5936/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in der Rechtspflege insbesondere in

Graz im Zusammenhang mit Abwicklung des Bauskandales

 

Aktenkundig ist, daß Staatsanwalt Peter Gruber schon im Talirzprozeß eine "unglückliche"

Rolle gespielt hat.

Nun scheint sich sein rechtsstaatlich und demokratiepolitisch bedenkliches bis unhaltbares

Verhalten im Zusammenhang mit der österreichweiten, sich laufend verstärkenden

„Baukartellaffäre“ zu wiederholen. Bereits der sogenannte "Pyhrnprozeß“ gab berechtigten

Anlaß zu einer Anfrage (XX. GP - Nr. 4548/J, 1998 06 - 17).

Nun erscheint sich nochmals eine unbefriedigende Entwicklung im Zusammenhang mit

Hinweisen auf einen Bauskandal zu ergeben. Seit den ersten massiven Hinweisen in der

zweiten Februarwoche, die mit Unterlagen auf konkrete Firmen und sogar Personen in

diesen Firmen belegt werden konnten, sind sieben Wochen vergangen. Nach Grünen

Informationen wurden in dieser Zeit keine ausreichenden Erhebungen bzw.

Hausdurchsuchungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt. Auch nicht bei der von uns

öffentlich benannten Firma, der eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Preisabsprachen

zukommt. Inzwischen haben wir einen Hinweis erhalten, daß bei genau dieser Firma

Unterlagen, den Bauskandal betreffend, verbrannt wurden. Bei der Übergabe eines größeren

Konvolutes von Unterlagen über Preisabsprachen am 18.2.1999 hat der zuständige

Staatsanwalt Gruber unter anderem erklärt, daß vorerst von seiner Seite in der Sache nichts

anderes unternommen wird, als das Material einem Bausachverständigen zu übergeben.

Derselbe Staatsanwalt Gruber hat außerdem gegenüber den Grünen den absurden Vorwurf

erhoben, durch Veröffentlichung von Unterlagen die Erhebungen zu behindern.

Nachweis der Absurdität

Tatsächlich haben die Grünen Material eines Informanten an die Staatsanwaltschaft und

danach die Öffentlichkeit weitergegeben, darunter auch an zumindest ein Medium. Weiters

wurde offenbar auch den von den Vorwurfen der Preisabsprache betroffenen Firmen

zumindest Teile des Materials vorgehalten. Der oben genannte Vorwurf der Behinderung ist

daher völlig ungerechtfertigt, da keine Geheimhaltungsmöglichkeit bestand.

 

Gesetzwidriges Verhalten von Stadtrat Svihalek als Vorsitzender der Kommission für

Siedlungswasserwirtschaft (Siehe Anlage).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Werden Sie die bisherige Amtsführung von Staatsanwalt Peter Gruber einer strengen

     Prüfung unterziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Justiz zukommenden

     Aufgaben im Zusammenhang mit dem österreichweiten Bauskandal/Baukartell, und vor

     allem wie werden diese konkret aussehen?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden Sie eine eigene "Koordinationsgruppe Bauskandal“ innerhalb der

    Staatsanwaltschaft einsetzen um eine möglichst rasche und objektive Aufklärung der

    die rechtsstaatlichen Fundamente weiter unterhöhlenden Praktiken der Bauwirtschaft

    und des dahinterstehenden Bankenapparates zu erreichen?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wieviele Personen untersuchen diese Causa österreichweit?

 

6. Hat es Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gegeben?

 

7. Wenn ja, wann und wieviele?

 

8. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Halten Sie die Schritte der Grazer Staatsanwaltschaft der Dimension des Problems

    gegenüber angemessen?

10. Halten Sie es auch nun im entferntesten für vertretbar, bis sieben Wochen nach

      Bekanntwerden von schwerwiegenden, wohl dokumentierten Vorwürfen gegen ganz

      konkrete Firmen in ganz konkreten Bereichen keine wie immer geartete Maßnahmen

      zum Schutz des öffentlichen Wohles bei offensichtlicher Gefahr im Verzug zu setzen,

      um u.a. das Vernichten von belastenden Unterlagen zu verhindern?

 

11. Wurden (allfällige) Versäumnisse in dieser Hinsicht durch eine Fehleinschätzung der

      Verantwortlichen der Grazer Staatsanwaltschaft verursacht oder liegt der Grund auch

      in personellen Engpässen?

 

12. Welche Konsequenzen werden Sie aus dem offensichtlichen Versagen der

      Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ziehen?