förderungen kommt nicht den Künstlern zugute, sondern der organisierenden
Veranstaltungsgesellschaft. Das dies eine Veranstaltung der SPÖ - Alsergrund ist,
handelt es sich - wie Herr Dr. Gröchenig meint - um eine verdeckte
Parteifinanzierung. Der Beirat empfiehlt eine Ablehnung, da das Kulturprogramm
nicht förderwürdig erscheint. Außerdem liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich
der Stadt und des Bezirks".
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Sind Sie als Ressortverantwortlicher über die Entscheidung Ihres Staatssekretärs
das Projekt „Summer stage" entgegen die einstimmige Empfehlung des Beirates
zu fördern, informiert gewesen?
2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der geförderte Verein eine
Kulturveranstaltungsges.m.b.H für die Konzeption, Organisation und
Programmgestaltung beauftragt und damit eine für Kulturinitiativen sonst nicht
übliche Relation der Kosten für Verwaltung und künstlerische Tätigkeit entsteht?
3. Aus welchem Grund beurteilen Sie die Zuständigkeit für eine allfällige Förderung
anders als der Beirat, der Stadt und Bezirk für zuständig hält?
4. Was halten Sie dem Argument, es handle sich beim Projekt „Summer stage“ um
eine rein kommerzielle Veranstaltung, entgegen?
5. Was halten Sie dem Argument, von der Förderung würde vor allem die
organisierende Veranstaltungsgesellschaft profitieren, nicht aber KünstlerInnen,
entgegen?
6. Welche
Kriterien waren für die Förderungswürdigkeit ausschlaggebend?
7. Wie begründen Sie die unübliche Höhe der Förderung im Vergleich zum
Durchschnitt der gängigen Praxis?
8. Teilen Sie die Meinung, daß insbesondere bei Kulturförderungen jeder Anschein
der parteipolitischen Bevorzugung vermieden werden muß? Wenn ja, wie
begründen Sie, daß eine SPÖ - Veranstaltung entgegen den einstimmigen
Beschluß des Beirates eine noch dazu unübliche Fördersumme erhielt?
9. Sind Sie bereit, alle künftig von Beiratsempfehlungen abweichende
Entscheidungen zu begründen?
10. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der nun öffentlich gewordenen
Vorgangsweise?