5942/J XX.GP
der Abgeordneten Stoisits, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Aussendung von Werbematerial des Bundesheeres an arbeitslose Frauen durch
das Arbeitsmarktservice
Das Arbeitsmarktservice versendet an arbeitssuchende Frauen unaufgefordert und
„unverbindlich“ Informationsmaterial des Bundesheeres, das unter anderem folgende
Informationen enthält: „Werden Sie Offizier oder Unteroffizier des Österreichischen
Bundesheeres! Ihre Aufgabe: Ausbilder und Kommandant für junge Soldaten im Frieden
und im Einsatz“.
Angesichts der eigentlichen Aufgaben des AMS, nämlich adäquate Stellenangebote an
arbeitslose Frauen weiterzuleiten und diese bei der Stellensuche sowie bei Weiterbildung zu
betreuen, fragt sich, was diese Zusendung zu bedeuten hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird das Informationsmaterial des Bundesheeres an alle arbeitslosen Frauen
versendet?
Wenn nein: wonach bestimmt sich der Adressantinnenkreis?
2. Auf wessen Initiative hin kam es zu dieser Maßnahme? Wer hat darüber entschieden?
3. Wird an arbeitslose Männer von seiten des AMS ebenfalls Informationsmaterial des
Bundesheeres geschickt?
Wenn nein: wieso nicht?
4. Was ist aus Ihrer Sicht der Zweck dieser Aussendung? Was soll damit erreicht
werden?
5. Sehen Sie es als Aufgabe des Arbeitsmarktservice an, arbeitssuchenden Frauen
unaufgefordert Werbematerial des Bundesheeres zuzusenden?
6. Wissen Sie, wieviel Frauen, die zum Ausbildungsdienst beim Heer einberufen
werden, während dieses l2monatigen Ausbildungsdienstes verdienen? Kann man in
Hinblick auf diesen Verdienst Ihrer Meinung nach mittels der gegenständlichen
Zusendung von einem „Stellenangebot“ an arbeitssuchende Frauen sprechen, das vom
AMS weitergeleitet wird?