5936/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in der Rechtspflege insbesondere in
Graz im Zusammenhang mit Abwicklung des Bauskandales
Aktenkundig ist, daß Staatsanwalt Peter Gruber schon im Talirzprozeß eine "unglückliche"
Rolle gespielt hat.
Nun scheint sich sein rechtsstaatlich und demokratiepolitisch bedenkliches bis unhaltbares
Verhalten im Zusammenhang mit der österreichweiten, sich laufend verstärkenden
„Baukartellaffäre“ zu wiederholen. Bereits der sogenannte "Pyhrnprozeß“ gab berechtigten
Anlaß zu einer Anfrage (XX. GP - Nr. 4548/J, 1998 06 - 17).
Nun erscheint sich nochmals eine unbefriedigende Entwicklung im Zusammenhang mit
Hinweisen auf einen Bauskandal zu ergeben. Seit den ersten massiven Hinweisen in der
zweiten Februarwoche, die mit Unterlagen auf konkrete Firmen und sogar Personen in
diesen Firmen belegt werden konnten, sind sieben Wochen vergangen. Nach Grünen
Informationen wurden in dieser Zeit keine ausreichenden Erhebungen bzw.
Hausdurchsuchungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt. Auch nicht bei der von uns
öffentlich benannten Firma, der eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Preisabsprachen
zukommt. Inzwischen haben wir einen Hinweis erhalten, daß bei genau dieser Firma
Unterlagen, den Bauskandal betreffend, verbrannt wurden. Bei der Übergabe eines größeren
Konvolutes von Unterlagen über Preisabsprachen am 18.2.1999 hat der zuständige
Staatsanwalt Gruber unter anderem erklärt, daß vorerst von seiner Seite in der Sache nichts
anderes unternommen wird, als das Material einem Bausachverständigen zu übergeben.
Derselbe Staatsanwalt Gruber hat außerdem gegenüber den Grünen den absurden Vorwurf
erhoben, durch Veröffentlichung von Unterlagen die Erhebungen zu behindern.
Nachweis der Absurdität
Tatsächlich haben die Grünen Material eines Informanten an die Staatsanwaltschaft und
danach die Öffentlichkeit weitergegeben, darunter auch an zumindest ein Medium. Weiters
wurde offenbar auch den von den Vorwurfen der Preisabsprache betroffenen Firmen
zumindest Teile des Materials vorgehalten. Der oben genannte Vorwurf der Behinderung ist
daher völlig ungerechtfertigt, da keine Geheimhaltungsmöglichkeit bestand.
Gesetzwidriges Verhalten von Stadtrat Svihalek als Vorsitzender der Kommission für
Siedlungswasserwirtschaft (Siehe Anlage).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden Sie die bisherige Amtsführung von Staatsanwalt Peter Gruber einer strengen
Prüfung unterziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Justiz zukommenden
Aufgaben im Zusammenhang mit dem österreichweiten Bauskandal/Baukartell, und vor
allem wie werden diese konkret aussehen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie eine eigene "Koordinationsgruppe Bauskandal“ innerhalb der
Staatsanwaltschaft einsetzen um eine möglichst rasche und objektive Aufklärung der
die rechtsstaatlichen Fundamente weiter unterhöhlenden Praktiken der Bauwirtschaft
und des dahinterstehenden Bankenapparates zu erreichen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wieviele Personen untersuchen diese Causa österreichweit?
6. Hat es Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gegeben?
7. Wenn ja, wann und wieviele?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Halten Sie die Schritte der Grazer Staatsanwaltschaft der Dimension des Problems
gegenüber angemessen?
10. Halten Sie es auch nun im entferntesten für vertretbar, bis sieben Wochen nach
Bekanntwerden von schwerwiegenden, wohl dokumentierten Vorwürfen gegen ganz
konkrete Firmen in ganz konkreten Bereichen keine wie immer geartete Maßnahmen
zum Schutz des öffentlichen Wohles bei offensichtlicher Gefahr im Verzug zu setzen,
um u.a. das Vernichten von belastenden Unterlagen zu verhindern?
11. Wurden (allfällige) Versäumnisse in dieser Hinsicht durch eine Fehleinschätzung der
Verantwortlichen der Grazer Staatsanwaltschaft verursacht oder liegt der Grund auch
in personellen Engpässen?
12. Welche Konsequenzen werden Sie aus dem offensichtlichen Versagen der
Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ziehen?