5948/J XX.GP
der Abgeordneten Ingrid Tichy - Schreder und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Möglichkeiten der Justiz in Fällen mangelnder Zivilcourage
Immer öfter gibt es Medienberichte (vgl. den beiliegenden aus der Tageszeitung
„Die Presse" vom 15. Jänner 1999), in denen von gewalttätigen Handlungen
berichtet wird, in deren Rahmen am Tatort anwesende, jedoch nicht involvierte
Bürger das Geschehen durch Wegschauen quittieren. Da ein derartiges Fehlen an
Zivilcourage die allgemeine gesellschaftliche Gewaltbereitschaft möglicherweise
zu steigern vermag, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Justiz folgende
1. Welche Handhabe gibt es auf gesetzlicher Basis gegen Bürger, die nach dem
Mitverfolgen von gewalttätigen Handlungen dem Opfer jedwede Art der
Hilfeleistung versagen?
2. Gibt es außerhalb Österreichs gesetzliche Vorkehrungen, die in dem
beschriebenen Fall regulativ wirken?
Wenn ja: a) Können Sie exemplarisch einige dieser Regelungen anführen?
b) Ist daran gedacht, Teile dieser gesetzlichen Regelungen künftig
in die österreichische Rechtsprechung einfließen zu lassen?