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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Apfelbeck.  Reichold

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Ergebnis der Rechnungshofprüfung bzgl. der Organisationsangelegenheit der Österreichischen Bundesforste

 

 

 

Aufgrund eines Ersuchens des früheren Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Dipl.Ing.. Franz Fischler, prüft der Rechnungshof von Mai bis Juni 1994 schwerpunktmäßig

organisatorische Angelegenheiten bei den Österreichischen Bundesforsten und zeigte in Folge erforderliche Konsequenzen auf und gab entsprechende Empfehlungen ab.

 

Hauptsächlich ging es bei der Prüfung uni gegenseitig erhobene Vorwürfe des Generaldirektor-Stellvertreter und des Leiters der Abteilung für Jagd- und Fischereiverwaltung, die sich auf dienstwidriges Verhalten, Nichtbeachten von Vorschriften sowie mangelhafte Wahrnehmung- der dienstlichen Aufgaben bezogen.

 

Weiters stellte der Rechnungshof Unzulänglichkeiten auf organisatorischer und zwischen­menschlicher Ebene fest; vor alle fehlte es an Bewußtsein für eine effektive Zusammenarbeit.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung der Österreichischen Bundesforste findet im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Verwaltungsjahr 1994, III-13 d.B., XX.  GP seinen Niederschlag.

 

Uni zu diesem Prüfungsergebnis und damit entstandenen Fragen Antworten zu erhalten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1 .   Wer sind die im Rechnungshofbericht namentlich nicht angeführten Personen, d.h. der Generaldirektor-Stellvertreter und der Abteilungsleiter für Jagd- und Fischereiverwaltung?

 

2.     Wann haben diese beiden Personen ihren Dienst bei den Bundesforsten angetreten und \\,arm sind sie aus den Diensten der Bundesforste ausgeschieden?

 

3.     a. Wann gab es erstmals Probleme zwischen den beiden Personen, d.h. wann wurden

erstmals gegenseitige Vorwürfe erhoben?

c          --

 

1).        Wie oft "wurde .,von welchen Stellen versucht, diese Probleme zu lösen?

 

-4. a.    Aus \welchem Grund gab bzw. gibt es nach der Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Abteilungsleiter ein arbeitsgerichtliches Verfahren?

 

b.     Wer hat dieses Verfahren angestrengt?

 

c

 

c.     Wurde die Finanzprokuratur um eine Stellungnahme zu diesem arbeitsgerichtlichen

Verfahren ersucht und wenn ja, welche Stellung hat die Finanzprokuratur vor Einlei-

 

tung dieses Verfahrens eingenommen, d.h.. hat die Finanzprokuratur ein arbeitsgerichtliches

 

helles Verfahren begrüßt oder abgelehnt, und wie hat die Finanzprokuratur ihre Mei-

 

nung begründet?

 

c

 

d.     Wurde dieses Verfahren mittlerweile beendet und wenn ja,

 

da.     mit welchem Ergebnis?

 

db).    Wurde dem Kläger oder dem Beklagten Zahlungen zuerkannt und wenn ja,

          wem, mit welcher Begründung, in welcher Höhe und wer hat diese Kosten getragen?

 

5.     Laut Rechnungshof wurde einem Jagdpächter unbefugt und nicht gerechtfertigt eine Pachtzinsreduktion \-von über) 52.000.- gewährt.

 

a.     Wer ist bei den Bundesforsten für die Festsetzung des Pachtzins von Jagden verantwortlich?

 

b.     Wer schließt die Verträge mit den Jagdpächtern ab und setzt damit letztendlich auch die endgültige Höhe des Jagdzinses fest?

 

c.     Wer ist jener Jagdpächter, dem eine Pachtzinsreduktion gewährt wurde, wie hoch war der Pachtzins und wo befindet sich die betroffene Jagd?

 

d  Wer hat diese Jagd derzeit gepachtet und wie hoch ist die derzeitige Pacht?

 

e.     Gab es zwischen dem damaligen Abteilungsleiter, der für die Pachtreduktion verantwortlich war und dem betreffenden Jagdpächter ein Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnis"

 

6.     Den Bundesforsten soll auch bei der Veräußerung von Fischereirechtsanteilen ein finanzieller Nachteil entstanden sein.

 

a.       Wer, d.h. wieviele Mitarbeiter welcher Abteilungen, sind für die Veräußerungen von Fischereirechtsanteilen verantwortlich?

 

1).      Welcher konkreten Art waren die er verschiedenen Mitarbeiter, die zu einem Schaden \-von mindestens 60.000.- geführt haben?

 

7.     In welchen Bereichen (gab es in den letzten 10 Jahren jeweils durch Fehlverhalten von Mitarbeitern einen finanziellen Schaden für die Bundesforste und wie hoch war in den einzelnen Fällen der finanzielle Schaden?

 

8.     Inwieweit hat man die Empfehlung des Rechnungshofes betreffend die Erstellung eines Leitbildes bislang umgesetzt?

 

c

 

a.     Gibt es mittlerweile eine Aufgabenbeschreibung für die einzelnen Organisationseinheiten sowie der Grundsätze über die Führung der Dienstgeschäfte?

 

b.       Wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

c.         Wenn nein, aus welchen Gründen hat man bislang auf die Umsetzung dieser Rechnungshof-Forderung verzichtet?

 

9.     Die eigentlichen Revisionstätigkeiten der Abteilungen für Revision und Kontrolle hatte zur Zcit dcr Rechnungshofprüfung-, nur untergeordnete Bedcutuiig.

 

a   Inwieweit wurde die Abteilung seit Ende der Rechnungshofprüfung „aufgewärtet“?

 

b.     Welche Konkreten Aufgaben hat die Abteilung zum jetztigen Zeitpunkt?

 

c.     Gibt es neben der Abteilung Revision und Kontrolle eine eigene Abteilung Interne Revision oder ist die Abteilung Revision und Kontrolle mit einer Abteilung Interne Revision gleichzusetzen?

 

d.     Sofern die Abteilung Revision und Kontrolle mit einer Abteilung Interne Revision gleichzusetzen ist.

 

da.        welche Prüfungen wurden von dieser Abteilung in den letzten Jahren durchgeführt?

 

db.        Wer stellt den Prüfplan zusammen?

 

dc.        Inwieweit ist durch die Leitungsgremien der Bundesforste sichergestellt, daß Erkenntnisse dieser Berichte und darin geforderte Änderungen auch tatsächlich umgesetzt werden?

 

 

c.     Wieviele Mitarbeiter hat die Abteilung Revision und Kontrolle derzeit?

 

       f.     Inwieweit ist die nötige Unabhängigkeit der Abteilung bei ihrer (eigentlichen) Revisions- und                       Kontrolltätigkeit sichergestellt?

 

10.        Der Rechnungshof kritisiert ferner, daß die Dienstordnung der Bundesforste keine Disziplinarmaßnahmen kennt; bei Verfehlungen von Bediensteten gibt es lediglich „Rügen“ oder „strenge Rügen“.

 

a.     hat man seit Abschluß der Rechnungshofprüfung die Dienstordnung der Bundesforste geändert und     wenn ja, in welcher Form

 

b.     Wenn nein, aus welchen Gründen hat man bislang darauf verzichtet?

 

c.     Wie oft, mit welcher Begründung und bei welchen Dienstposten kam es in den letzten 5 Jahren zu Kündigungen bzw. Auflösungen des Dienstverhältnisses als einzig „mögliche Konsequenz“ von schweren Verfehlungen?