5948/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Ingrid Tichy - Schreder und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Möglichkeiten der Justiz in Fällen mangelnder Zivilcourage

 

Immer öfter gibt es Medienberichte (vgl. den beiliegenden aus der Tageszeitung

„Die Presse" vom 15. Jänner 1999), in denen von gewalttätigen Handlungen

berichtet wird, in deren Rahmen am Tatort anwesende, jedoch nicht involvierte

Bürger das Geschehen durch Wegschauen quittieren. Da ein derartiges Fehlen an

Zivilcourage die allgemeine gesellschaftliche Gewaltbereitschaft möglicherweise

zu steigern vermag, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1. Welche Handhabe gibt es auf gesetzlicher Basis gegen Bürger, die nach dem

    Mitverfolgen von gewalttätigen Handlungen dem Opfer jedwede Art der

    Hilfeleistung versagen?

 

2. Gibt es außerhalb Österreichs gesetzliche Vorkehrungen, die in dem

    beschriebenen Fall regulativ wirken?

    Wenn ja: a) Können Sie exemplarisch einige dieser Regelungen anführen?

                    b) Ist daran gedacht, Teile dieser gesetzlichen Regelungen künftig

                         in die österreichische Rechtsprechung einfließen zu lassen?