5938/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend geplante Subventionen für den Verein Wiener Philharmoniker

 

Der Kurier vom 17.3.1999 berichtet über Verhandlungen des Bundeskanzleramtes mit dem

Verein Wiener Philharmoniker bzw. dem Wiener Staatsoperorchester. Im Zuge der

Ausgliederung der Bundestheater ist lt. Kurier geplant, daß der Verein Wiener Philharmoniker

eine jährliche Subvention in der Höhe von 40 Millionen Schilling erhalten soll.

Verwunderlich ist diese Konstruktion, da ein privater Verein als Ausgleich dafür, daß die

Mitglieder des Staatsopernorchesters in Zukunft keine Beamtenpension mehr erhalten sollen,

eine staatliche Subvention erhalten soll. Völlig unverständlich wäre eine Subvention an den

Verein Wiener Philharmoniker, wenn daran nicht mindestens die Bedingung geknüpft wird,

den Frauenanteil in diesem Orchester drastisch zu erhöhen. Jede Maßnahme und jedes Gesetz

zur Förderung der Gleichbehandlung würde drastisch konterkariert werden, wenn einem

Verein eine Subvention in der Höhe von 40 Millionen gewährt wird, der bisher nur aufgrund

des großen internationalen und nationalen Drucks bereit war, Frauen in sein Orchester

aufzunehmen und auch in jüngster Zeit wenig Bereitschaft signalisiert hat, den Frauenanteil

aktiv anzuheben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Ist es richtig, daß der Verein Wiener Philharmoniker im Zuge der Ausgliederung der

       Bundestheater eine jährliche Subvention erhalten soll? Wenn ja: Wie hoch wird diese

       Subvention sein bzw. welche Summen stehen derzeit in Verhandlung?

 

2) Wie wird diese Subvention für einen privaten Verein, die offenbar einen Ausgleich für den

       Wegfall der Beamtenpension bei den Mitgliedern des Staatsoperorchesters darstellen

       soll, begründet?

 

3) Ist diese Subvention an irgendwelche Bedingungen gegenüber dem Verein Wiener

       Philharmoniker geknüpft?

 

4) Wird diese Subvention an die Bedingung geknüpft werden, daß der Verein aktiv dic

       Aufnahme von Frauen in das Orchester "Wiener Philharmoniker“ betreibt? Wird es in

       diesem Zusammenhang auch eine deutliche Vorgabe an den Verein geben?