5942/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stoisits, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Aussendung von Werbematerial des Bundesheeres an arbeitslose Frauen durch

das Arbeitsmarktservice

 

Das Arbeitsmarktservice versendet an arbeitssuchende Frauen unaufgefordert und

„unverbindlich“ Informationsmaterial des Bundesheeres, das unter anderem folgende

Informationen enthält: „Werden Sie Offizier oder Unteroffizier des Österreichischen

Bundesheeres! Ihre Aufgabe: Ausbilder und Kommandant für junge Soldaten im Frieden

und im Einsatz“.

Angesichts der eigentlichen Aufgaben des AMS, nämlich adäquate Stellenangebote an

arbeitslose Frauen weiterzuleiten und diese bei der Stellensuche sowie bei Weiterbildung zu

betreuen, fragt sich, was diese Zusendung zu bedeuten hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wird das Informationsmaterial des Bundesheeres an alle arbeitslosen Frauen

    versendet?

    Wenn nein: wonach bestimmt sich der Adressantinnenkreis?

 

2. Auf wessen Initiative hin kam es zu dieser Maßnahme? Wer hat darüber entschieden?

 

3. Wird an arbeitslose Männer von seiten des AMS ebenfalls Informationsmaterial des

    Bundesheeres geschickt?

    Wenn nein: wieso nicht?

 

4. Was ist aus Ihrer Sicht der Zweck dieser Aussendung? Was soll damit erreicht

    werden?

 

5. Sehen Sie es als Aufgabe des Arbeitsmarktservice an, arbeitssuchenden Frauen

    unaufgefordert Werbematerial des Bundesheeres zuzusenden?

 

6. Wissen Sie, wieviel Frauen, die zum Ausbildungsdienst beim Heer einberufen

    werden, während dieses l2monatigen Ausbildungsdienstes verdienen? Kann man in

    Hinblick auf diesen Verdienst Ihrer Meinung nach mittels der gegenständlichen

    Zusendung von einem „Stellenangebot“ an arbeitssuchende Frauen sprechen, das vom

    AMS weitergeleitet wird?